22-1458

Antwort: Entwicklungen der Atemwegsinfektionen im Bezirk Hamburg Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan

 

Angesichts der weiteren Verschärfungen HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO fragen wir den Bezirk Hamburg Mitte:

 

  1. Wie stellen sich aus Sicht des Bezirkes Hamburg Mitte die Statistiken zu Atemwegsinfektionen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dar (ohne Sars-Cov-19)?
  1. Wie stellen sich aus Sicht des Bezirkes Hamburg Mitte die Statistiken zu Atemwegsinfektionen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dar (mit Sars-Cov-19)?

 

Zu 1. und 2.:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte führt hierzu keine Statistik. Zudem sind nicht alle Atemwegserkrankungen meldepflichtig.

 

  1. Wie viele Arztpraxen im Bezirk Mitte sind so genannte Sentinelpraxen für das Robert-Koch-Institut und nehmen am klassischen Meldeweg in der Arbeitsgemeinschaft Influenza bzw. über das Sentinel zur elektronischen Erfassung von Diagnosecodes akuter respiratorischer Erkrankungen (SEEDARE)-System teil?

 

Hierzu müsste das Robert-Koch Institut oder die Sozialbehörde befragt werden. Dazu müsste eine Anfrage nach § 27 des Bezirksverwaltungsgesetzes gestellt werden. Eine Arztpraxis muss dem Gesundheitsamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte nicht mitteilen, ob es sich um eine Sentinelpraxis handelt.