Antwort: Feuerwehren: Revier-Kontrollfahrten (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Ronald Dittmer, Dr. Gunter Böttcher, Roland Hoitz, Holger Schmidt
Auf den Elbinseln befinden sich zwei Feuer- und Rettungswachen (FuRW) der Berufsfeuerwehr Hamburg. Da wäre zum einen, die FuRW 33 -Veddel- und zum anderen, die FuRW 34 -Wilhelmsburg- nebst Außenstelle 34HLF2.
Das Wachrevier der FuRW 33 umfasst die Veddel, Rothenburgsort, Teile des Kleinen Grasbrooks, Teile der Hafencity, sowie Teile des nordöstlichen Wilhelmsburg.
Das Wachrevier der FuRW 34 nebst Außenstelle 34HLF2 umfasst Wilhelmsburg, Steinwerder und Teile des Kleinen Grasbrooks.
Nach den AGBF sind für die FuRW Ausrück- und Fahrzeiten von maximal 8 Minuten vorgegeben. Beide o.g. FuRW erreichen diese Vorgabe nicht. Die Überschreitung liegt hier bei ca. 20 v.H. der Einsatzfahrten. Neben Personalmangel und dichtem Verkehr könnten noch andere Ursachen vorliegen.
Eine weitere Ursache könnte in den eng bebauten Straßen in Wilhelmsburg und der Veddel begründet sein, insbesondere wenn hier auch noch eine hohe Parkdichte anzutreffen ist. Feuerwehrzufahrten und Kurven könnten da zu einem großen Problem werden.
Vor diesem fragen wir die Verwaltung:
Vorbemerkung:
Die Feuerwehr führt grundsätzlich keine Kontrollfahrten im Sinne der Fragestellung durch und plant diese auch nicht im Vorwege. Kontrollfahrten erfolgen vielmehr anlassbezogen im Einzelfall und werden von der Polizei angeregt. Diese dienen jedoch aus Sicht der Feuerwehr in erster Linie dazu, die Problematik der Durchfahrtsmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge aufzuzeigen und die Bevölkerung entsprechend zu sensibilisieren.
Für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist die Polizei zuständig, für die Kontrolle des bewirtschafteten Parkraums der LBV, der im Rahmen seiner Aufgaben aber auch andere Parkverstöße mit verfolgen kann.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Anfrage wie folgt:
In den Jahren 2016 bis 2018 wurden durch die Feuerwehr keine Kontrollfahrten durchgeführt.
Siehe Vorbemerkung.
Entfällt.
Zu 2. – 4.:
Entfällt, siehe Antwort zu 1.
Für die Jahre 2016 bis 2018 liegen der Polizei keine Beschwerden oder Anzeigen von Anwohnern im Sinne der Fragestellung vor. Weder im Wachrevier der FuRW 33 noch im Wachrevier der FuRW 34 standen die Einsatzkräfte der Feuerwehr vor nennenswerten Problemen mit parkenden Fahrzeugen.
Entfällt.
Nein, siehe Vorbemerkung.
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