Antwort: Demonstrationen in der Innenstadt II (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Carsten Rohde und Roland Hoitz
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungsgenehmigung. Hierzu zählen nicht nur Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Außengastronomie und Hinweisschilder, sondern auch Demonstrationen, das Verteilen von Flyern und Informationsschriften zu nicht gewerblichen Zwecken, wie zum Beispiel zugunsten politischer Botschaften, Veranstaltungen/Straßenfeste, Informationsstände, Film und Dreharbeiten etc.
In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Demonstrationen und Veranstaltungen insbesondere in der Innenstadt dramatisch zugenommen, was zum Teil zu einer massiven Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität geführt hat. Zudem werden Besucher vielfach durch penetrante und permanente Unterschriftensammlungen belästigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt bzw. die zuständige Fachbehörde:
Vorbemerkung:
In der Anfrage werden verschiedene Veranstaltungsformen thematisiert. Alle Fragen werden - wie bereits bei der Drucksache 21-1958 aus dem Jahr 2016 - durch BIS/A4 lediglich in Bezug auf Versammlungen und Aufzüge im Sinne des Artikels 8 GG beantwortet. Im Übrigen wird auf die Drs. 21-1958 verwiesen.
Dies vorangestellt beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 4.:
Die Anzahl der von der Polizei registrierten Versammlungen und Aufzüge in den erfragten Jahren ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Bereich |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Hamburg gesamt |
2077 |
1823 |
2195 |
1981 |
Anteil Versammlungen |
1774 |
1555 |
1976 |
1718 |
Anteil Aufzüge |
303 |
268 |
219 |
263 |
Innenstadt gesamt |
674 |
570 |
590 |
757 |
Anteil Versammlungen |
503 |
420 |
470 |
622 |
Anteil Aufzüge |
171 |
150 |
120 |
135 |
Mönckebergstraße gesamt |
566 |
393 |
396 |
475 |
Anteil Versammlungen |
411 |
262 |
293 |
376 |
Anteil Aufzüge |
155 |
131 |
103 |
99 |
Im Übrigen siehe Drs. 21-1958.
Nach Erkenntnissen der Versammlungsbehörde haben im Jahr 2018 insgesamt 73 nicht angemeldete öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge in Hamburg stattgefunden; im Übrigen siehe Drs. 21-1958.
Zu 6. und 7.:
Siehe Drs. 21-1958.
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