22-0166

Antwort: E-Roller (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Michael Tauck

 

Die E Roller sind ja auch bei uns in Hamburg Mitte überall zu sehen. Diese Roller versperren auch oft die Fuß und Fahrradwege, wenn sie abgestellt werden. Eine ungehinderte Begehung der Fußwege ist zum Teil nicht mehr möglich. Auch durch das schnelle und rücksichtslose Befahren der Gehwege kommt es immer wieder zur Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer.

 

Ich frage in diesem Zusammenhang das Bezirksamt Hamburg Mitte:

 

  1. Sind seitens der Behörde Maßnahmen geplant, um die „Abstellpraxis“ der E-Roller einzudämmen?

 

Die E-Scooter zählen zu den Kleinstmotorrädern. Verkehrsordnungswidriges Verhalten wäre demnach durch die Polizei zu ahnden. Dazu gehört auch das Parken. Hierzu müsste eine Anfrage nach § 27 des Bezirksverwaltungsgesetzes gestellt werden. Maßnahmen seitens des Bezirksamtes Hamburg-Mitte sind derzeit nicht geplant.

 

  1. Sind die Betreiber der E-Roller schon auf diese Behinderungen angesprochen worden?

 

Am 29.08.2019 hat ein Treffen der Betreiber, der beteiligten Behörden, des HVV etc. stattgefunden. Die Abstellpraxis sowohl von den Verleihern wie auch den Entleihern war hier thematisiert.

 

  1. Werden Ordnungsmaßnahmen gegen die E–Rollerfahrer verstärkt ergriffen?

 

  1. Gibt es eine Unfallstatistik, bei denen E–Roller beteiligt waren?

 

  1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob durch achtlos abgestellte E-Roller schon Menschen zu Schaden gekommen sind?

 

Zu 3. – 5.:

Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte liegen hierzu keine Informationen vor. Hierzu müsste eine Anfrage nach § 27 des Bezirksverwaltungsgesetzes gestellt werden.

 

 

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