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Antwort: HVV-Mobilitätskarte für Asylbewerber (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Seit dem 1. Februar 2016 bekommen alle Asylbewerber, die dauerhaft Hamburg zugewiesen sind und in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, eine HVV-Mobilitätskarte. Der Fahrpreis für die Mobilitätskarte wird von den Asylbewerbern zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgezogen. Die Kosten von monatlich 29,40 € (Erwachsene) bzw. 14,70 € (Kinder 6-17 Jahre) werden automatisch vom Taschengeld abgezogen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet Anfrage wie folgt:

 

  1. Wieviele der in Hamburg-Mitte lebenden Asylbewerber haben die HVV-Mobilitätskarte bislang erhalten? Bitte für die Jahre 2016, 2017, 2018 aufschlüsseln.

 

  1. Wieviele Personen in Hamburg Mitte hätten 2018 Anspruch auf eine Mobilitätskarte gehabt.

 

Zu 1.-2.:

Es werden keine personenbezogenen Statistiken zur Ausgabe von HVV-Mobilitätskarten geführt. Eine retrograde Auswertung aus dem aufenthaltsrechtlichen Fachverfahren, insbesondere zu Asylantragsteller mit Wohnsitz im Bezirk Hamburg-Mitte, ist nicht möglich.

 

Gem § 47 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sind Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Da alle Bewohnerinnen und Bewohner von Hamburger Erstaufnahme-einrichtungen ab einem Alter von 7 Jahren eine HVV-Mobilitätskarte erhalten, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der im Bezirk Hamburg-Mitte in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Personen der Anzahl ausgegebener Mobilitätskarten entspricht. Die Auswertung der Belegungszahlen durch fördern und  wohnen AöR ist der folgenden Übersicht zu entnehmen.
 

 

2016

2017

2018

Anzahl untergebrachter Personen in Erstaufnahmeeinrichtung im Bezirk Hamburg-Mitte ab dem 7. Lebensjahr

3718

102

3

 

Darüber hinaus liegen dem Einwohner-Zentralamt keine Erkenntnisse vor.