Antwort: Beschäftigte im Grundsicherungs- und Sozialamt, sowie im Bezirksamt Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragesteller: Ina Morgenroth, Stefan Dührkop, Steffen Leipnitz, Theresa Jakob, Alexander Götz, Maureen Schwalke, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Die Beantwortung der Anfrage (Drucksachen-Nr.: 22-1398) wirft neue Fragen auf. Hier unter anderem die Antwort unter Punkt 7, dass unter dem Begriff „prekäre Beschäftigung“ keine rechtsverbindliche Definition vorliegt.
Beschäftigungsverhältnisse werden beim Statistischen Bundesamt als prekär bezeichnet, wenn sie nicht geeignet sind, auf Dauer den Lebensunterhalt einer Person sicherzustellen oder deren soziale Sicherung zu gewährleisten. Dies ist bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis nicht gegeben. Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis verstanden, das nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als typisch anzusehen ist und dem eine Vollzeitbeschäftigung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags zugrunde liegt.
Wir fragen das Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Es sind insgesamt 9 Personen in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt
Es sind insgesamt 166 Personen in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt
Siehe zu 1. – 9 Personen mit Sachgrund befristet beschäftigt, keine Person ohne Sachgrund befristet beschäftigt
Siehe zu 2. – 166 Personen mit Sachgrund befristet beschäftigt, keine Person ohne Sachgrund befristet beschäftigt
Eine Beantwortung würde die Einzelfallauswertung von 166 Personalakten erfordern (mindestens 20 Minuten pro Akte). Dies ist in der Kürze der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar.
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