22-0921

Antwort: Neue Hindernisse und Stolperfallen auf den Gehwegen trotz Fußgänger*innen Konzept in der Neustadt (Anfrage der GRÜNEN-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Lena Zagst, Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Sonja Lattwesen, Sven Dahlgaard, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Carina Sickau, Clemens Willenbrock

 

Die Bürgersteige in der Innenstadt, hier speziell in der Neustadt, sind nicht besonders breit. Sie dienen als Flächen für Sommerterrassen, Abstellplätze für Fahrräder, Abstellplätze für E-Roller (leider i.d.R. total chaotisch) und sie werden “nebenbei ” auch noch von Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Kinderwagen und Lasten benutzt. Hier herrscht eine ziemliche Konkurrenz um sehr geringe Flächen. 
Diesen April sind nun auch noch E-Motorroller der Fa. Vattenfall dazu gekommen. Andererseits wird gerade, mit finanziellem Aufwand und einem hohen Maß an Bürger*innenbeteiligung, für die Neustadt ein Fußgänger*innen Konzept erarbeitet. Eines der für das Konzept formulierten Ziele ist es, Hindernisse und Stolperfallen zu identifizieren und diese kurz- und/oder mittelfristig zu beseitigen. Ein weiteres Zustellen der Gehwege mit Fahrzeugen, die auf die Straße gehören und auch dort gefahren werden, läuft diesem Ziel eindeutig zuwider.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

Bei Sharing-Rollern handelt es um führerscheinpflichtige Kraftfahrzeuge, die im Free-Floating-System funktionieren. Sie sind also keinesfalls mit den sog. E-Scootern vergleichbar; eher mit Angeboten wie ShareNow.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Anfrage wie folgt:

 

  1. Gibt es Absprachen mit Fa. Vattenfall bzw. Fa. Emmy Sharing darüber, ob und wo und wie lange  die Fahrzeuge im öffentlichen Raum (Straßen, Parkplätze, Fußwege) abgestellt werden dürfen?

 

Nein, es gilt die StVO.

 

  1. Wenn es Absprachen gibt, wie lauten diese?

 

Siehe Antwort zu 1..

 

  1. Zahlt die Fa. Vattenfall in irgendeiner Art Gebühren / Entgelte für die Nutzung des Öffentlichen Raums?

 

Siehe Antwort zu 1..

 

  1. Wenn es keine gibt, wie gedenkt der Bezirk mit den dann anscheinend widerrechtlich abgestellten E-Motorrollern umzugehen? 

 

Es handelt sich um zugelassene Kraftfahrzeuge. Verstöße gegen die Regelungen des ruhenden Verkehrs werden wie bei anderen führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen (Motorräder und Autos) durch den Landesbetrieb Verkehr und die Polizei verfolgt.