22-1438

Antwort: Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Bebauungsplänen im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der GRÜNEN-Fraktion)

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller*innen: Lena Zagst, Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Sonja Lattwesen, Sven Dahlgaard

 

Das deutsche Recht sieht im Sinne des Naturschutzes ein Verschlechterungsverbot vor, woraus sich unter anderem eine Ausgleichsverpflichtung für nicht-vermeidbare Eingriffe in die Natur und Landschaft ergibt. Dies bedeutet unter anderem, dass Eingriffe im Rahmen der Aufstellung neuer Bebauungspläne ausgeglichen werden müssen. Diese festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sind auch online im sogenannten Kompensationsverzeichnis der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft abrufbar. Dort ist allerdings nicht der Umsetzungsstand der jeweiligen Maßnahmen vermerkt. Diese Information ist allerdings für die Öffentlichkeit fast ebenso wichtig. Der Bezirk Wandsbek berichtet daher halbjährlich über den Umsetzungsstand von Ausgleichsmaßnahmen für festgestellte Bebauungspläne.

 

Sollten Antworten nicht ohne erheblichen Rechercheaufwand zur Verfügung stehen bitten wir das Bezirksamt auf diese Recherchen zu verzichten und alternativ darzustellen ob und in welcher Form die Informationen vorliegen und ob diese ggf. nachgereicht werden könnten.

 

Allgemeines

 

  1. Besteht nach Rechtsauffassung des Bezirksamtes eine Verpflichtung zur Umsetzung festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen, wenn der festgesetzte Bebauungsplan nicht umgesetzt wird und ein Eingriff nicht stattfindet?

 

Dies hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich muss zum Zeitpunkt der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Eingriffen eine Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen möglich sein. Bei sogenannten Angebotsplänen mit mehreren privaten Grundstückseigentümer*innen sollte mit der Umsetzung festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen möglichst begonnen werden, sobald die Eingriffe planungsrechtlich zulässig sind, spätestens jedoch zeitnah nach Beginn des Eingriffs. Es sind jedoch auch Fälle denkbar, bei denen einvernehmlich ein Bebauungsplan nicht umgesetzt oder durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird und daher die ursprünglichen Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr geboten sind.  

 

  1. Gab es seit 1993 Fälle, in denen zwei oder mehr dieselbe Fläche betreffende Bebauungspläne aufgestellt wurden? Wenn ja, welche?

 

Ja. Es handelt sich um folgende Bebauungspläne:

 

Bebauungsplan (festgestellt am)

 

Bebauungspläne, die für dieselbe Fläche aufgestellt wurden (festgestellt am)

Billstedt 90 (04.03.1997)

Billstedt 103 (18.09.2007)

Textplan Billstedt 103 (03.05.2011)

Billstedt 113 (laufendes Verfahren)

Billstedt 86-Horn 44 (16.04.1997)

Textplan Billstedt 108-Horn 48 (07.03.2017)

Neustadt 36 (02.09.1997)

Textplan Hamburg-Altstadt 47/Neustadt 49 (05.07.2011)

Klostertor 10 (21.01.1998)

Hammerbrook 10 (im Verfahren)

Neustadt 39 (21.12.1999)

Textplan Hamburg-Altstadt 47/Neustadt 49 (05.07.2011)

Neustadt 37 (18.01.2000)

Textplan Hamburg-Altstadt 47/Neustadt 49 (05.07.2011)

Textplan St.Georg 37 (15.09.2000)

St.Georg 43 (im Verfahren)

Neustadt 41(23.04.2002)

Textplan Hamburg-Altstadt 47/Neustadt 49 (05.07.2011)

Hamburg-Altstadt 33 (25.03.2003)

Textplan Hamburg-Altstadt 47/Neustadt 49 (05.07.2011)

Wilhelmsburg 81 (05.04.2005)

Wilhelmsburg 97 (08.06.2020); Wilhelmsburg 101 (im Verfahren)

 

  1. Gab es seit 1993 Ausgleichsmaßnahmen für Bebauungspläne im Bezirk Hamburg-Mitte, die außerhalb Hamburgs festgesetzt wurden? Wenn ja, welche?

