21-5110

Antwort: Hat die Novellierung des HmbWBG die Arbeit der WPA im Bezirk Hamburg-Mitte wirklich effizienter gemacht? (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Im Jahr 2006 ging die Zuständigkeit für das Heimrecht vom Bund auf die Länder über. Die Hamburgische Bürgerschaft hat daraufhin mit dem Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) landes-rechtliche Regelungen beschlossen, die die Einhaltung von Mindeststandards in der Wohn- und Betreuungsqualität sowie beim Verbraucherschutz  für pflegebedürftige Menschen sicherstellen sollten. Das neue Gesetz trat  am 1. Januar 2010 in Kraft.

Seitdem ist die sog. Wohn-Pflege-Aufsicht WPA auf bezirklicher Ebene angesiedelt, wobei sich im Laufe der Jahre eine gute Vernetzung zwischen Behörden und  den örtlichen Seniorenvertretungen und –beiräten herausgebildet hat. Neben dem nützlichen Zusammenwirken der  Seniorenvertretungen und der Bezirksämter haben sich aufgrund der personellen Kontinuität der handelnden Akteure und aufgrund der überschaubaren Gegebenheiten eines  Bezirkes zudem wichtige informelle Kommunikationswege auch zwischen den zuständigen Behörden und den lokalen Pflegeeinrichtungen etabliert.

Diese gewachsenen Strukturen wurden durch die im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung niedergelegte Absicht gefährdet, die WPA zu zentralisieren und die rein bezirkliche Kompetenzzuweisung aufzuweichen.

Bereits im Februar 2017 wurden seitens der Politik Befürchtungen vorgetragen, die sinn- und hilfreichen Kommunikations- und Kooperationsformen zwischen Behörden, Pflegeeinrichtungen  und Seniorenvertretern könnten im Zuge einer Zentralisierung ersatzlos verschwinden, wodurch die Sicherstellung  von Qualitätsstandards in Pflege- und Alteneinrichtungen insgesamt erschwert  würde. [1]

Der Senat begegnete derartigen Befürchtungen damals mit dem Hinweis, dass die Orts- und Einrichtungskenntnisse der WPA-Mitarbeiter sowie der Bezug zu den örtlichen Gremien und Arbeitskreisen durch die adäquate Binnenorganisation einer zentralen Organisationseinheit sichergestellt werden könne.[2]

Im Mai 2018 wurde durch eine Senatsmitteilung zur Änderung des HmbWBG schließlich deutlich, dass die „zentrale Organisationseinheit“ die Form einer sog. Gemeinsamen Koordinierungsstelle GKS annehmen würde.[3] Diese GKS sollte eingebunden werden in eine zentralisierte (d.h. bezirksübergreifende) Personaldisposition, in zentralisierte Kommunikationsstrukturen (mit den Bezirksamtsleitungen und der BGV) sowie in den zentralisierten Informationsaustausch zwischen dem MDK Nord[4] und den Bezirksämtern.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Inwiefern weist die GKS aus Sicht des Bezirksamtes Hamburg-Mitte eine Binnenorganisation auf, die es den WPA-Mitarbeitern aus dem Bezirk Mitte heute bzw. künftig ermöglicht, mit vergleichbar guten Orts- und Einrichtungskenntnissen und mit  vergleichbar nützlichen persönlichen Bezügen zu Vertretern der Pflegewirtschaft und der Senioren in anderen Bezirken ebenso effizient zu agieren wie bisher vor Ort?

 

Dies kann nicht beurteilt werden, da keine Erfahrungswerte vorliegen.

 

  1. In welchem Ausmaß sind die WPA-Abläufe im Bezirk Hamburg-Mitte  bereits  von den organisatorischen Änderungen des HmbWBG betroffen?  Z.B.:
    1. Wie viele Einsätze „bezirksfremder“ WPA-Mitarbeiter gab es seit der Gesetzes-Novellierung in Pflegeeinrichtungen des Bezirkes Hamburg-Mitte? (Stichwort: Punktuelle Personalverstärkungen durch die GKS).             
    2. Gab es durch die GKS vermittelte Angleichungen in den Prüf- und Kontrollabläufen zwischen dem Bezirk Hamburg-Mitte und anderen Bezirken der Stadt und wenn ja, welche prozessualen Veränderungen (bitte um detaillierte Beschreibung) gab es somit bei der WPA des Bezirksamtes Hamburg-Mitte?

 

zu a)Bis jetzt gab es keine Einsätze von „bezirksfremden“ WPA Mitarbeitern.

zu b)Das Verfahren zur Auswertung der MDK- Prüfberichte durch die WPA ist geregelt, es gibt aber               noch keine Erfahrungen (siehe 4).

 

  1. Hatte die Einrichtung der GKS aus Sicht des Bezirksamtes Hamburg-Mitte bisher positive Auswirkungen auf die Fallbearbeitungsgeschwindigkeit im Bereich der anlassbezogenen Prüfungen?  Wenn ja, anhand welcher Zahlen lassen sich diese Effekte quantifizieren?

 

Nein, bisher gibt es keine positiven Auswirkungen

  1. Ist im Bezirk Hamburg-Mitte der Übergang der Regelprüfungen von der WPA auf den MDK Nord bereits vollzogen oder organisatorisch noch im Gange?

 

Die erste Regelprüfung durch den MDK im Bezirk Hamburg-Mitte wurde für den 12.03.2019 geplant.  Die WPA wurde von der GKS über den Termin informiert und hat eine Rückmeldung zur Prüfungsvorbereitung gegeben.
 

  1. Gibt es bereits erste Erfahrungen mit  Regelprüfungen durch den MDK Nord?

 

Nein, siehe Nr.4.

 

  1.                Wann – wenn überhaupt – wird aus Sicht des Bezirksamtes Hamburg-Mitte das mit der Gesetzesnovellierung verbundene Senatsziel erreicht sein, alle Pflegeeinrichtungen in Hamburg-Mitte               zumindest einmal pro Jahr zu kontrollieren?[5]
     

10% aller Pflegeeinrichtungen werden jährlich durch die PKV (Private Krankenversicherung) und 90% durch den MDK-Nord überprüft. Eine Prognose zur Zielerreichung kann nicht getroffen werden.

 

7.Inwiefern hat sich die Einbindung der Seniorenvertretungen in die Arbeit der WPA im Bezirk-Mitte               aus Sicht des Bezirksamtes seit der Novellierung des HmbWBG verändert?