Antwort: Gewalt gegen Einsatzkräfte (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Böttjer, Uwe, Frühauf, Norbert, Ehlebracht, Detlef
Sie kommen um zu helfen, werden aber immer häufiger selbst im Einsatz verletzt: Polizisten, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute. Ein neues Gesetz, welches im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, soll Angriffe auf Rettungskräfte künftig strenger bestrafen.
Einer Studie eines anerkannten Kriminologen zufolge, in der Feuerwehrleute, Sanitäter und Notärzte nach erlittener Gefahr befragt wurden, sei jeder achte Retter innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren mindestens einmal Opfer von Beschimpfungen oder körperlicher Gewalt geworden. Der Kriminologe sieht nach 40 Jahren Forschungsarbeit eine „Tendenz zur Verrohung“ und einen „Verlust an Empathie. Auch tobe sich die körperliche Gewalt gegenüber Rettern brutaler aus als früher. Ursache sei ein allgemeiner Respektverlust gegenüber Mitmenschen.
Der Studie zufolge wird nur etwa die Hälfte der Fälle körperlicher Gewalt der Einsatzleitstelle gemeldet oder im Einsatzbericht vermerkt – wohl auch, weil fast die Hälfte der Betroffenen angab, den genauen Meldeweg nicht zu kennen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Zu 1. – 3.:
Siehe folgende Tabellen. Darüber hinaus werden die erfragten Daten statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung wäre die händische Durchsicht mehrerer zehntausend Ermittlungsakten erforderlich.
Folgende Tabelle enthält Daten aus einer Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für den Bezirk Hamburg-Mitte. Diese Abfragen sind immer nur für das laufende Jahr und das Jahr davor möglich.
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Straftat |
Polizeivollzugsbeamte |
Rettungsdienste |
Feuer-wehr |
sonstige Rettungs-dienste |
Straftaten gesamt |
741 |
22 |
16 |
6 |
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung |
6 |
0 |
0 |
0 |
Körperverletzung insgesamt |
329 |
18 |
13 |
5 |
davon gefährliche / schwere Körperverletzung |
90 |
0 |
0 |
0 |
davon vorsätzliche einfache Körperverletzung |
237 |
16 |
11 |
5 |
davon fahrlässige Körperverletzung |
2 |
2 |
2 |
0 |
Nachstellung / Freiheitsberaubung / Nötigung / Bedrohung |
24 |
4 |
3 |
1 |
davon Nötigung |
5 |
1 |
0 |
1 |
davon Bedrohung |
19 |
3 |
3 |
0 |
Sonstige Straftatbestände gemäß StGB |
382 |
0 |
0 |
0 |
davon Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte |
379 |
0 |
0 |
0 |
davon Körperverletzung im Amt |
3 |
0 |
0 |
0 |
Darüber hinaus verfügt die Feuerwehr für ihren eigenen Bereich über folgende Daten:
Jahr |
Anzahl der Übergriffe an F 11, F 22, F 25, |
Art des Übergriffs* |
2015 |
11 |
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2016 |
23 |
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2017 |
27 |
|
* Unter Übergriff werden alle verbalen, nonverbalen und körperlichen Angriffe und Gewalttätigkeiten eingeordnet. Alle genannten Übergriffe erfolgten entweder durch Patienten oder durch unbekannte Personen.
Darüber hinaus siehe 21/1222, 21/3516, 21/6579, 21/11217, 21/11532 und 21/11879.
Bei Übergriffen gegen Einsatzkräfte werden von diesen Strafanzeigen erstattet, soweit es um strafrechtlich relevante Verhaltensweisen geht, und die Vorsetzten informiert. Polizei und Feuerwehr erfassen solche Vorgänge, siehe oben, und verfolgen ggf. Ansprüche der Dienststelle gegen Personen, die Übergriffe ausgeübt haben. Darüber hinaus werden die Beamtinnen und Beamten zum Beispiel bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen unterstützt.
Für die Polizei:
Über die Ausbildung bzw. das Studium hinaus nehmen Polizeivollzugsbeamte, die aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes mit konfliktreichen Einsatzsituationen in Berührung kommen können, einmal jährlich an einem zweitägigen zentralen Fortbildungslehrgang an der Akademie der Polizei teil. Darüber hinaus trainieren speziell hierfür fortgebildete Polizeivollzugsbeamte diese Zielgruppe regelmäßig dezentral an den Dienststellen. Hierbei wird das in der Ausbildung oder/und im Studium Erlernte verfestigt sowie auf aktuelle Entwicklungen reagiert.
Für die Feuerwehr:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr Hamburg sind sensibilisiert, Übergriffe an zentraler Stelle in der Personalabteilung anzuzeigen. Dafür steht ein digitalisiertes und dadurch vereinfachtes Meldeverfahren zur Verfügung. Alle Laufbahnbewerberinnen und -bewerber der Laufbahngruppe Gehobener Dienst sowie die Auszubildenden (Notfallsanitäterinnen und -sanitäter) der Feuerwehr Hamburg nehmen an Deeskalationsschulungen teil.
Die persönliche Schutzausrüstung der Einsatzkräfte auf allen Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen wurde um neue Rettungsdienstschutzhelme mit Visier erweitert. Eine Gefährdungsbeurteilung „Gewalt gegen Rettungskräfte“ wird derzeit erarbeitet.
Darüber hinaus siehe Drs. 21/3516, 21/3635, 21/7662 und 21/11217.