 

Nein.

 

Personal für Planung und Kontrolle

 

  1. Wie viele Personalstellen stehen für die Planung und Kontrolle der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bezirk Hamburg-Mitte jeweils zu Verfügung?

 

Für die Abstimmung von den Bebauungsplänen zuzuordnenden Ausgleichsflächen stehen im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Hamburg-Mitte keine gesonderten Personalstellen zur Verfügung.

Die detaillierte Planung, Umsetzung und Kontrolle von festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt je nach Ausgleichsfläche entweder durch die BUKEA bzw. das dortige Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege oder durch das Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte.

Beim Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege arbeitet das Personal bezirksübergreifend.

Beim Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte standen bis August 2020 ebenfalls keine gesonderten Personalstellen für Planung, Umsetzung und Kontrolle von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung; erst seit September 2020 hat MR eine Vollzeitstelle besetzt, die zu 80% für die Umsetzung, Unterhaltung und Kontrolle der Ausgleichsflächen zuständig ist.

 

  1. Laut dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün stellt die Stadt Hamburg ab 2020 pro Jahr 450 000€ zusätzlich für Kontrollen und zur Nachsteuerung zur Verfügung. Wird ein Teil dieser Summe dem Bezirk Hamburg-Mitte zu Verfügung gestellt? Wenn ja, wie groß ist dieser Anteil und wie wird dieser Betrag genutzt?

 

Ja. Der Anteil für den Bezirk Hamburg-Mitte steht aktuell noch nicht fest. Die Aufteilung der laut Bürgerschaftsbeschluss über die Drs. 21/1698 (Ziffer II. 15.) ab dem Haushaltsjahr 2020 zur Verbesserung der Eingriffsregelung durch bessere Kontrollen und Nachsteuerung städtischer Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung zu stellenden Mittel in Höhe von 450.000 Euro pro Jahr für Personal und Maßnahmen auf die Bezirke wird gegenwärtig verhandelt. Wie

der Betrag schließlich im Bezirk Hamburg-Mitte vom Fachamt MR genutzt wird, ist noch nicht entschieden.

 

  1. Erfolgt eine Priorisierung bei der Durchführung oder Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen? Falls ja, anhand welcher Kriterien?

 

Dies kann für die Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zuständig ist, seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.

Hinsichtlich der von Bezirk Hamburg-Mitte - Fachamt MR betreuten Flächen erfolgt eine Priorisierung nach folgenden Kriterien:

 

  1. Artenschutzrechtliche Relevanz
  2. Zustand der Ausgleichsfläche
  3. zeitlicher Aspekt der Ausgleichsverpflichtung

 

 

 

Stand der Ausgleichsmaßnahmen aufgestellter Bebauungspläne

 

Die folgenden Fragen beziehen sich jeweils auf alle seit 1993 aufgestellten Bebauungspläne im Bezirk Hamburg-Mitte. Bitte hier soweit verfügbar auch die vor 2008 in Wilhelmsburg aufgestellten Bebauungspläne berücksichtigen.

 

  1. Liegt eine Ausgleichsverpflichtung/ein ausgleichpflichtiger Eingriff vor?

 

Bei folgenden Bebauungsplänen liegt ein ausgleichspflichtiger Eingriff vor:

 

  • Billstedt 90
  • Billstedt 92
  • Billstedt 100
  • Billstedt 103
  • Finkenwerder 30
  • Finkenwerder 32
  • Finkenwerder 35
  • Wilhelmsburg 18
  • Wilhelmsburg 80
  • Wilhelmsburg 81
  • Wilhelmsburg 90
  • Wilhelmsburg 93

 

  1. Wurde eine Ablösezahlung festgesetzt? Wurde dieser nachgekommen? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Ablösezahlungen sind im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bebauungsplanverfahren nicht zulässig.

 

  1. Was wurde als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt? Handelt es sich um einen funktionalen Ausgleich oder eine gleichwertige Aufwertung/Ersatz?

