21-4339

Antwort: Kriminalität auf dem Hansaplatz und Steindamm (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Das „Hamburger Abendblatt“ vom 04.06.2015 berichtete über den Hansaplatz als kriminellen Brennpunkt, an dem offen mit Drogen gehandelt wird, Prostituierte in den Hauseingängen stehen und gewaltbereite Personen keine Hemmungen haben und so auch bereit sind einen Abendblatt-Reporter zu bedrohen. Seit den 80er-Jahren soll der Hansaplatz fest in der Hand von Drogenabhängigen, Alkoholikern und Kriminellen sein. Aufdringliche Prostituierte und öffentliche Wildpinkler sorgen für weitere Unannehmlichkeiten. So soll beispielsweise der Reporter bezeugt haben, wie eine Prostituierte einen Mann angepöbelt haben soll, der ein Foto schießen wollte und wie ein Mann direkt vor seinen Augen mitten auf dem Hansaplatz die Hose herunterlässt und an den Brunnen pinkelt. Dabei ist die Prostitution auf dem Hansaplatz verboten und das öffentliche Pissoir nur wenige Meter entfernt.

Es gab unzählige Aufwertungsversuche des Hansaplatzes, jedoch hatten diese nur einen geringen Nutzen. Das Forum Hansaplatz soll zudem in Zusammenarbeit mit Polizei, Anwohnern, Händlern und Vertretern des Bezirks Mitte nach praktikablen Lösungsvorschlägen gesucht haben. Auch die Einrichtung eines sogenannten „Gefahrengebietes“ mit verstärkten Polizeikontrollen brachte wohl keine sichtbare Besserung.

Nach der Aussage des Revierleiters vom Kommissariat in St. Georg, Andreas Nieberding, zeige die Polizei eine verstärkte Präsenz am Hansaplatz, unzwar sowohl in Uniform als auch in Zivil. Außerdem verweist er auf Erfolge, wie die Überprüfung von 50 Personen und die Erteilung von mehreren Platzverweisen an einem einzigen Tag. Nach Abendblatt-Informationen gab es am Hansaplatz und Umgebung von September 2014 bis Mai 2015 rund 1000 Personenüberprüfungen wegen Rauschgiftkriminalität. 232 Platzverweise und 545 Aufenthaltsverbote wurden erteilt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1.Ist das Forum Hansaplatz zu konkreten Ergebnissen gekommen?

Wenn ja, welche Ergebnisse kann das Forum Hansaplatz vorweisen und hat sich die Verwaltung darum bemüht diese umzusetzen?

 

Siehe Bürgerschafts-Drs. 21/12753 (Anlage).

 

2. Ist der Hansaplatz immer noch als ein sogenanntes „Gefahrengebiet“ eingestuft?

Wenn nein, warum wird es nicht mehr von der Polizei als „Gefahrengebiet“ eingestuft?

Der Hansaplatz war von Juni 1995 bis Dezember 2016 Teil des „Gefahrengebietes Betäubungsmittel (BtM)-St.Georg“. Infolge einer gerichtlichen Entscheidung und der damit verbundenen Erforderlichkeit einer Anpassung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei hob die Polizei die Gefahrengebiete auf und wies in der Folge sogenannte „gefährliche Orte“ aus. Seitdem liegen der Hansaplatz und Teile des Steindamms innerhalb des „gefährlichen Ortes Polizeikommissariat (PK) 11 BtM 2“.

 

3.Wie kontrolliert die Polizei, dass Platzverweise und Aufenthaltsverbote eingehalten werden?

Auf welche Dauer beschränkt sich ein Platzverweis im Durchschnitt?

Auf welche Dauer beschränkt sich ein Aufenthaltsverbot im Durchschnitt?

Im Bereich des Hansaplatzes und im näheren Umfeld werden durch Kräfte des zuständigen PK 11 und angeforderte Zusatzkräfte der Landesbereitschaftspolizei verstetigt zielgerichtete Maßnahmen getroffen. Ausgesprochene Platzverweise oder Aufenthaltsverbote werden von den Adressaten der Maßnahmen in der Regel befolgt. Bei Nichtbefolgen wird die jeweilige Maßnahme auch mit unmittelbarem Zwang bis hin zur Ingewahrsamnahme konsequent durchgesetzt.

Statistische Daten zur Dauer von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten werden bei der Polizei nicht erhoben. Für die Beantwortung der Fragen wäre eine händische Auswertung mehrerer tausend Berichte am PK 11 erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

4. Wie viele Personenüberprüfungen und in dem Zusammenhang Platzverweise oder Aufenthaltsverbote hat die Polizei im Zeitraum von Mai 2015 bis Mai 2018 im „Gefahrengebiet“ Hansaplatz durchgeführt/erteilt?

Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen für die Jahre 2015 und 2016 nur als Gesamtjahreszahlen vor; seit 2017 werden Quartalszahlen für die „gefährlichen Orte PK 11 BtM“ erhoben.

Die Anzahl der in den Jahren 2015 und 2016 im ehemaligen „Gefahrengebiet BtM-St.Georg“ insgesamt sowie 2017 und im ersten Halbjahr 2018 im „gefährlichen Ort PK 11 BtM 2“ durchgeführten Maßnahmen ist in der nachfolgen Tabelle dargestellt:

 

Jahr

2015

2016

2017

2018 (bis 30.06.)

Identitätsfeststellungen

6.948

7.236

3.753

3.068

Platzverweise

910

1.714

1.325

856

Aufenthaltsverbote

5.547

8.684

4.783

3.543

 

Im Übrigen siehe Antwort zu 2.

 

5.Wie viele im „Gefahrengebiet“ Hansaplatz verübten Diebstähle, Drogendelikte, Sexualdelikte und Gewaltverbrechen hat die Polizei im Zeitraum von Mai 2015 bis ultimo 2017 bearbeitet?

 

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Nach Straßen und Plätzen wird nicht differenziert. Der „gefährliche Ort PK 11 BtM 2“ befindet sich im OT 114; zu den im OT 114 in der PKS im Sinne der Fragestellung erfassten Straftaten siehe Anlage.

 

Im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 21/12753.

 

 

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