Antwort: Erhalt von Bäumen durch Umpflanzung statt Fällung und Anpflanzung von Ausgleichsbäumen (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragesteller: Ina Morgenroth, Ronald Wilken, Stefan Dührkop, Steffen Leipnitz, Theresa Jakob, Alexander Götz, Marinus Stehmeier, Christine Wolfram
In der Sitzung des Bauausschusses am 15. Januar 2020 stellte die Fraktion Die LINKE die Frage, ob es vor der Genehmigung von Fällungen überprüft werde, ob ein Baum durch Umpflanzung erhalten werden könne.
Dazu teilte die Verwaltung in der Niederschrift als Nachtrag zum Protokoll mit, dass es durchaus die Möglichkeit gebe Bäume zu verpflanzen, abhängig von verschiedenen Faktoren.
Dazu fragen wir die zuständige Fachabteilung der Verwaltung und bitten die Fragen immer für Laubbäume und Nadelgehölze getrennt zu beantworten:
Bei umpflanzungsfähigen Bäumen handelt es sich in der Regel um relativ junge Bäume, die noch nicht durch die BaumSchVO geschützt sind. Die Sinnhaftigkeit einer solchen Prüfung entfällt somit.
Baumverpflanzungen sind nur dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass der Baum bei vertretbarem Pflegeaufwand und ohne erheblichen Vitalitätsverlust die Verpflanzung übersteht. Dies ist nur bei sehr jungen Bäumen mit wenigen Zentimeter Stammdurchmesser möglich oder bei Bäumen, die regelmäßig verschult (d. h. umgepflanzt) werden, um einen kompakten Wurzelballen zu fördern, wodurch sich die Anwuchschancen bei einer Verpflanzung deutlich verbessern. Sowohl im privaten wie auch öffentlichen Bereich sind letztere Bedingungen aber so gut wie nie gegeben (und in Bezug auf eine ungestörte Baumentwicklung natürlich auch nicht gewünscht).
Es ist klar, dass nicht jede Baumart umgepflanzt werden kann. Ebenso ist klar, dass nicht jeder Baum am neuen Standort erhalten werden kann, weil das von vielen verschiedenen Faktoren abhängt.
Dazu fragen wir die zuständige Fachabteilung der Verwaltung:
Einen solchen Ausschluss gibt es für die in Hamburg üblichen Baumarten im Prinzip nicht. Die Verpflanzung von älteren Bäumen ist aufgrund der hohen Kosten und dem gleichzeitigen erheblichen Vitalitätsverlust der betroffenen Bäumen im Allgemeinen nicht vertretbar (siehe hierzu auch Antworten zu Pkt. 2, 4 und 5)
Nicht verschulte Gehölze erleiden bei einer Verpflanzung einen erheblichen Wurzelverlust, da die Wurzeln sich, anders als bei Baumschulware, über viele Jahre frei entwickeln konnten und sich z. T. sehr weitläufig ausgebreitet haben. Für eine Verpflanzung ist es dann unumgänglich, einen großen Anteil der Wurzeln zu kappen, was zu einem erheblichen Vitalitätsverlust bei den Bäumen führt. Um dem zumindest ein bisschen entgegenzuwirken, wäre eine starke Kronenreduzierung erforderlich, damit die wenigen verbleibenden Wurzeln überhaupt (halbwegs) in der Lage wären, den „Restbaum“ mit ausreichend Nährstoffen und Wasser zu versorgen. Hinzu kommt, dass eine Verpflanzung immer auch mehr oder weniger stark veränderte Standortbedingungen mit sich bringt, die zu einem weiteren Stressfaktor für den Baum werden können.
Eine pauschalisierende Betrachtungsweise ist nicht zielführend, da vielmehr die einzelnen Rahmenbedingungen von Bedeutung sind. (Baumart, Vitalität des Baumes, Zeitpunkt der letzten Verpflanzung bzw. Anpflanzung, Voraussetzungen am neuen Standort etc.). Tendenziell überstehen insbesondere Linden Verpflanzungen am besten.
Siehe Antworten zu Pkt. 2 und 4.
Siehe Antwort zu Pkt. 5.
Diese Kriterien sind auf jeden Fall sehr maßgeblich (siehe auch Pkt. 5).
Je nach Baumart und Alter des Baumes 5 – 10 Jahre.
Intensives und regelmäßiges Wässern, Pflege der Baumscheibe, Düngung, Kronenpflege- und -aufbauschnitte, Sicherung einer ausreichenden Verankerung.
Unabhängig von zu erwartenden Kosten wäre ein Erhalt von älteren Bäumen einem Ausgleich durch Neuanpflanzung von jungen Bäumen immer vorzuziehen nicht nur, weil ein älterer Baum mehr zum Erhalt des Klimas und zur Produktion von Sauerstoff beiträgt, sondern schon dadurch, dass er erhalten bleibt. Trotzdem wird immer ein Kostenaufwand als entscheidende Voraussetzung von Maßnahmen geprüft.
Dazu fragen wir die zuständige Fachabteilung der Verwaltung:
Die Kosten sind sehr einzelfallbezogen, so dass sich kein Durchschnittswert angeben lässt. Bäume, die noch nicht länger als 3 – 5 Jahre an einem Standort stehen, können noch relativ „kostenneutral“, z. T. auch etwas günstiger im Vergleich zu einer Neupflanzung umgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der neue Standort eher bessere Wuchsbedingungen aufweist als der alte (z. B. Versetzen eines Straßenbaums in eine Parkanlage). Das Versetzen von älteren Bäumen ist in der Regel deutlich kostenintensiver, da die Bäume, soll die Verpflanzung überhaupt eine Chance haben, bereits 1 – 2 Jahre vor dem Verpflanzungszeitpunkt baumschulmäßig vorbereitet werden müssten (Kappung von Wurzeln, Förderung von Feinwurzelbildungen in Stammnähe, Kronenreduzierung /-pflege). Die fachgerechte Entnahme der Bäume bzw. die Umpflanzung sowie der Transport sind oft nur mit Spezialmaschinen möglich. Die Umpflanzungen von Großbäumen kann aus fachlicher Sicht nicht nur wegen der hohen Kosten sondern insbesondere auch wegen des erheblichen Vitalitätsverlustes der Bäume verbunden mit mangelnder Wuchsfreudigkeit nur in ganz wenigen Ausnahmefällen unterstützt werden.
Die Kosten sind abhängig von der Baumart, der gewählten Baumgröße sowie den bestehenden Standortbedingungen. Für einen Baum mit 25 cm Stammumfang (ca. 8 cm Stammdurchmesser) liegen die Kosten ca. zwischen 1.000 € (z. B. offene Flächen in Parkanlagen) und bis zu 5.000 € innerhalb von versiegelten Flächen.
Die Kosten für öffentliche Baumpflanzungen würden sich tatsächlich erhöhen, da die Ersatzpflanzungen bisher eher im Verhältnis 1 : 1 durchgeführt werden. Die Realisierung einer 3 zu 1 Ersatzforderung ist allerdings, abgesehen von etwaigen finanziellen Restriktionen, aufgrund fehlender Ersatzstandorte derzeit kaum realistisch.
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