 

Die Art der Maßnahmen kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

Es handelt sich in allen Fällen im Sinne von § 15 Absatz 2 BNatSchG um „Ersatzmaßnahmen“, mit denen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in „gleichwertiger“ Weise hergestellt werden.

 

Bebauungsplan

Art der Ausgleichmaßnahmen

Billstedt 90 und Grünordnungsplan

Naturnahe Gehölzflächen, Extensives Grünland, tw. mit Obstbäumen, Sukzessionsflächen, Feuchtwald

Billstedt 92 und Grünordnungsplan

Extensives Grünland

Billstedt 100

Extensive Wiese

Billstedt 103

Extensives Feuchtgrünland, Extensives Grünland, tw. mit Obstbäumen, Naturnahe Gehölzflächen, Sukzessionsflächen, Feuchtwald

Finkenwerder 32

Im Plangebiet extensives Grünland und extensive Obstwiesen;

auf den externen Ausgleichsflächen extensives Grünland, Wasserstandsanhebungen, Anlage von Beetgräben und Flachwasserbereichen  

Finkenwerder 35

Extensives Grünland

Wilhelmsburg 18

Röhricht- und Hochstaudenfluren an den Ufern von Wilhelmsburger Dove-Elbe und Mühlenbrack, extensive Wiese

Wilhelmsburg 80

Im Plangebiet Obstwiese, Feldhecke, Hecken;

auf den externen Flurstücken 7906 (alt)/13389 (neu) und 11116 (alt)/12270 tw. (neu) der Gemarkung Wilhelmsburg Entwicklung von Gehölz- und und Staudenfluren mit standortgerechten Arten

Wilhelmsburg 81

Hochstudenfluren/Röhrichtflächen an der Wilhelmsbuger-Dove-Elbe, artenreiche gestufte Gehölzflächen, extensives Grünland;

ergänzend nach Aufhebung der Bebauungsplanes Wilhelmsburg 81 und Feststellung des neuen Bebauungsplanes Wilhelmsburg 97: Vereinbarung zwischen BSW und BUKEA zur Herstellung von alternativen externen Ausgleichsmaßnahmen als Ersatz der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen aus dem Bebauungsplan WB 81 durch das Sondervermögen der BUKEA mit Finanzierung durch die BSW (die Art der Ausgleichsmaßnahme ist dem Bezirksamt nicht bekannt)

Wilhelmsburg 90

extensives Grünland

Wilhelmsburg 93

extensives Grünland und Anlage einer Gehölzfläche

 

Im Bebauungsplan Finkenwerder 30 werden Ausgleichsflächen für im Plangebiet betroffene gesetzlich geschützte Trockenrasen ausgewiesen.

 

  1. Welche Experten und/oder Verbände wurden an der Planung und/oder Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme beteiligt?

 

Dies kann für die Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA oder ein Vorhabenträger zuständig ist, seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.

Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnamen, die vom Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte umgesetzt wurden, siehe die folgende Tabelle. Die Beteiligung von Experten und/oder Verbänden hängt von der Notwendigkeit ab und davon, wie die Verbände sich jeweils einbringen wollen und können.

 

Bebauungsplan

Beteiligte

Billstedt 90

Nabu-Gruppe Öjendorf

Billstedt 92

Keine Beteiligung

Billstedt 103

Nabu-Gruppe Öjendorf

Finkenwerder 30

tw. Fachgutachter/Biologe

Finkenwerder 32

Für die Flächen im Plangebiet: Landschaftsplanungsbüro, Fachplanung Wasserwirtschaft

Finkenwerder 35

Biologe/Ornithologe sowie Landschaftsplanungsbüro

Wilhelmsburg 18

Keine Beteiligung

Wilhelmsburg 80

Keine Beteiligung

Wilhelmsburg 81

Keine Beteiligung

Wilhelmsburg 90

Nicht bekannt, da Zuständigkeit Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA

Wilhelmsburg 93

Keine Beteiligung

 

  1. Wo soll die Ausgleichsmaßnahme umgesetzt werden?

 

Dies kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

 

