21-3986

Antwort: Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Billstedt-Zentrum (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Steffen Leipnitz, Christine Detamble-Voss, Tilman Rosenau, Stefan Dürkop, Maureen Schwalke, Ina Morgenroth, Tim Eckbrett

 

Unter der Drucksachen–Nr.: 21-3403 wurde im Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung 11.07.2017 das Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Billstedt-Zentrum“  beschlossen..

 

In dem Beschluss wird festgestellt:

 

„Mit Verordnung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom 09.05.2017 (Hamburgisches Gesetz-und Verordnungsblatt vom 19.05.2017) ist das ‚Billstedt-Zentrum‘ als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes Verfahren) festgelegt… „

 

Beschlossen wurde:

 

„In einer öffentlichen Veranstaltung am 19. Juli 2017 werden die Inhalte des aktuellen IEK-Entwurfs den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern durch das Fachamt SL erläutert und gemeinsam erörtert.

Anschließend erfolgt im Herbst 2017 eine Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange mit dem Ziel eines Beschlusses des LAP im Dezember 2017.“

 

Hierzu fragt die Fraktion DIE LINKE.:

 

Vorbemerkung: Die Bearbeitung und Abstimmung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) Zentrum Billstedt wurde, wie in der Drs. 21-3403 beschrieben und am 11.07.2017 im Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung in gemeinsamer Sitzung mit dem Regionalausschuss Billstedt erläutert und dort beschlossen, in Verantwortung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung durchgeführt. Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

1.       Mit welchem Ergebnis endete die Veranstaltung am 19.7.2017?

 

In der gut besuchten öffentlichen Veranstaltung am 19.07.2017 hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung den zu dieser Zeit aktuellen IEK-Entwurf mit den beiden Rahmenplänen und dem Maßnahmeplan vorgestellt und anhand von Daten der vorbereitenden Untersuchungen, Plänen, Visualisierungen erläutert. Ebenso wurde das weitere Verfahren zur Beschlussfassung des IEK, zur Durchführung des Sanierungsverfahrens, zur Umsetzung von Einzelprojekten und zur Beteiligung aufgezeigt. Es fand eine konstruktive Erörterung statt, die die Inhalte und das Verfahren durch das Plenum bestätigte.

 

2.       Mit welchem Ergebnis endete die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange?

 

Die Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) waren durchweg positiv und zustimmend. Einzelne Hinweise und Anregungen wurden durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung abgewogen und zur Vorlage im Leitungsausschuss für die Programmsteuerung RISE (LAP) in die Entwurfsfassung des IEK eingearbeitet.

 

3.       Wer sind diese Träger gewesen? Bitte einzeln auflisten.

 

Siehe hierzu anliegenden Verteiler der TÖB-Beteiligung nach § 139 BauGB zum IEK-Entwurf Billstedt-Zentrum (nur die Leitzeichen) vom 11.10.2017.

 

4.       Hat der LAP einen Beschluss herbeiführen können? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Der Leitungsausschuss für die Programmsteuerung RISE (LAP) hat am 18.12.2017 dem IEK Billstedt-Zentrum einstimmig zugestimmt.

 

5.       Ist die Bezirksversammlung vom Bezirksamt über den Sachstand informiert worden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Eine formale Information über den Beschluss des IEK ist noch nicht erfolgt. Der Beirat Billstedt-Horn wird am 19.03.2018 informiert, der hierfür heutig zuständige Fachausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung am 05.04.2018.

 

 

 

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