Antwort: Entwicklungen der Atemwegsinfektionen im Bezirk Hamburg Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan
Angesichts der weiteren Verschärfungen HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO fragen wir den Bezirk Hamburg Mitte:
Zu 1. und 2.:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte führt hierzu keine Statistik. Zudem sind nicht alle Atemwegserkrankungen meldepflichtig.
Hierzu müsste das Robert-Koch Institut oder die Sozialbehörde befragt werden. Dazu müsste eine Anfrage nach § 27 des Bezirksverwaltungsgesetzes gestellt werden. Eine Arztpraxis muss dem Gesundheitsamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte nicht mitteilen, ob es sich um eine Sentinelpraxis handelt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.