Bebauungsplan

Ort der Umsetzung

Billstedt 90

im Plangebiet

Billstedt 92

im Plangebiet

Billstedt 100

im Plangebiet

Billstedt 103

im Plangebiet und im Plangebiet Billstedt 90

Finkenwerder 30

im Plangebiet

Finkenwerder 32

im Plangebie sowie außerhalb des Plangebiets auf den Flurstücken 77, 117 und 123 der Gemarkung Kirchwerder des Bezirksamts Hamburg-Bergedorf

Finkenwerder 35

im Plangebiet

Wilhelmsburg 18

im Plangebiet

Wilhelmsburg 80

im Plangebiet sowie außerhalb des Plangebietes auf den Flurstücken 7906 und 11116  der  Gemarkung  Wilhelmsburg

Wilhelmsburg 81

im Plangebiet;

ergänzend nach Aufhebung der Bebauungsplanes Wilhelms-burg 81 und Feststellung des neuen Bebauungsplanes Wilhelmsburg 97: Vereinbarung zwischen BSW und BUKEA zur Herstellung von alternativen externen Ausgleichsmaß-nahmen als Ersatz der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen aus dem Bebauungsplan WB 81 durch das Sondervermögen der BUKEA mit Finanzierung durch die BSW (der Ort der Ausgleichsmaßnahme ist dem Bezirksamt nicht bekannt)

Wilhelmsburg 90

außerhalb des Plangebiets im Bereich südlich Siedenfelder Weg, westlich der BAB A1 auf den Flurstücken 3608 (teilw.), 3623, 3625, 3626, 6648, 7380, 8548, 8550, 8553, 9341, 9400, 9424 (teilw.), 9736 (teilw.), 11223 (teilw.), 11362 (teilw.), 11363 (teilw.), 11388 und 11389 der Gemarkung Wilhelmsburg

Wilhelmsburg 93

außerhalb des Plangebiets im Bereich südlich Siedenfelder Weg, östlich der BAB A1 auf dem Flurstück 3646 (teilw.) der Gemarkung Wilhelmsburg (extensives Grünland); südlich Stillhorner Weg auf dem Flurstück 1230 (teilw.) der Gemarkung Moorwerder (Gehölzfläche)

 

  1. Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? (Stadt oder Vorhabenträger*in)

 

Dies kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

 

Bebauungsplan

Verantwortlich für Umsetzung

Billstedt 90

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR)

Billstedt 92

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR)

Billstedt 100

Vorhabenträger*in

Billstedt 103

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR)

Finkenwerder 30

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR)

Finkenwerder 32

im Plangebiet: Stadt (BA Mitte, Fachamt MR); außerhalb des Plangebiets: Stadt (Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA)

Finkenwerder 35

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR und BUKEA) und Airbus

Wilhelmsburg 18

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR)

Wilhelmsburg 80

im Plangebiet: Vorhabenträger*in; außerhalb des Plangebiets: Stadt (BA Mitte, Fachamt MR)

Wilhelmsburg 81

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR und ergänzend nach Aufhebung der Bebauungsplanes Wilhelmsburg 81 und Feststellung des neuen Bebauungsplanes Wilhelmsburg 97: Vereinbarung zwischen BSW und BUKEA zur Herstellung von alternativen externen Ausgleichsmaßnahmen als Ersatz der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen aus dem Bebauungsplan WB 81 durch das Sondervermögen der BUKEA mit Finanzierung durch die BSW)

Wilhelmsburg 90

Stadt (Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA

Wilhelmsburg 93

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR und Sondervermögen Natur-schutz und Landschaftspflege der BUKEA)

 

  1. Gegebenenfalls: Wer wurde mit der Umsetzung beauftragt?

 

Dies kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

 

Bebauungsplan

Mit Umsetzung beauftragt

Billstedt 90

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR)

Billstedt 92

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR); teilweise jedoch kein Zugriff, da privat

Billstedt 100

Privater Eigentümer

Billstedt 103

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR)

Finkenwerder 30

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR)

