Antwort: Corona-Pandemie/Gästelisten (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Marc-M. Kunstmann
Die jüngsten Meldungen bezüglich der Pandemie verzeichnen eine steigende Zahl positiv getesteter Personen.
Dies führt zu sehr unterschiedlichen Reaktionen von Seiten verschiedener Behörden.
Bis jetzt gibt es keinen bundesweiten Konsens bezüglich des richtigen Umgangs mit Corona.
Wie mehrfach in der Hamburger Lokalpresse berichtet wurde, hat auch das Bezirksamt Mitte mit solchen Maßnahmen begonnen.
Konkret habe ich Fragen bezüglich dem Einsammeln und Auswerten von Gästelisten in diversen Gaststätten und Clubs in unserem Bezirk.
Vor diesem Hintergrund möchte ich gerne wissen:
Es wird aufgrund folgender Rechtsgrundlagen gehandelt:
§ 7 Abs. 1 Nr. 3 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 5 und Absatz 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO.
- Werden die analogen Daten digitalisiert?
- Welche Software kommt dabei zum Einsatz?
- Wer nimmt diese Digitalisierung vor?
Die Listen werden visuell dahingehend überprüft, ob alle Angaben abgegeben wurden oder Felder frei blieben. Es wird zudem mit Hilfe des Melderegisters überprüft, ob die angegebene Person tatsächlich unter der angegebenen Adresse gemeldet ist. Eine Digitalisierung erfolgt nicht.
Die Daten werden nicht gespeichert oder aufbewahrt. Die Listen werden an die Betreiber zurückgegeben.
Nein.
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