Antwort: Kinder in Jugendbetreuung (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht
Das Wochenblatt vom 22. August 2018 berichtete von einem Gerichtsurteil mit einjähriger Gefängnishaft. Demnach ist den Eltern zweier Kinder im Alter von elf und acht Jahren die Führsorgepflicht durch einen richterlichen Beschluss entzogen worden. Die Kinder lebten daraufhin für mehrere Monate in der Obhut des Jugendamtes. An Heiligabend des Jahres 2017 durften die Kinder ihr Eltern besuchen, diese hatten jedoch andere Pläne. Die Familie flog demnach mit dem Flugzeug nach Ägypten und entführte die Kinder aus der Betreuung des Jugendamtes. Der Vater, welcher allein wieder nach Hamburg flog, musste sich wegen „Entziehung Minderjähriger“ vor Gericht verantworten und wurde zu einem Jahr Haft verurteilt. Den Eltern wurden die Kinder entzogen, da der Amtsarzt bei den Kindern Hämatome festgestellt hatte, welche durch die Gewalteinwirkung ihrer Eltern entstanden sein sollen. Der Vater behauptete, dass die Kinder durch einen anderen Mitschüler verletzt worden sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Eine Antwort ist mit Hinweis auf den Sozialdatenschutz nicht möglich.
Wenn ja, bis und seit wann wurden diese Gezahlt und bezieht die Familie auch heute noch staatliche Gelder?
Welche Hilfen erhält und erhielt die Familie und in welcher Höhe?
Siehe zu 1..
(Bitte die jährliche Entwicklung und Stadtteil angeben)
Wie viele davon sind aufgrund von Verletzungen der Kinder durch ihre Eltern gefällt worden?
Diese Daten werden statistisch nicht erfasst.
Diese Daten werden statistisch nicht erfasst.
Wie viele davon in Erstunterkünften, Langzeiteinrichtungen oder anderen Unterbringungsformen, wie Pflegefamilien etc.?
Siehe Anlage.
"Das Wohl der Schwächsten unserer Gesellschaft, dass der Kinder, verlangt ein besonderes Augenmerk seitens des Staates...."
"Das nicht jedes Kind bzw. Jugendliche in einem behüteten Elternhaus aufwächst ist traurige Realität. Daher muss es die Pflicht des Staates sein, ausreichend Betreuungsplätze für Kinder/Jugendliche bereitzustellen, wo man zum Schutz des Kindes dieses temporär oder auf Dauer unterbringen kann."
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