Finkenwerder 32

im Plangebiet: Stadt (BA Mitte, Fachamt MR); außerhalb des Plangebiets: Stadt (Sondervermögen Naturschutz und Land-schaftspflege der BUKEA)

Finkenwerder 35

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR und BUKEA) und Airbus

Wilhelmsburg 18

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR)

Wilhelmsburg 80

im Plangebiet: Vorhabenträger*in; außerhalb des Plange-biets: Stadt (BA Mitte, Fachamt MR)

Wilhelmsburg 81

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR und ergänzend nach Aufhe-bung der Bebauungsplanes Wilhelmsburg 81 und Feststel-lung des neuen Bebauungsplanes Wilhelmsburg 97: Verein-barung zwischen BSW und BUKEA zur Herstellung von alter-nativen externen Ausgleichsmaß-nahmen als Ersatz der fest-gesetzten Ausgleichsmaßnahmen aus dem Bebauungsplan WB 81 durch das Sondervermögen der BUKEA mit Finanzie-rung durch die BSW)

Wilhelmsburg 90

Stadt (Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA

Wilhelmsburg 93

Stadt (BA Mitte, Fachamt MR und Sondervermögen Natur-schutz und Landschaftspflege der BUKEA)

 

  1. Auf welchem rechtlichen Weg wurde die Ausgleichsmaßnahme festgesetzt? (z.B. im Rahmen des Bebauungsplans, über einen städtebaulichen Vertrag oder im Durchführungsvertrag)

 

Es handelt sich in allen Fällen um Festsetzungen im Bebauungsplan.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten der Ausgleichsmaßnahme insgesamt? Wie hoch sind die bisher angefallenen Kosten?

 

Für die Ausgleichsflächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA oder ein Vorhabenträger zuständig ist, liegen dem Bezirksamt keine Infomationen über die jeweils angefallenen Kosten vor.

Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnamen, die vom Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte umgesetzt wurden, können die jeweils angefallenen Kosten nicht ohne erheblichen Rechercheaufwand ermittelt werden.

 

  1. Wurden Teile der Ausgleichsmaßnahme im Vorweg durchgeführt?

 

Ja, die Gehölzfläche südlich Stillhorner Weg auf dem Flurstück 1230 (teilw.) der Gemarkung Moorwerder (Gehölzfläche), die dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 93 zugeordnet ist, wurde bereits ab 2010 hergerichtet.

 

  1. Welche zeitlichen Vorgaben wurden für die Umsetzung gemacht?

 

Feste zeitliche Vorgaben gibt es nicht. Grundsätzlich muss zum Zeitpunkt der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Eingriffen eine Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen möglich sein. Die Umsetzung festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen muss in Anlehnung an § 15 Absätze 5 und 6 BNatSchG in einer „angemessenen Frist“ erfolgen.

 

  1. Wurde mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme begonnen? Wenn ja, wann?

 

Hinsichtlich der Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zuständig ist, kann dies seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.

Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnamen, die vom Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte oder einem Vorhabenträger umgesetzt wurden, kann dies der folgenden Tabelle entnommen werden.

 

Bebauungsplan

Begonnen? (ja/nein)

Wann?

Billstedt 90

ja

2007

Billstedt 92

ja

2005

Billstedt 100

ja

2006

Billstedt 103

ja

2007

Finkenwerder 30

ja

2005

Finkenwerder 32

im Plangebiet: nein

 

Finkenwerder 35

ja

2000

Wilhelmsburg 18

nein

 

Wilhelmsburg 80

ja

2005

Wilhelmsburg 81

nein

 

Wilhelmsburg 93

ja

2010

 

  1. Falls zwei Jahre nach Festsetzung nicht mit Umsetzung begonnen wurde, warum?

 

Hinsichtlich der Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zuständig ist, kann dies seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.

Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnamen, die vom Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte oder einem Vorhabenträger umzusetzen sind, kann dies der folgenden Tabelle entnommen werden.

