Antwort: HVV-Mobilitätskarte für Asylbewerber (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht
Seit dem 1. Februar 2016 bekommen alle Asylbewerber, die dauerhaft Hamburg zugewiesen sind und in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, eine HVV-Mobilitätskarte. Der Fahrpreis für die Mobilitätskarte wird von den Asylbewerbern zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgezogen. Die Kosten von monatlich 29,40 € (Erwachsene) bzw. 14,70 € (Kinder 6-17 Jahre) werden automatisch vom Taschengeld abgezogen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet Anfrage wie folgt:
Zu 1.-2.:
Es werden keine personenbezogenen Statistiken zur Ausgabe von HVV-Mobilitätskarten geführt. Eine retrograde Auswertung aus dem aufenthaltsrechtlichen Fachverfahren, insbesondere zu Asylantragsteller mit Wohnsitz im Bezirk Hamburg-Mitte, ist nicht möglich.
Gem § 47 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sind Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Da alle Bewohnerinnen und Bewohner von Hamburger Erstaufnahme-einrichtungen ab einem Alter von 7 Jahren eine HVV-Mobilitätskarte erhalten, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der im Bezirk Hamburg-Mitte in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Personen der Anzahl ausgegebener Mobilitätskarten entspricht. Die Auswertung der Belegungszahlen durch fördern und wohnen AöR ist der folgenden Übersicht zu entnehmen.
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2016 |
2017 |
2018 |
Anzahl untergebrachter Personen in Erstaufnahmeeinrichtung im Bezirk Hamburg-Mitte ab dem 7. Lebensjahr |
3718 |
102 |
3 |
Darüber hinaus liegen dem Einwohner-Zentralamt keine Erkenntnisse vor.