Antwort: igs-Gelände (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragesteller: Christine Detamble-Voss, Steffen Leipnitz, Ina Morgenroth, Tim Eckbrett, Maureen Schwalke, Stefan Dührkop, Tilman Rosenau
Die Behörde für Inneres und Sport sowie das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantworten die Anfrage wie folgt:
Seit der igs ist der ehemalige Friedhof neben dem Rathaus in Wilhelmsburg nachts teilweise verschlossen. Ein Argument dafür war immer, dass Vandalismus so möglichst verhindert werden soll.
Wir fragen die Verwaltung:
Zu 1.-7.:
Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen hat die Polizei für die im Zeitraum 26. April bis 13. Oktober 2013 durchgeführte Veranstaltung „Internationale Gartenschau“ (IGS) nicht gesondert erhoben.
Die räumliche Erfassung von Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen. Das ehemalige IGS-Gelände befindet sich im Ortsteil 137, einem der größten Ortsteile Hamburgs. Die erfragten Daten werden daher in der PKS nicht abgebildet.
Für die Beantwortung der Anfrage wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten aus dem erfragten Zeitraum bei der Kriminalpolizei erforderlich. Die Auswertung mehrerer zehntausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Das ehemalige IGS-Gelände ist aus polizeilicher Sicht als gänzlich unauffällig zu bezeichnen.
Vandalismus und Sachbeschädigungen haben nach Auskunft der BUE nur in wenigen Fällen eine Rolle gespielt. Es gab diese vor allem während der Demonstration am 1. Mai 2013 (Zaun, Tore, Sprühschäden im IGS-Zentrum).
In den überwiegenden Fällen handelte es sich um Anzeigen gegen Menschen, die keine gültige Eintrittskarte vorzeigen konnten bzw. über den Zaun das Gelände betreten wollten.
Die Anzahl der zur Anzeige gebrachten Straftaten und mögliche Verurteilungen sind der BUE nicht bekannt.
Im Vorgangserfassungs- und Vorgangsverwaltungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft wird nicht gesondert erfasst, ob eine Straftat auf einem Friedhof oder in einem Park begangen wurde. Ohne die Übermittlung polizeilicher Aktenzeichen müssten sämtliche Ermittlungsvorgänge daraufhin durchgesehen werden, ob der Tatort auf einem der bezeichneten Gelände liegt, was in der zur Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist, zumal ausdrücklich keine Einschränkung in Bezug auf die Deliktsart gemacht wird. Eine Übermittlung der polizeilichen Aktenzeichen ist nicht möglich, da hierfür eine manuelle Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten aus dem erfragten Zeitraum bei der Kriminalpolizei erfolgen müsste. Dies ist in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
In der Zeit nach der Gartenschau wurde der Park nicht wieder komplett für 24 Stunden geöffnet, weil auch weiterhin Straftaten, z.B. Vandalismus verhindert werden soll.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
Zu 8.-14.:
Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen hat die Polizei bezogen auf das ehemalige IGS-Gelände nicht erhoben.
Für die Beantwortung der Anfrage wäre die manuelle Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten seit dem Ende der IGS 2013 bei der Kriminalpolizei erforderlich. Die Auswertung mehrerer hunderttausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich; im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 7.
Im Parkgelände gibt es KGV innerhalb des ehemaligen Gartenschaugebietes und auch außerhalb dieses Geländes. Die Parzellen, die innerhalb des Gebietes der igs liegen, werden anders bewacht als die restlichen Gärten.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
Für die Beantwortung der Anfrage wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten aus dem erfragten Zeitraum bei der örtlich zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamtes erforderlich. Die Auswertung mehrerer tausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich; im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 7.
Es sind keine Laubeneinbrüche bekannt.
Für die Beantwortung der Anfrage wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten seit dem Ende der IGS 2013 bei der örtlich zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamtes erforderlich. Die Auswertung mehrerer zehntausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich; im Übrigen siehe Antwort zu 8. bis 14.
Es sind keine Laubeneinbrüche bekannt.
Die Bewachung eines Parkes durch ein Unternehmen kostet Geld, sowohl in Bezug auf Personal- wie auch Materialkosten.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
Nach Kenntnisstand der BUE wird davon ausgegangen, dass während der Gartenschau tagsüber sieben Beamte in zwei Schichten auf dem Gelände tätig waren; nachts war ein privater Wachdienst beschäftigt.
Die Kosten für den Wachdienst und Werkschutz betrugen im Jahr 2013 1,4 Mio. Euro.
Es sind zeitgleich bis zu 4 Personen für die Bestreifung im Einsatz. Hunde sind nicht im Einsatz.
Für die Bewachung und Torschließung wurden im Jahr 2017 durchschnittlich rund 5.245 EUR monatlich gezahlt.
Der Vertrag ist auf ein Jahr mit Option auf Verlängerung abgeschlossen.
Pläne für die Zeit danach werden zu gegebener Zeit angestellt.
Antwort der BIS zu den Fragen 19.-22.:
Bewachungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung hat die Polizei während der Zeit der IGS 2013 und in der Zeit danach nicht durchgeführt.
Es gibt heute nach Verschluss der Ein- und Ausgänge (24,00 Uhr) die Möglichkeit das Gelände durch Drehkreuze zu verlassen. Motorisierte Parknutzer_innen müssen wie auch Fahrradfahrer_innen den Ausgang aufsuchen.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
Es gibt aktuell keine Pläne, die Ein- und Ausgänge zu verändern.
Entfällt (s. Antwort zu 23.).
Die Regelung wurde in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren erzielt. Es gibt aktuell keinen Anlass für Abweichungen von dieser Regelung.