Antwort: Beschäftigte im Grundsicherungs- und Sozialamt (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragesteller*innen: Ina Morgenroth, Stefan Dührkop, Steffen Leipnitz, Theresa Jakob, Ronald Wilken, Alexander Götz, Maureen Schwalke, Marinus Stehmeier:
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Einführung der neuen Software OPEN/PROSOZ sind die Grundsicherungs- und Sozialämter im Zeitraum der eineinhalb Jahre vor erhebliche Herausforderungen gestellt worden. Um diese bewältigen zu können, wurden zusätzliche Stellen für die bezirklichen Dienststellen geschaffen. Die Arbeit der Grundsicherungs- und Sozialämter ist für die Klient*innen häufig von existenzieller Bedeutung. Umso wichtiger sind ein funktionierendes Hilfesystem und ein reibungsloser Verwaltungsablauf, die gleichzeitig existenzsichernde Leistungen für die Betroffenen und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden in den Ämtern sicherstellen.
Laut der Antwort des Senats auf die schriftliche kleine Anfrage der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE. weist allerdings das Grundsicherungs- und Sozialamt Mitte die höchste Quote befristeter Beschäftigter auf. Hinzukommt, dass hier auch Mitarbeitende in den unteren Entgeltgruppen 3 bis 6 beschäftigt sind.
Wir fragen deshalb das Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Entgeltgruppe 3 als Unterstützungskräfte für die Umsetzung BTHG (Bundesteilhabegesetz).
Entgeltgruppe 6 als Beschäftigte im Bürodienst für Geschäftszimmertätigkeiten.
Aktuell sind 6 Beschäftigte befristet bis 31.12.2020 für die Umsetzung des BTHG als Unterstützungskraft eingesetzt. Keine weiteren befristet Beschäftigten.
Die in der Antwort zur Frage 3 Beschäftigten haben Verträge mit einer Laufzeit von 9 Monaten. Keine weiteren befristet Beschäftigten.
Siehe Antwort zur Frage 3. Befristet Beschäftigte in Entgeltgruppe 4 bis 6 Fehlanzeige. Der Anteil an den regulären beschäftigten Sachbearbeitern liegt bei ca. 4,5 %.
Kein Vertrag wurde in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt.
Da hierzu keine rechtsverbindliche Definition vorliegt, wird Fehlanzeige gemeldet.
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