Antwort: Covid19 und PCR-Test - das Ende einer großen Täuschung? (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Benjamin Mennerich, Marc Manuel Kunstmann, Nicole Jordan, Norbert Jordan
Am 21. Januar 2020 empfahl die WHO die Anwendung des von Prof. Drosten seit dem 1.1.2020 entwickelten Tests. Drosten verwandte nicht validierte Daten aus China. Am 23.1.2020 wurde das Testverfahren veröffentlicht. Hier räumte er ein, daß Virusisolate „bisher nicht zugänglich“ seien. Bis heute gibt es nur Computermodelle, die einzelne Molekülsequenzen zusammenfügen, von denen man behauptet, sie seien Bestandteile des Coronavirus. Die chinesische Seuchenbehörde CCDC wies am 21.1.2020 und am 3.2.2020 (das gilt bis 10.7.2020) ausdrücklich darauf hin, dass die zwingend notwendigen Experimente noch nicht durchgeführt wurden, die es erlauben würden, zu behaupten, dass es sich tatsächlich um einen Erbgutstrang eines krankmachenden Virus handelt. Im Gegenteil sogar: Die chinesischen Virologen weisen sogar explizit darauf hin, dass der konstruierte Erbgutstrang bis zu 90 % Ähnlichkeit mit Erbgutsträngen harmloser und seit Jahrzehnten bekannten, Corona-Viren in Fledermäusen hat.
Herr Drosten und Andere schreiben in der Einleitung der Forschungsarbeit zur Entwicklung des Coronatestverfahrens mit dem Titel: „Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR“
„…Im vorliegenden Fall von 2019-nCoV sind Virusisolate oder Proben von infizierten Patienten der internationalen Gemeinschaft für das öffentliche Gesundheitswesen bisher nicht zugänglich. Wir berichten hier über die Einrichtung und Validierung eines diagnostischen Arbeitsablaufs für das 2019-nCoV-Screening und die spezifische Bestätigung, der ohne verfügbare Virusisolate oder Original-Patientenproben entwickelt wurde. Design und Validierung wurden durch die enge genetische Verwandtschaft mit dem SARS-CoV von 2003 ermöglicht und durch den Einsatz der synthetischen Nukleinsäuretechnologie unterstützt…" (Aus dem Englischen übersetzt Anm.d.Verf.)
Diese Unklarheiten zwingen zu schneller Klärung, zumal vom Virustheorem und den daraus abgeleiteten Testverfahren Maßnahmen eingeleitet und begründet wurden und werden, die so massiv in das Leben der Bürger eingreifen, wie kaum etwas in den vergangenen Jahrzehnten. Dazu gehören zahlreiche die Grundrechte betreffenden Regelungen, wie Quarantänezwang, Zwang zum Bedecken von Mund und Nase, sogenanntes „Social Distancing“, Schließung von Betrieben und vieles mehr. Sollte die Begründung eher vage sein, müssten alle Maßnahmen umgehend eingestellt werden.
Angesichts der weiteren Verschärfungen HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO fragen wir daher den Bezirk Mitte:
Zu 1 – 5:
Hierzu liegen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Informationen vor. U.U. ist hier die Sozialbehörde auskunftsfähig. Hierzu müsste eine Anfrage nach § 27 des Bezirksverwaltungsgesetzes gestellt werden.
Da das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Testverfahren und deren Ergebnisse als valide erachtet, stellt sich die hier genannte hypothetische Frage gegenwärtig nicht.
Da das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Testverfahren und deren Ergebnisse als valide erachtet und vom Bestehen einer Pandemielage ausgeht, handelt es sich um eine hypothetische Fallkonstellation, mit der sich das Bezirksamt Hamburg-Mitte – mangels Erforderlichkeit – nicht befasst.
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