22-0294

Antwort: Freibäder im Bezirk Hamburg-Mitte

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Roland Hoitz, Stefanie Blaschka, Dr. Gunter Böttcher

 

Als wichtige Freizeitangebote nehmen in Hamburg und im Bezirk Hamburg-Mitte die Freibäder, wie auch die Hallenbäder sowie insbesondere die Kombibäder aus Hallen- und Freibad eine herausragende Rolle ein.

Insbesondere in den Stadtteilen, deren Bewohner wirtschaftlich nicht ganz so gut gestellt sind, bieten diese Freizeiteinrichtungen gerade in den Ferien wichtige Angebote zur Erholung und Freizeitgestaltung.

Durch verschiedene Schließungen, Umbauten und ähnliches ergibt sich eine deutlich veränderte Angebotsstruktur bei diesen Einrichtungen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Stelle:

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt unter Einbindung der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) zu den nachfolgenden Fragen wie folgt Stellung:

 

  1. Welche Hallen- und Freibäder gibt es im Bezirk Hamburg-Mitte? Bitte nach Stadtteilen und Art des Angebotes aufschlüsseln (Freibad, Hallenbad, Kombibad).

 

Im Bezirk Hamburg-Mitte besteht folgende Infrastruktur:

 

Bäderland Aschberg

 

Hamm

reines Sommerfreibad

Bäderland Billstedt

Billstedt

Hallenbad mit Sommerfreibad (Kombi-Bad)

 

Bäderland Finkenwerder

Finkenwerder

Hallenbad mit Sommerfreibad (Kombi-Bad)

 

Schwimmhalle Inselpark

 

Wilhelmsburg

Hallenbad mit großer Liegewiese

Bäderland St. Pauli

 

St. Pauli

Hallenbad

 

  1. Welche Öffnungszeiten gelten für unter 1. aufgeführten Einrichtungen? Bitte einzeln und für die Kalenderjahre seit 2014 differenziert aufführen sofern die Öffnungszeiten in diesem Zeitraum verändert wurden. Wenn die Öffnungszeiten verändert worden sind, bitte die jeweiligen Gründe angeben.

 

Die Öffnungszeiten (Wochentag, Uhrzeit bzw. geschlossen) stellen sich wie folgt dar:

 

 

Montag

 

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Aschberg**

 

11-19

11-19

11-19

11-19

11-19

11-19

11-19

Billstedt*

 

geschlossen

14-20

14-20

14-20

08.30-20

10-18

10-18

Finkenwerder*

 

geschlossen

14-18

14-18

14-18

14-18

14-18

geschlossen

Inselpark*

 

10-20

10-20

10-20

10-20

08.30-20

10-18

10-18

St. Pauli*

geschlossen

14-18

14-18

14-18

08.30-18

14.30 - 18

geschlossen

 

*  Schwimmclub Mo-Fr von 6.40-9.00 Uhr sowie Sa+So von 8.00-10.00 Uhr

** reiner Saisonbetrieb

 

Die Öffnungszeiten des Sommerfreibades Aschberg wurden ab der Saison 2018 aufgrund einer Empfehlung des Quartiersbeirats „Osterbrookhöfe“ (s. Drs. 21-3302 und 21-3302.1) von täglich 10-18 Uhr auf täglich 11-19 Uhr verändert.

 

Das Hallenbad St. Pauli ist seit 2015 an Sonntagen nicht mehr für die allgemeine Öffentlichkeit, sondern nur noch für Kursangebote, Vereinsveranstaltungen/Wettkämpfe und die Schwimmlernausbildung geöffnet.

Das Kombi-Bad Finkenwerder öffnet in der Sommersaison bereits um 10 Uhr, da dann zusätzlich das Freibad zur Verfügung steht und die allgemeine Öffentlichkeit parallel zum Schulschwimmen das Bad nutzen kann.

Das Kombi-Bad Billstedt ist aktuell modernisierungsbedingt bis August 2020 geschlossen. Die angegebenen Öffnungszeiten galten vorher und werden danach wieder übernommen.

 

Alle anderen Öffnungszeiten sind für den angefragten Zeitraum unverändert.

 

Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten sind die Hallen- und Kombi-Bäder jeweils mit Schul- und Vereinsschwimmen belegt. Beispiel St. Pauli: Dort findet sowohl montags als auch an den anderen Vormittagen komplett Schulschwimmen statt. Nach 18 Uhr findet Vereinsschwimmen und am Samstagvormittag Frauen- und Mädchenschwimmen statt.

 

Alle Öffnungszeiten sind auf www.baederland.de einsehbar.

 

  1. Gibt es für einzelne der unter 1. aufgeführten Einrichtungen flexible Öffnungszeiten nach Wetterlage? Falls ja, warum und für welche der Einrichtungen? Bitte einzeln und für die Kalenderjahre seit 2014 differenziert aufführen, wann jeweils geöffnet war.

 

Das Sommerfreibad Aschberg wird wie alle anderen reinen Sommerfreibäder (ohne Hallenbad-Anbindung) wetterabhängig betrieben. Die Kernöffnungszeiten sind dabei relativ konstant. Bei schlechtem Wetter kann teilweise früher geschlossen werden, bei gutem Wetter wird länger und teilweise auch früher geöffnet.

