21-3976

Antwort: Gewalt gegen Einsatzkräfte (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Böttjer, Uwe, Frühauf, Norbert, Ehlebracht, Detlef

 

Sie kommen um zu helfen, werden aber immer häufiger selbst im Einsatz verletzt: Polizisten, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute. Ein neues Gesetz, welches im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, soll Angriffe auf Rettungskräfte künftig strenger bestrafen.

 

Einer Studie eines anerkannten Kriminologen zufolge, in der Feuerwehrleute, Sanitäter und Notärzte nach erlittener Gefahr befragt wurden, sei jeder achte Retter innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren mindestens einmal Opfer von Beschimpfungen oder körperlicher Gewalt geworden. Der Kriminologe sieht nach 40 Jahren Forschungsarbeit eine „Tendenz zur Verrohung“ und einen „Verlust an Empathie. Auch tobe sich die körperliche Gewalt gegenüber Rettern brutaler aus als früher. Ursache sei ein allgemeiner Respektverlust gegenüber Mitmenschen.

 

Der Studie zufolge wird nur etwa die Hälfte der Fälle körperlicher Gewalt der Einsatzleitstelle gemeldet oder im Einsatzbericht vermerkt – wohl auch, weil fast die Hälfte der Betroffenen angab, den genauen Meldeweg nicht zu kennen.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie häufig kam es zu Übergriffen auf Polizisten und städtische Ordnungskräfte in Hamburg-Mitte in den vergangenen drei Jahren, durch wen wurden sie ausgeführt und welcher Art waren diese Übergriffe?

 

  1. Wie häufig kam es zu Übergriffen auf die Einsatzkräfte der Feuerwehr in Hamburg-Mitte in den vergangenen drei Jahren, durch wen wurden sie ausgeführt und welcher Art waren diese Übergriffe?

 

 

  1. Wie häufig kam es zu Übergriffen auf die Einsatzkräfte sonstiger Rettungsdienste in Hamburg-Mitte in den vergangenen drei Jahren, durch wen wurden sie ausgeführt und welcher Art waren diese Übergriffe?

 

Zu 1. – 3.:

Siehe folgende Tabellen. Darüber hinaus werden die erfragten Daten statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung wäre die händische Durchsicht mehrerer zehntausend Ermittlungsakten erforderlich.

 

Folgende Tabelle enthält Daten aus einer Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für den Bezirk Hamburg-Mitte. Diese Abfragen sind immer nur für das laufende Jahr und das Jahr davor möglich.

01.01. - 31.12.2017

 

 

 

 

Straftat

Polizeivollzugsbeamte

Rettungsdienste
insgesamt

Feuer-wehr

sonstige Rettungs-dienste

Straftaten gesamt

741

22

16

6

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

 6

0 

0 

0

Körperverletzung insgesamt

329

18

13

5

  davon gefährliche / schwere Körperverletzung

90

0

0

0

  davon vorsätzliche einfache Körperverletzung

237

16

11

5

  davon fahrlässige Körperverletzung

2

2

2

0

Nachstellung / Freiheitsberaubung / Nötigung / Bedrohung

24

4

3

1

  davon Nötigung

5

1

0

1

  davon Bedrohung

19

3

3

0

Sonstige Straftatbestände gemäß StGB

382

0

0

0

  davon Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte

379

0

0

0

  davon Körperverletzung im Amt

3

0

0

0

 

Darüber hinaus verfügt die Feuerwehr für ihren eigenen Bereich über folgende Daten:

 

Jahr

Anzahl der Übergriffe an F 11, F 22, F 25,
F 32, F 33, F 34, F 35

Art des Übergriffs*

2015

11

  • Schläge ins Gesicht
  • Beleidigung und Behinderung der Einsatzkräfte
  • Beleidigung und Bespucken
  • Beleidigung, Beschimpfung, Bedrohung RTW-Besatzung und Fußtritt ins Gesicht
  • Beleidigung; Bedrohung, Tritte
  • Versuchte Körperverletzung und bespucken
  • Schlag ins Gesicht
  • Beleidigung und Bedrohung
  • Beschimpfung und Beleidigung
  • Tritt ins Gesicht
  • Beleidigung und Bedrohung mit Worten

