Antwort: Einsicht und Stellungnahmen zu Bebauungsplänen (Anfrage der GRÜNEN-Fraktion)
Fragesteller: Clemens Willenbrock
Im Rahmen der Bauleitplanung müssen Entwürfe der Bauleitplanung für die Dauer eines Monats öffentlich ausliegen. In Hamburg erfolgt dies bisher in der Regel einerseits über eine physische Auslegung in den Bezirksämtern bzw. der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und andererseits ebenfalls online. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit Einsicht zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, wie Bürger*innenbeteiligung weiterhin sichergestellt werden kann. Zur Beurteilung von etwaigen digitalen Beteiligungsformaten erscheint daher eine Evaluation der bereits bisher digital angebotenen Möglichkeiten zur Information und Beteiligung sinnvoll.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte führt keine Statistik zu der Anzahl von Einsichtnahmen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung. Online-Einsichtnahmen werden durch das IT-System, in dem der Bebauungsplan-Entwurf öffentlich einsehbar ist (BOP), ebenfalls nicht erfasst. Bei sehr komplexen Planverfahren ist eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der physischen Auslegung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu beobachten. Das Gleiche gilt auf Basis der Erkenntnisse aus Rückfragen und Rückmeldungen für die Online-Beteiligung.
Siehe nachfolgende Tabelle:
B-Planverfahren |
Anzahl Stellungnamen schriftlich |
Anzahl Stellungnahmen online |
St. Pauli 45 |
|
|
07.03.-08.04.19 |
74 |
11 |
Hamburg Altstadt 49 |
|
|
16.10.-18.11.19 |
3 |
0 |
Hamburg-Altstadt 46 |
|
|
26.06.-28.07.17 |
0 |
0 |
Billstedt 112 |
|
|
02.09.-01.10.19 |
0 |
1 |
Billstedt 113 |
|
|
02.-31.01.20 |
10 |
6 |
Wilhelmsburg 97 |
|
|
14.10.-11.11.2019 |
7 |
2 |
Billstedt 111 |
|
|
25.09.-27.10.17 |
0 |
0 |
Hammerbrook 13 |
|
|
04.06.-04.07.18 |
3 |
0 |
13.11.-27.11.19 |
0 |
0 |
Wilhelmsburg 96 |
|
|
01.04.-30.04.19 |
1 |
0 |
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