Das Hallenbad St. Pauli wurde an Extremsommertagen 2018 und 2019 insofern flexibel betrieben, als dass bei ausbleibenden Besuchern das Bad an einzelnen Tagen geschlossen und das Personal auf die stark besuchten Sommerfreibäder verteilt wurde. Eine grundsätzlich flexible Betriebsführung ist dort nicht vorgesehen.

Die Kommunikation zu Änderungen der Öffnungszeiten erfolgt umfangreich auf der Bäderland-Website, über Facebook, per Telefonhotline und persönlich sowie über die allgemeinen Medien (Presse).

 

Die Anzahl der Betriebstage je Saison variiert dabei wetterabhängig sehr stark (vgl. Drs. 21-18083).

 

  1. Wie viele Besucher hatten die unter 1. aufgeführten Einrichtungen? Bitte einzeln und für die Kalenderjahre seit 2014 differenziert aufführen.

 

 

2014

 

2015

2016

2017

2018

2019

Aschberg

 

26.800

25.000

21.000

11.000

52.900

31.700*

Billstedt

 

151.800

155.500

156.000

144.000

176.000

 

Finkenwerder

 

51.400

48.000

49.000

41.500

70.000

 

Inselpark

 

153.000

152.500

158.000

176.000

173.700

 

St. Pauli

 

104.000

99.500

95.800

99.000

88.600

 

 

* Da die Freibadsaison 2019 schon beendet ist, kann hier die Gesamtbesucherzahl bereits angegeben
   werden.

 

Naturgemäß sind die Besucherzahlen in Sommerfreibädern und in etwas geringerem Umfang auch in Kombi-Bädern wetterabhängig. Bei Kombi-Bädern tritt der Effekt auf, dass sie sowohl von sommerlichem als auch von wechselhaftem Wetter profitieren. Von anhaltend schlechtem Wetter (wie 2017) sind sie betroffen wie reine Sommerfreibäder, da der Freibadbesucheranteil identisch auf die Witterung reagiert. Hallenbäder profitieren hingegen deutlich bei anhaltend schlechtem Sommerwetter.

Im Sommer 2018 waren Hallenbäder aufgrund der sehr langen Hochsommerphase etwas geringer besucht.

Das Beispiel der Schwimmhalle Inselpark zeigt, dass die flexible Nutzungsmöglichkeit dank der zu öffnenden Fassade samt Sommerwiese sowohl im sehr verregneten Sommer 2017 als auch im Supersommer 2018 ein hervorragendes Badkonzept ist. Die Schwimmhalle Inselpark hatte im Jahr 2014 ihr erstes vollständiges Betriebsjahr nach Inbetriebnahme 2013.

 

  1. Wie hoch waren die Einnahmen aus Eintrittsgeldern der unter 1. aufgeführten Einrichtungen? Bitte einzeln und für die Kalenderjahre seit 2014 differenziert aufführen.

 

Der Senat ist durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gem. §§ 52 Gesetz betreffend  die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) i. V. m. 394, 395 Aktiengesetz (AktG) an der Beantwortung der Frage gehindert. Zu den Geschäftsgeheimnissen der Gesellschaft, die durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht geschützt werden, zählt die Rechtsprechung, etwa auch Umsätze, Ertragslagen, Marktstrategien und Kalkulationsunterlagen, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können. Die mit der Drucksache erfragten Daten sind eine gute Grundlage für eine Marktanalyse der Wettbewerber (Fitnessclubs und Hotels), die von ihnen mit eigenen Daten verglichen und so zu einer Angebotsoptimierung der Konkurrenzangebote genutzt werden könnten. Dies würde sich negativ auf die Wettbewerbssituation der BLH auswirken.

 

  1. Wie hoch war der Kostendeckungsbeitrag bzw. Kostendeckungsgrad durch Einnahmen aus Eintrittsgeldern der unter 1. aufgeführten Einrichtungen? Bitte einzeln und für die Kalenderjahre seit 2014 differenziert aufführen.

 

Der Kostendeckungsgrad für das gesamte Unternehmen liegt im langjährigen Schnitt bei rund 60 %. Der reine Zahlenvergleich der Werte einzelner Standorte ist aufgrund des unter anderem sehr unterschiedlichen Baujahrs der Anlagen nicht aussagekräftig.

 

Darüber hinaus wären die erfragten Daten eine gute Grundlage für eine Marktanalyse der Wettbewerber (Fitnessclubs und Hotels), die von ihnen mit eigenen Daten verglichen und so zu einer Angebotsoptimierung der Konkurrenzangebote genutzt werden könnten. Aus diesem Grund ist der Senat durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gem. §§ 52 GmbHG i. V. m. 394, 395 AktG an der Beantwortung der Frage gehindert. Zu den Geschäftsgeheimnissen der Gesellschaft, die durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht geschützt werden, zählt die Rechtsprechung, etwa auch Umsätze, Ertragslagen, Marktstrategien und Kalkulationsunterlagen, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können. Hierzu zählen auch Angaben zu Kostendeckungsgraden.