 

Bebauungsplan

Grund

Finkenwerder 32

Keine Bauanträge, kein Baubeginn erfolgt, laufendes wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren

Wilhelmsburg 18

Kein Zugriff auf private Flächen

Wilhelmsburg 81

Kein Zugriff auf private Flächen

 

  1. Ist die Ausgleichsmaßnahme abgeschlossen?

 

Hinsichtlich der Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zuständig ist, kann dies seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.

Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen, die vom Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte oder einem Vorhabenträger umgesetzt wurden, kann dies der folgenden Tabelle entnommen werden.

 

Bebauungsplan

Ausgleichsmaßnahme abgeschlossen? (ja/nein)

Billstedt 90

nein

Billstedt 92

nein

Billstedt 100

ja

Billstedt 103

nein

Finkenwerder 30

ja

Finkenwerder 32

nein

Finkenwerder 35

ja

Wilhelmsburg 18

nein

Wilhelmsburg 80

ja

Wilhelmsburg 81

nein

Wilhelmsburg 93

ja

 

  1. Wenn zwei Jahre nach Beginn der Umsetzung nicht abgeschlossen, warum?

 

Hinsichtlich der Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zuständig ist, kann dies seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.

Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen, die vom Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte umgesetzt wurden, kann dies der folgenden Tabelle entnommen werden.

 

Bebauungsplan

 

Billstedt 90 und Billstedt 103

Mangelnde Personalkapazitäten (im Bezirksamt Hamburg-Mitte steht erst seit September 2020 eine Vollzeitstelle für Planung, Umsetzung und Kontrolle von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung)

Billstedt 92

Ein Flurstück ist noch im Privateigentum, daher kein Zugriff

Finkenwerder 32

Keine Bauanträge, kein Baubeginn erfolgt, laufendes wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren

Wilhelmsburg 18

Kein Zugriff auf private Flächen

Wilhelmsburg 81

Kein Zugriff auf private Flächen

 

  1. Handelt es sich um eine pflegebedürftige Ausgleichsmaßnahme? Wenn ja, bis wann wurde die Pflegeverpflichtung festgesetzt?

 

Ja. Alle Ausgleichsflächen müssen im Hinblick auf ihre jeweiligen Entwicklungsziele und/oder  im Hinblick auf Verkehrssicherungspflichten und Müllbeseitigung gepflegt werden. Die Pflege ist dauerhaft erforderlich. Eine zeitliche Beschränkung der Pflege wurde nicht festsetzt.

 

  1. Wann wurde der Pflegezustand der Maßnahme zuletzt kontrolliert? Wird der Pflegeverpflichtung nachgekommen?

 

Hinsichtlich der Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zuständig ist, kann dies seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.

Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen, für die das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig ist, werden vom Fachamt MR Kontrollen der Pflegezustände der einzelnen Ausgleichsflächen sowie die Pflegemaßnahmen im Rahmen der personellen Kapazitäten und unter Beachtung der in Frage 6 genannten priorisierenden Kriterien durchgeführt.

 

  1. Wurde die Fläche oder Teile der Fläche nach ihrer Ausweisung als Ausgleichsfläche/ Kompensationsfläche erneut überplant? Falls ja, welche und wie?

 

Im Bebauungsplan Wilhelmsburg 81 wurden auf den Blättern 1 und 2 Ausgleichsflächen festgesetzt. An die Stelle des Blattes 1 des Bebauungsplans Wilhelmsburg 81 ist der Bebauungsplan Wilhelmsburg 97 getreten. In diesem wurden die ursprünglichen Ausgleichsflächen in ihrem Zuschnitt angepasst und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie als Grünfläche (Parkanlage FHH und Private Grünfläche) festgesetzt. Kleine randliche Teilbereiche der ehemaligen Ausgleichsflächen wurden als Straßenverkehrsfläche, Allgemeines Wohngebiet sowie Urbanes Gebiet ausgewiesen. An die Stelle des Blattes 2 des Bebauungsplans Wilhelmsburg 81 wird mit grundsätzlich gleichbleibender Zielsetzung der Bebauungsplan Wilhelmsburg 101 treten. Für die ursprünglichen Ausgleichsflächen ist die Festsetzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geplant, in Teilbereichen Grünfläche (Parkanlage FHH).