2016

23

  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
  • Schläge und Morddrohungen, Sachbeschädigung im RTW
  • Tritte und Bespucken
  • Tritte und Bespucken
  • Schlag mit Hilfsmittel (keine Waffe), Scheibe RTW zertrümmert
  • Bedrohungen körperlich und verbal, Sachbeschädigung
  • Bedrohung und Behinderung der Einsatzkräfte
  • Bedrohung
  • Versuchte Körperverletzung mit Küchenmesser
  • Willentliche Kontamination mit Erbrochenem
  • Körperverletzung und Morddrohungen
  • Tritt ins Gesicht
  • Beleidigung und Bedrohung
  • Körperverletzung (Prellung)
  • Versuchte Körperverletzung mit Hilfsmittel (keine Waffe)
  • Bedrohung und Behinderung der Einsatzkräfte
  • Bedrohung und Behinderung der Einsatzkräfte
  • Bespucken
  • Schläge und Bisse
  • Schlag gegen Kopf
  • Körperverletzung (Daumen verdreht)
  • Tritte
  • Bedrohung und versuchte Körperverletzung durch Schläge

2017

27

  • Versuchte Körperverletzung, Sachbeschädigung RTW
  • Beleidigung
  • Beleidigung
  • Versuchte Körperverletzung, Beleidigung
  • Beleidigung und Behinderung
  • Schlag auf Körper, Beleidigung und Bedrohung
  • Versuchte Körperverletzung, Beleidigung
  • Bedrohung durch Angehörigen
  • Bedrohung durch Dritten, Körperverletzung
  • Beleidigung durch Dritten
  • Schläge
  • Bespucken
  • Beleidigung
  • Schläge und Bespucken
  • Schlag ins Gesicht
  • Beleidigung
  • Beleidigung
  • Beleidigung
  • Schläge und Bespucken
  • Beleidigung und versuchte Körperverletzung
  • Willentliche Infektion mit MRSA
  • Tritte gegen Kopf
  • Beleidigung
  • Angehöriger bedroht und nötigt Einsatzkräfte
  • Versuchte Körperverletzung
  • Tritte, Schläge, Bespucken
  • Versuchte Körperverletzung

 

* Unter Übergriff werden alle verbalen, nonverbalen und körperlichen Angriffe und Gewalttätigkeiten eingeordnet. Alle genannten Übergriffe erfolgten entweder durch Patienten oder durch unbekannte Personen.

 

Darüber hinaus siehe 21/1222, 21/3516, 21/6579, 21/11217, 21/11532 und  21/11879.

 

  1. Existiert eine gesonderte Beschwerdestelle für derartige Übergriffe auf Einsatzkräfte und wurde diese den in Frage kommenden Behörden und Organisationen ggf. mitgeteilt?

 

Bei Übergriffen gegen Einsatzkräfte werden von diesen Strafanzeigen erstattet, soweit es um strafrechtlich relevante Verhaltensweisen geht, und die Vorsetzten informiert. Polizei und Feuerwehr erfassen solche Vorgänge, siehe oben, und verfolgen ggf. Ansprüche der Dienststelle gegen Personen, die Übergriffe ausgeübt haben. Darüber hinaus werden die Beamtinnen und Beamten zum Beispiel bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen unterstützt. 

 

  1. Existiert für besagte Einsatzkräfte ein Angebot, dass auf solche Situationen vorbereitet wie z. B. ein Deeskalations- oder Selbstverteidigungstraining?

 

Für die Polizei:

Über die Ausbildung bzw. das Studium hinaus nehmen Polizeivollzugsbeamte, die aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes mit konfliktreichen Einsatzsituationen in Berührung kommen können, einmal jährlich an einem zweitägigen zentralen Fortbildungslehrgang an der Akademie der Polizei teil. Darüber hinaus trainieren speziell hierfür fortgebildete Polizeivollzugsbeamte diese Zielgruppe regelmäßig dezentral an den Dienststellen. Hierbei wird das in der Ausbildung oder/und im Studium Erlernte verfestigt sowie auf aktuelle Entwicklungen reagiert.

 

Für die Feuerwehr:

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr Hamburg sind sensibilisiert, Übergriffe an zentraler Stelle in der Personalabteilung anzuzeigen. Dafür steht  ein digitalisiertes und dadurch vereinfachtes Meldeverfahren zur Verfügung.  Alle Laufbahnbewerberinnen und -bewerber der Laufbahngruppe Gehobener Dienst sowie die Auszubildenden (Notfallsanitäterinnen und -sanitäter) der Feuerwehr Hamburg nehmen an Deeskalationsschulungen teil.

Die persönliche Schutzausrüstung der Einsatzkräfte auf allen Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen wurde um neue Rettungsdienstschutzhelme mit Visier erweitert. Eine Gefährdungsbeurteilung „Gewalt gegen Rettungskräfte“ wird derzeit erarbeitet.

 

Darüber hinaus siehe Drs. 21/3516, 21/3635, 21/7662 und 21/11217.