22-1319

Antwort: Corona-Pandemie/Gästelisten (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Marc-M. Kunstmann

 

Die jüngsten Meldungen bezüglich der Pandemie verzeichnen eine steigende Zahl positiv getesteter Personen.

Dies führt zu sehr unterschiedlichen Reaktionen von Seiten verschiedener Behörden.

Bis jetzt gibt es keinen bundesweiten Konsens bezüglich des richtigen Umgangs mit Corona.

 

Wie mehrfach in der Hamburger Lokalpresse berichtet wurde, hat auch das Bezirksamt Mitte mit solchen Maßnahmen begonnen.

Konkret habe ich Fragen bezüglich dem Einsammeln und Auswerten von Gästelisten in diversen Gaststätten und Clubs in unserem Bezirk.

 

Vor diesem Hintergrund möchte ich gerne wissen:

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage wird gehandelt?

 

Es wird aufgrund folgender Rechtsgrundlagen gehandelt:

§ 7 Abs. 1 Nr. 3 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 5 und Absatz 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO.

 

  1. Wie genau werden diese Gästelisten ausgewertet?

- Werden die analogen Daten digitalisiert?

- Welche Software kommt dabei zum Einsatz?

- Wer nimmt diese Digitalisierung vor?

 

Die Listen werden visuell dahingehend überprüft, ob alle Angaben abgegeben wurden oder Felder frei blieben. Es wird zudem mit Hilfe des Melderegisters überprüft, ob die angegebene Person tatsächlich unter der angegebenen Adresse gemeldet ist. Eine Digitalisierung erfolgt nicht.

 

  1. Wie lange werden diese Daten gespeichert/aufbewahrt?

 

Die Daten werden nicht gespeichert oder aufbewahrt. Die Listen werden an die Betreiber zurückgegeben.

 

  1. Werden die erhobenen Daten an Dritte weitergegeben?

 

Nein.

 

 

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