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Antwort: Covid19 und PCR-Test - das Ende einer großen Täuschung? (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Benjamin Mennerich, Marc Manuel Kunstmann, Nicole Jordan, Norbert Jordan

 

Am 21. Januar 2020 empfahl die WHO die Anwendung des von Prof. Drosten seit dem 1.1.2020 entwickelten Tests. Drosten verwandte nicht validierte Daten aus China. Am 23.1.2020 wurde das Testverfahren veröffentlicht. Hier räumte er ein, daß Virusisolate „bisher nicht zugänglich“ seien. Bis heute gibt es nur Computermodelle, die einzelne Molekülsequenzen zusammenfügen, von denen man behauptet, sie seien Bestandteile des Coronavirus. Die chinesische Seuchenbehörde CCDC wies am 21.1.2020 und am 3.2.2020 (das gilt bis 10.7.2020) ausdrücklich darauf hin, dass die zwingend notwendigen Experimente noch nicht durchgeführt wurden, die es erlauben würden, zu behaupten, dass es sich tatsächlich um einen Erbgutstrang eines krankmachenden Virus handelt. Im Gegenteil sogar: Die chinesischen Virologen weisen sogar explizit darauf hin, dass der konstruierte Erbgutstrang bis zu 90 % Ähnlichkeit mit Erbgutsträngen harmloser und seit Jahrzehnten bekannten, Corona-Viren in Fledermäusen hat.

 

Herr Drosten und Andere schreiben in der Einleitung der Forschungsarbeit zur Entwicklung des Coronatestverfahrens mit dem Titel: „Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR“

 

 „…Im vorliegenden Fall von 2019-nCoV sind Virusisolate oder Proben von infizierten Patienten der internationalen Gemeinschaft für das öffentliche Gesundheitswesen bisher nicht zugänglich. Wir berichten hier über die Einrichtung und Validierung eines diagnostischen Arbeitsablaufs für das 2019-nCoV-Screening und die spezifische Bestätigung, der ohne verfügbare Virusisolate oder Original-Patientenproben entwickelt wurde. Design und Validierung wurden durch die enge genetische Verwandtschaft mit dem SARS-CoV von 2003 ermöglicht und durch den Einsatz der synthetischen Nukleinsäuretechnologie unterstützt…" (Aus dem Englischen übersetzt Anm.d.Verf.)

 

Diese Unklarheiten zwingen zu schneller Klärung, zumal vom Virustheorem und den daraus abgeleiteten Testverfahren Maßnahmen eingeleitet und begründet wurden und werden, die so massiv in das Leben der Bürger eingreifen, wie kaum etwas in den vergangenen Jahrzehnten. Dazu gehören zahlreiche die Grundrechte betreffenden Regelungen, wie Quarantänezwang, Zwang zum Bedecken von Mund und Nase, sogenanntes „Social Distancing“, Schließung von Betrieben und vieles mehr. Sollte die Begründung eher vage sein, müssten alle Maßnahmen umgehend eingestellt werden.

 

Angesichts der weiteren Verschärfungen  HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO fragen wir daher den Bezirk Mitte:

 

  1. Welche Erkenntnisse hat der Bezirk über die Grundlagen des PCR-Tests von Christian Drosten, der Grundlage für alle weiteren PCR-Tests geworden ist im Hinblick auf die Frage, ob dieser „Test“ mit ausreichender Sicherheit das postulierte SARS-CoV2-Virus darstellt? Bitte mit Darstellung des nötigen Goldstandards (Bezugspunkt für die Virusdarstellung selbst) und der Daten zu Sensitivität, Spezifität, auch in Bezug auf die Prävalenz.
  2. Ist dem Bezirk bekannt, ob und wenn ja wo das mutmaßliche SARS-CoV2-Virus vollständig gereinigt, isoliert und dargestellt worden ist, oder ob es sich um rechnerische Modellierungen aufgrund von theoretischen Überlegungen handelt? Bitte Darstellung mit Quellnachweis und der genauen Beschreibung, in wieweit die Koch-Henle´schen Postulate erfüllt worden sind.
  3. Sind PCR-Techniken ausdrücklich für medizinische Testungen vorgesehen und dafür auch genehmigt oder dienen sie grundsätzlich der Amplifikation kleinster Molekülmengen? Wenn ersteres, bitte Nennung der entsprechenden Normen.
  4. Wie stellt sich der Bezirk zur Aussage des Paul-Ehrlich-Institutes:
    „Alle COVID-19-Tests unterliegen der EU-Richtlinie über In-vitro-Diagnostika (IVD), die derzeit in Europa die Marktzulassung für IVDs regelt. Gemäß dieser Richtlinie können die Hersteller die COVID-19-Tests – als "IVD niedrigen Risikos" – noch selbst zertifizieren und auf eine unabhängige Überprüfung der Tests verzichten, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Die Validierung der Tests, die im Internet und in Apotheken angeboten werden, ist aus Sicht des Paul-Ehrlich-Instituts, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, daher nicht gesichert. Nachweislich gibt es hier auch Fälschungen.“, die klarmacht, dass es eine Validierung gar nicht gibt, auch für den „Drosten-Test“ nicht?
  5. Wie stellt sich der Bezirk inhaltlich zu der Behauptung, die dem „Drosten-Test“ zugrunde liegende Nukleinsäuresequenz fände sich natürlicherweise auch auf dem achten menschlichen Chromosom?

 

Zu 1 – 5:

Hierzu liegen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Informationen vor. U.U. ist hier die Sozialbehörde auskunftsfähig. Hierzu müsste eine Anfrage nach § 27 des Bezirksverwaltungsgesetzes gestellt werden.

 

  1. Sollte sich das Viruskonstrukt und - darauf aufbauend - Testungen auf PCR- oder Antikörperbasis als vage und unzuverlässig erweisen, womit rechtfertigte der Bezirk dann die zum Teil massivem Eingriffe in die Freiheitsgrade der Bürger?

 

Da das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Testverfahren und deren Ergebnisse als valide erachtet, stellt sich die hier genannte hypothetische Frage gegenwärtig nicht.

 

  1. Stellt insbesondere eine Quarantäne aufgrund unsicherer Tests und auch der behördlich verordnete und mit Sanktionen versehene Zwang zum Tragen von Mund-Nasen-Masken ein Mittel dar, das nicht den geringsten möglichen Eingriff, sondern im Gegenteil eine Freiheitsberaubung und ggf. auch eine Nötigung und Körperverletzung dar? Falls nein, womit wird die Verhältnismäßigkeit begründet?

 

Da das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Testverfahren und deren Ergebnisse als valide erachtet und vom Bestehen einer Pandemielage ausgeht, handelt es sich um eine hypothetische Fallkonstellation, mit der sich das Bezirksamt Hamburg-Mitte – mangels Erforderlichkeit – nicht befasst.