Antwort: Erholungswert von Gewässern im Bezirk Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Benjamin Mennerich
Hamburg ist eine Stadt mit einer großen Anzahl an Gewässern, die für das Stadtbild prägend sind. Heutzutage sind die Hamburger Gewässer auch für den Freizeit- und Erholungswert des Stadtbereiches von immer größerer Bedeutung. Gerade in den vergangenen, warmen Sommern, waren die innerstädtischen Wasserflächen der Elbe, Alster, Bille, und den anliegenden Kanälen und Fleeten allerdings bereits von so vielen Wassersportlern, Wasserwanderern, Berufs- und Hobbyschiffern frequentiert, dass es auf dem Wasser bisweilen sehr eng wurde. Um diesem Trend angemessen zu begegnen, die Belastung für Gewässer, Flora, Fauna und die beteiligten Verkehrsteilnehmer zu vermindern, ist es sinnvoll, weitere Wasserflächen in Ihrem Freizeitwert aufzuwerten und die Verkehrsbelastung dadurch zu entzerren. Die geplante Gestaltung des Billebeckens in Hamm, zeigt dafür bereits einige erfolgversprechende Ansätze. Um die Verkehrsbelastung der Gewässer im Bezirk optimal zu verteilen, ist jedoch eine zusammenhängende Betrachtung sinnvoll.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
a) Im Bereich der Binnen und Außenalster sowie der Wandse
Zu diesem Fragekomplex können keine Angaben gemacht werden. Hierzu müsste eine Anfrage nach §27 BezVG gestellt werden.
Binnen- und Außenalster sind sogenannte „Senatsgewässer“ und liegen in der Zuständigkeit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE).
Die Wandse ist ein Gewässer, das im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Wandsbek liegt.
b) Im Bereich der Bille und angeschlossener Kanäle
Im Bereich der Bille und ihren Kanälen sind 6 Wassersportvereine bekannt.
Im Einzelnen sind dies:
- Wassersportverein Bille-Klabautermann e.V. (Kolumbusstraße 22, 22113 HH)
- Wassersportverein Delphin e.V. (Liebigstraße 94, 22113 HH)
- Biller Wassersport Schwalbe Hamburg von 1928 e.V. (Ausschläger Billdeich 109 A, 20539 HH)
- Hammerdeicher Ruderverein von 1893 Neptun-Triumph e.V. (Hammer Deich 132, 20537 HH)
- Biller Ruder Club von 1883 (Ausschläger Billdeich 95, 20539 HH)
- RV Bille (Bei der Grünen Brücke 3, 20539 HH)
c) Im Bereich der Elbe und angeschlossener Fleete, auch in der Hafencity
Zu den vorgenannten Gewässerbereichen liegen der bezirklichen Wasserbehörde mangels Zuständigkeit keine Angaben vor. Hierzu müsste eine Anfrage nach §27 BezVG gestellt werden.
Die Elbe sowie die Gewässer in der Hafencity liegen verwaltungstechnisch in der Zuständigkeit der HPA. Die in die Elbe mündenden Kanäle, die „sogenannten Senatsgewässer“ liegen verwaltungstechnisch in der Zuständigkeit der BUE.
d) Im Bereich von Wilhelmsburg und der dortigen Kanäle.
Im Verlauf der Rathauswettern befinden sich folgende öffentliche Anlagen mit Zugang zum Gewässer:
- am Bürgersee befindet sich ein öffentlicher Bootsanleger
- am Bürgersee befindet sich eine Treppe zum Wasser als Zugang für Kanuten und SUP Sportler (stand up paddling)
- an der Rothenhäuser Straße befindet sich ein Bootsanleger
- am Alten Wasserwerk befindet sich eine Treppenanlage als Zugang für Kanuten und SUP Sport ler
- Kanuverleih Willi Villa im Inselpark (max. 10 Kanus), Kanurundkurs im Inselpark mit einigen Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten
- Kanuverleih Biergarten Zum Anleger im Vogelhüttendeich
Über die Frequenz der Gewässerbenutzungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie durch Vereinsmitglieder werden grundsätzlich keine Daten erhoben.
Im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte gibt es auf den Gewässern ca. 270 genehmigte Sportbootliegeplätze. Ca. 200 Liegeplätze sind gebührenpflichtig durch die Stadt direkt und ca. 70 Liegeplätze sind über Marinas an private Sportbootbesitzer vergeben.
(z.B. aufgrund von Naturschutz oder Sicherheitsaspekten, etwa im Bereich der Elbe).
Auf dem Öjendorfer See im Öjendorfer Park sind keine Gewässernutzungen zulässig.
Ein Teil des Öjendorfer Sees ist formal als Badegewässer von der BUE ausgewiesen.
Für die Freizeit- und Sportnutzung im Bereich der Elbe können keine Angaben gemacht werden, da die verwaltungstechnische Zuständigkeit bei der HPA liegt. Hierzu müsste eine Anfrage nach §27 BezVG gestellt werden.
Grundsätze sind öffentliche Gewässer von Bürgerinnen und Bürgern dort zugänglich, wo öffentliche Flächen direkt an ein Gewässer heranführen. Eine dezidierte Darstellung der Flächen ist nicht möglich.
Ergänzende Anmerkung:
Öjendorfer See: Sperrung für Wasserfahrzeuge aller Art – aus Vogel- bzw. Naturschutzgründen, Baden im Bereich der vorhandenen Badestrände im Osten und Süden vom See ist erlaubt.
Grundsätze sind öffentlich zugängliche Anlagen an Gewässer im Bezirksamtsbereich Mitte frei von Nutzungsentgelten.
Über den Betrieb (Kostenhöhe und genutzte Frequenz) von gewerbliche betriebenen Anlagen wie Marinas, Slipanlagen usw. an Gewässern werden keine Daten erhoben.
Gewässerbenutzungen werden über Erteilung von Wasserrechtliche Erlaubnissen geregelt. Folgende Erlaubnisse wurden erteilt:
- in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 die Durchführung einer Ruderregatta des RV-Bille auf der Bille
- in den Jahren 2018 und 2019 die Durchführung einer Ruderregatta des Wilhelmsburger Ruderclubs auf dem Aßmannkanal
- ab dem Jahr 2019 Nutzung Wilhelmsburger Gewässer durch die „Hamburg-Towers“ mit SUP
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.