22-0564

Antwort: Kunstausstellungen im Bezirksamt (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Lothar Knode

 

Für Kunstausstellungen im Bezirksamt hat die Bezirksversammlung vor über einem Jahr 10.000 € bewilligt (Drs. 21-4144). Im 1. Stock neben der Ausländerbehörde. sind dafür Wände vorgesehen. Außerdem hatte der Bezirksamtsleiter darum gebeten die Bilder aus Hamburg-Mitte (aus dem Fotoaustausch mit Hongkou) zur Verfügung zu bekommen. Die nach den Stadtteilen im Bezirk benannten Räume sollten hiermit dekoriert werden. Die Bilder liegen im BA in digitaler Form, seit 2018, vor.

Im alten Gebäude, am Klosterwall im Sozialdezernat, wurden bereits 50 Ausstellungen durchgeführt, viele Künstler*innen warten bei uns auf neue Gelegenheiten, zukünftig ihre Kunst präsentieren zu können.

Bisher ist von Seiten des Bezirksamtes nichts zu erkennen, das auf zukünftige Ausstellungsmöglichkeiten hinweist. Jedes Jahr beenden ca. 600 Studierende der Bildenden Künste mit ihren Abschlussarbeiten die Hochschulen und suchen Gelegenheiten zum Ausstellen. Im Bezirk gibt es, wie der Fotoaustausch mit Hongkou gezeigt hat, diverse Fotografen die sicher daran interessiert sind ihre Arbeiten einer größeren Öffentlichkeit zu präsentieren. Die jährlich stattfindenden Kunst - und Kulturtage in Mümmelmannsberg sind ein weiterer Beleg dafür, dass viel Kreativität im Bezirk vorhanden ist, der einem größeren Publikum zu zeigen wäre. Die Hamburger Behörden sind aufgeschlossen und kommen vielfach den Wünschen der Absolvent*innen nach. Hamburg-Mitte ist auch für die Kunst der attraktivste Bezirk Hamburgs, das wird auf jeder Sitzung der Hamburger Kunstkommission immer wieder deutlich.

 

Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung

 

Vorbemerkung:

Das Bezirksamt muss, wie alle anderen Arbeitsgeber, für  alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen im Sinne der Arbeitssicherheitsvorschriften sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommt die besondere Anforderung, auch für alle Besucherinnen und Besucher einen im Sinne der Sicherheitsvorschriften sicheren Zugang zu den Dienststellen zu ermöglichen. Um diese Anforderungen zu gewährleisten sind hohe Anforderungen u. a. an den Brandschutz und die Sicherung von Gegenständen zu richten.

 

Die in Drucksache 21-4144 festgeschrieben Beschlüsse wurden auf Brandschutz und Sicherheit überprüft. Hieraus ergeben sich sehr hohe Anforderungen an den Brandschutz, aber im Sinne der Kundensicherheit auch hohe Anforderungen an das Befestigungssystem. Zudem müssen die erforderlichen Leistungen (Gestellung der Bilder, Aufbringen auf brandsichere Oberfläche, Lieferung eines Befestigungssystems) ausgeschrieben werden, nachdem eine detaillierte Leistungsbeschreibung erstellt worden ist.

 

  1. Welche Schritte wurden bereits unternommen um Kunstausstellungen, wie im Antrag (Drs.21-4144) beschlossen durchzuführen?

 

Kunstausstellungen haben organisiert durch private Träger und Initiativen in der Stella-Halle (Durchgang zum Bezirksamt von der Caffamacherreihe) stattgefunden. In den Räumen des Bezirksamtes gelten für Ausstellungen die gleichen Anforderungen, wie für ständig ausgehängte Bilder (siehe Vorbemerkungen).

 

  1. Welche Künstler*innen / Fotografen wurden bereits angeschrieben und ausgewählt
  2. Wer ist in der Verwaltung mit der Umsetzung der genannten Drucksache betraut?

 

Zu 2. u. 3.:

Befragt wurden bezüglich der Ausstattung der Räume des Bezirksamtes mit Fotografien die Fotografin, die die Dokumentation über das Bezirksamt erstellt hat sowie Geschichtswerkstätten. Bezüglich der Geschichtswerkstätten müssen, sofern deren Fotos genutzt werden sollen, Urheberrechte erworben werden, bevor die Fotos aufbereitet und ausgestellt werden dürfen. Mit der Durchführung dieser Arbeiten ist das Fachamt Interner Service  im Bezirksamt betraut.

 

  1. Gibt es ein Konzept für die Nutzung der Ausstellungsflächen?

a) Wenn ja , wie sieht das das Konzept aus?

b) Wenn nein, wann wird damit begonnen. einen Zeitplan zu erstellen und sich insgesamt um die Ausstellungsdurchführung zu kümmern? (s. Drs. 21-4144 - Hinweis: In 21-4144 wird die Bildung eines Teams nicht gefordert.)

 

Es gibt bisher kein Konzept für die Nutzung der Ausstellungfläche in der Stella-Halle. Die Stella-Halle gehört nicht direkt zum Mietobjekt, darf aber mitgenutzt werden. Ein Konzept kann erst dann erarbeitet werden, wenn feststeht, ob ggf. die nach Auszug des Axel-Springer-Verlages in die dann freien Flächen einziehenden Dienststellen der FHH ebenfalls eine Nutzung der freien Flächen anstreben.

 

  1. Ist es für das Bezirksamt denkbar, ein „halbprofessionelles“ Konzept zu entwickeln, wie es in der Finanzbehörde am Gänsemarkt an der Tagesordnung ist?

a) Falls nein, warum nicht?

b) Wie sieht die Alternative aus?

 

Ein halbprofessionellen Konzept wie in der Finanzbehörde am Gänsemarkt ist im Bezirksamt nicht denkbar, da es hier, anders als am Gänsemarkt, keine abgeschlossenen Räumen, die hierfür nutzbar wären, gibt.

 

  1. Kann die Verwaltung prüfen, ob die derzeit ungenutzten Räume mit ihren Flächen im Durchgang (Erdgeschoss) zwischen Kaiser-Wilhelm-Straße und Caffermacherreihe für Kunstausstellung temporär zur Verfügung stehen. Falls ja, bis wann stehen die Flächen zur Verfügung?

Falls nein, was spricht gegen eine Nutzung durch den Hauptmieter Bezirksamt Hamburg -Mitte?

 

Die Stella-Halle gehört nicht zur Mietfläche. In einer Vereinbarung mit dem Vermieter ist festgelegt, dass die Flächen temporär genutzt werden dürfen. Im Gegenzug hat das Bezirksamt dann die Verkehrssicherungspflicht.