22-1458

Antwort: Entwicklungen der Atemwegsinfektionen im Bezirk Hamburg Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan

Angesichts der weiteren Verschärfungen HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO fragen wir den Bezirk Hamburg Mitte:

  1. Wie stellen sich aus Sicht des Bezirkes Hamburg Mitte die Statistiken zu Atemwegsinfektionen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dar (ohne Sars-Cov-19)?
  1. Wie stellen sich aus Sicht des Bezirkes Hamburg Mitte die Statistiken zu Atemwegsinfektionen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dar (mit Sars-Cov-19)?

Zu 1. und 2.:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte führt hierzu keine Statistik. Zudem sind nicht alle Atemwegserkrankungen meldepflichtig.

  1. Wie viele Arztpraxen im Bezirk Mitte sind so genannte Sentinelpraxen für das Robert-Koch-Institut und nehmen am klassischen Meldeweg in der Arbeitsgemeinschaft Influenza bzw. über das Sentinel zur elektronischen Erfassung von Diagnosecodes akuter respiratorischer Erkrankungen (SEEDARE)-System teil?

Hierzu müsste das Robert-Koch Institut oder die Sozialbehörde befragt werden. Dazu müsste eine Anfrage nach § 27 des Bezirksverwaltungsgesetzes gestellt werden. Eine Arztpraxis muss dem Gesundheitsamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte nicht mitteilen, ob es sich um eine Sentinelpraxis handelt.

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.