22-0410

Antwort: Ein neues Zentrum für Hamm: Zeitplan für die Umgestaltung der Carl-Petersen-Straße? (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerin: Lena Zagst

 

Unter maßgeblicher Beteiligung der GRÜNEN Fraktion hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte in der vergangenen Legislatur die Neugestaltung der Carl-Petersen-Straße in Hamm beschlossen und vorangebracht (zuletzt Drs. 21-5265). Auch Anwohner*innen und Gewerbetreibende setzen sich für eine Aufwertung der Straße ein - so ist schon seit längerem die Gründung eines "Business Improvement Districts" (BID) geplant. Hamm bekommt damit ein neues Stadtteilzentrum mit mehr Aufenthaltsqualität und weniger Autoverkehr. Die Carl-Petersen-Straße wird als Treffpunkt für die ganze Nachbarschaft gestärkt.

 

Im Regionalausschuss HHBR wurden in der vergangenen Legislatur zwei Planungsvarianten diskutiert. Dabei stand im Mittelpunkt, dass die Carl-Petersen-Straße einen platzähnlichen Charakter in ihrer Mitte erhalten soll. Der Hauptausschuss beschloss daher im Mai 2019 die Drs. 21-5265 und forderte die zeitnahe Umsetzung der bestehenden Planungen. Die Verwaltung wurde gebeten, einen Zeitplan für die Umbaumaßnahmen zu erstellen und dem Hauptausschuss vorzulegen. Dies ist bislang - nach knapp 6 Monaten - nicht geschehen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Auf welchem Stand befinden sich die Planungen für den Umbau der Carl-Petersen-Straße in Hamm?

 

Für die Planung Carl-Petersen-Straße befindet sich das Bezirksamt Hamburg-Mitte in der Vorbereitung der 1. Verschickung an die Träger öffentlicher Belange. Zur Fertigstellung ist das Bezirksamt allerdings auf die Zuarbeit, insbesondere des BID sowie des vom BID beauftragten Landschaftsplaners angewiesen.

 

  1. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der Planungen? (vgl. Ziffer 5 der Drs. 21-5265)

 

Die Zeitplanung ist aufgrund der externen Einflüsse und der stetigen Abstimmungsbedarfe der zahlreichen beteiligten Stellen nicht klar darstellbar. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten einen deutlich höheren Zeitbedarf als üblich erfordern. Mit der 1. Verschickung wird daher im 1. Quartal 2020 gerechnet. Die Umsetzung wird aufgrund der weiteren Planungsschritte und der für die BID Gründung erforderlichen Fristen für Anfang 2021 angestrebt. Eine zeitnahe Umsetzung, wie im Antrag gefordert, ist somit leider nicht möglich.