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Antwort: Nachfragen zur SKA "Kunstgebilde in der Bahnhofspassage Wilhelmsburg" (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Die AfD Bürgerschaftsfraktion hatte am 30.10.2018 eine schriftliche kleine Anfrage (Drs.: 21/14833) bezüglich der im Bezirk Mitte aufgestellten Kunstskulptur gestellt. Aus der Beantwortung der Anfrage ging hervor, dass die Skulptur 2009 anlässlich der Internationalen Fachtagung „Stadt für alle – Interkulturelle öffentliche Räume“ im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Hamburg vor der Bücherhalle Kirchdorf, Wilhelm-Strauß-Weg 2 aufgestellt und eingeweiht wurde. Die Frage, ob öffentliche Mittel zur Finanzierung der Skulptur eingesetzt worden sind, wurde von der Verwaltung bejaht, nähere Angaben hätten jedoch aufgrund der Aktenlage (Außenarchiv) in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht gemacht werden können. Wieviel die Reinigung der Skulptur kostet, konnte die Verwaltung ebenfalls nicht beantworten, da sie in den Reinigungskosten des Bahnhofs inkludiert ist. Nicht in der Bürgerschaftsanfrage erfragt wurde die Häufigkeit von Vandalismus an Skulpturen und Kunstwerken im öffentlichen Raum, sowie die Dauer, bis diese Unannehmlichkeiten wieder beseitigt worden sind.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Welche Kunstwerke wurden noch im Rahmen der Internationalen Bauausstellung „Stadt für alle – Interkulturelle öffentliche Räume“ aufgestellt und wo?

In welcher Höhe wurden diese aus öffentlicher Hand bezuschusst?

 

Die zur Beantwortung benötigten Daten liegen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte nicht vor.

 

 

  1. Welche Kosten sind für die in der kleinen Anfrage erwähnte Skulptur für die Anfertigung, den Transport, die Aufstellung etc., in Summe angefallen?

 

Die zur Beantwortung benötigten Daten liegen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte nicht vor.

 

 

  1. Wie viele Skulpturen bzw. Kunstwerke stehen im öffentlichen Raum des Stadtteils Wilhelmsburg, wie viele im Bezirk Hamburg-Mitte?

 

Siehe nachstehende Tabelle:

 

Banksstrasse

Mahntafel von 1776 Anzeige des Hochwassers

Dammtordamm

76 Denkmal

Finkenwerder Landscheideweg (Süderkirchenweg)

Krieger Denkmal

Grasskellerbrücke

Stahlträger von 1842

Grossmannstrasse

Mahntafel Kinder Bullenhusener Damm

Grossmannstrasse

Figur

Kirchenaussendeich Finkenwerder

Kriegerdenkmal

Jungiusstrasse ? Dammtordamm

Gedenkstein der vertriebenen Hamburger

Lindleystrasse

Kriegerdemkmal

Mittelkanal Hammerbrookstrasse Nagelsweg

Bombenopfer 1943

Steibeker Hauptstrasse

Gedenkstein

Rathausmarkt / Schleusenbrücke

Kriegerehrenmal

Steibeker Hauptstrasse

Kriegerdenkmal

Süderkirchweg / Finkenwerder

Kriegerdenkmal

Kleine Alster

Treppenanlage mit Ehrenmal und Gitter

Rüschweg

Bunker 1941

Vorsetzen 70

Rundbunker Röhrenbunker

Hopfenmarkt / W.Brandstr./Wölberstieg / Neue Burg

Nicolaikirche

Carl Stamm Park

Hexenhaus

Sievekingplatz

Mahnmal für NS Justitz Opfer

Sonnenland

Mahnmal Neuengamme Lore

Bullenhuser Damm

JanuszKorczakSchule mit Gedenkstätte

Finkenwerder Landscheideweg 157

Teile der St. Nicolaikirche (Ausstattung)

Traunspark

Gedächtnismauer Ritthoff

Wiechernweg Hsnr.16

Rundbunker Röhrenbunker

Bürgerweide/Berliner Torbrücke

Geteiltes Berlin

 

 

  1. Mit welcher Häufigkeit werden Skulpturen und andere Kunstwerke im öffentlichen Raum durch Graffiti oder Gewalteinwirkung beschmutzt bzw. beschädigt?

(Wenn diese Daten erfasst werden, bitte eine Auflistung für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 erstellen.)

 

Beschädigungen Verunreinigungen kommen in der Regel Gelegentlich vor. ( S. Anlage). Kleinere Graffiti werden in Eigenleistung bearbeitet. Andere Größere Beschädigungen werden aus Mitteln der Unterhaltung beglichen.

 

 

  1. Welche Kosten entstehen jährlich durch Vandalismus an Skulpturen und Kunstwerken des öffentlichen Raums?

(Bitte die erfassten Daten aus den Jahren 2015 bis 2018 in einer Tabelle zusammentragen.)

 

Siehe zu 4..

 

  1. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein bei der Verwaltung erfasster Schaden durch Schmierereien und Gewalteinwirkung beseitigt wurde?

 

Im Regelfall werden Beschädigungen durch Graffiti und andere Sachbeschädigungen innerhalb von 24 Stunden beseitigt, Größere Beschädigungen bedürfen einer etwas längeren Vorbereitung der Auftragsvergabe.