22-1047

Antwort: Leistungen in der Kinder- und Jugendbetreuung (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Jordan

 

Im Rahmen von Gesprächen mit den Bürgern wurde auch das Thema der Kinder- und Jugendhilfe behandelt. Hier wurde von Bürgerinnen und Bürgern berichtet, dass es eine zeitliche Diskrepanz gäbe zwischen der bewilligten Betreuungsleistung und der tatsächlich beim Kind oder Jugendlichen durchgeführten Betreuungsleistung.

 

Viele Kinder und Jugendliche haben aufgrund vielschichtiger Ursachen einen zunehmenden Förderbedarf. Über die letzten zehn Jahre haben sich vielschichtige soziale- und familiäre Ursachen entwickelt, welche zu einem Anstieg der Betreuungsfälle geführt haben.

Die Betreuungsleistungen, im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, werden im Bezirk Hamburg Mitte durch diverse Institutionen, Vereine etc. übernommen. In jedem Stadtteil sind zudem teilweise unterschiedliche Träger bzw. Organisationen tätig, weswegen wir hier die Aspekte für jeden einzelnen Stadtteil des Bezirks Hamburg-Mittel im Einzelnen betrachten wollen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

 

Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Erstellung einer Liste, welche für den Zeitraum 01/2015 – 03/2020 nachfolgende Punkte beleuchtet:

 

1.)

Für jeden einzelnen Stadtteil bitten wir um eine namentliche Aufstellung der Leistungserbringer mit der Differenzierung nach öffentlichen und Privaten Trägern.
Ggf. zusätzlich noch die Benennung des Jahres in welchem der jeweilige Träger erstmalig Leistungen zur Abrechnung gebracht hat.

 

2.)

Wir bitten um eine Information über die Art der beantragten Leistungen (Namentliche Benennung der jeweiligen Einzelleistung bzw. eines sog. Leistungskomplexes).

 

3.)

Wir bitten um eine Information zu welchem Stundensatz der jeweilige Leistungserbringer die jeweilige Leistung abgerechnet hat und welche Preissteigerung sich über die Jahre hierbei ergeben hat.

 

4.)

Wir bitten um eine quartalsweise Gliederung (Differenzierung wie unter Nummer 2)

- welche Anzahl an Leistungen bzw. Leistungskomplexen wurden beantragt.

- welche Anzahl an Leistungen bzw. Leistungskomplexen wurden bewilligt.

 

Wir bitten hierbei der jeweiligen Leistung bzw des Leistungskomplexes eine Zuordnung zum Lebensalter vorzunehmen.

Altersgruppe unter 4 Jahren

Altersgruppe 4-8

Altersgruppe 8-12

Altersgruppe 12-16

Altersgruppe 16-18

Altersgruppe über 18 (sofern dieses vorkommt)

 

Alle Parameter bitten wir wiederum den einzelnen Stadtteilen zuzuordnen. 

 

5.)

Wir bitten diesen Zahlen gegenüberzustellen

- wie viele Kinder- und Jugendliche, der jeweiligen Altersgruppierung in jedem einzelnen Stadtteil ihren gemeldeten Wohnsitz hatten.

- wie viele Kinder- und Jugendliche leistungsberechtigt gewesen wären

- wie viele Kinder und Jugendliche tatsächlich Leitungen bewilligt bekommen haben

- wie viele Kinder und Jugendliche die bewilligten Leistungen in Anspruch genommen haben 

 

6.)

Wir bitten um eine Information aufgrund welcher Grundlage bzw. Einzel-Rechtsnorm (z.B SGB II, SGB III etc. / gegliedert wie unter Nummer 2) die jeweiligen Einzelleistungen bzw. Leistungskomplexe bewilligt wurden.

 

 

Zu 1.-6.:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Fragen, wie aus der beigefügten Anlage (nichtöffentlich und vertraulich) ersichtlich.

 

Hinweise:

  • Fragen 1, 2, 3 und 4.: „Träger Stadtteil“  bezieht sich auf den im Stadtteil befindlichen Träger.
  • Frage 4: Die gewünschte Gegenüberstellung nach beantragten und bewilligten Leistungen sowie die quartalsweise Darstellung sind aus dem Fachverfahren heraus nicht abbildbar.
  • Frage 5.: „Zust. Stadtteil“ bezieht sich auf den Stadtteil der Person, für die eine Hilfe bewilligt wird.
  • Frage 5.: Zu berücksichtigen ist, dass für diesen Zeitraum von 5 Jahren eine Person in die nächste Altersgruppe rutschen kann. Da gewünscht wurde, einen Zusammenhang der Hilfen nach Quartalen und der Altersgruppe herzustellen, wurde eine separate Tabelle angefügt (Frage 5 mit Quartal). Dieses führt zwangsläufig zu Vervielfältigungen.
  • Frage 5.: Die Daten zu den im Stadtteil lebenden Personen, die eine Hilfe beantragt haben und den daraus resultierenden Bewilligungen lassen sich nicht ermitteln. Die Daten zu den Fragen 1 – 5 beziehen sich auf die bewilligten Hilfen.
  • Die Antwort auf Frage 6 ist in den übrigen Antworten enthalten (Hilfeform gemäß SGB VIII).