Antwort: Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Bebauungsplänen im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der GRÜNEN-Fraktion)
Fragesteller*innen: Lena Zagst, Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Sonja Lattwesen, Sven Dahlgaard
Das deutsche Recht sieht im Sinne des Naturschutzes ein Verschlechterungsverbot vor, woraus sich unter anderem eine Ausgleichsverpflichtung für nicht-vermeidbare Eingriffe in die Natur und Landschaft ergibt. Dies bedeutet unter anderem, dass Eingriffe im Rahmen der Aufstellung neuer Bebauungspläne ausgeglichen werden müssen. Diese festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sind auch online im sogenannten Kompensationsverzeichnis der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft abrufbar. Dort ist allerdings nicht der Umsetzungsstand der jeweiligen Maßnahmen vermerkt. Diese Information ist allerdings für die Öffentlichkeit fast ebenso wichtig. Der Bezirk Wandsbek berichtet daher halbjährlich über den Umsetzungsstand von Ausgleichsmaßnahmen für festgestellte Bebauungspläne.
Sollten Antworten nicht ohne erheblichen Rechercheaufwand zur Verfügung stehen bitten wir das Bezirksamt auf diese Recherchen zu verzichten und alternativ darzustellen ob und in welcher Form die Informationen vorliegen und ob diese ggf. nachgereicht werden könnten.
Allgemeines
Dies hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich muss zum Zeitpunkt der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Eingriffen eine Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen möglich sein. Bei sogenannten Angebotsplänen mit mehreren privaten Grundstückseigentümer*innen sollte mit der Umsetzung festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen möglichst begonnen werden, sobald die Eingriffe planungsrechtlich zulässig sind, spätestens jedoch zeitnah nach Beginn des Eingriffs. Es sind jedoch auch Fälle denkbar, bei denen einvernehmlich ein Bebauungsplan nicht umgesetzt oder durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird und daher die ursprünglichen Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr geboten sind.
Ja. Es handelt sich um folgende Bebauungspläne:
Bebauungsplan (festgestellt am)
|
Bebauungspläne, die für dieselbe Fläche aufgestellt wurden (festgestellt am) |
Billstedt 90 (04.03.1997) |
Billstedt 103 (18.09.2007) Textplan Billstedt 103 (03.05.2011) Billstedt 113 (laufendes Verfahren) |
Billstedt 86-Horn 44 (16.04.1997) |
Textplan Billstedt 108-Horn 48 (07.03.2017) |
Neustadt 36 (02.09.1997) |
Textplan Hamburg-Altstadt 47/Neustadt 49 (05.07.2011) |
Klostertor 10 (21.01.1998) |
Hammerbrook 10 (im Verfahren) |
Neustadt 39 (21.12.1999) |
Textplan Hamburg-Altstadt 47/Neustadt 49 (05.07.2011) |
Neustadt 37 (18.01.2000) |
Textplan Hamburg-Altstadt 47/Neustadt 49 (05.07.2011) |
Textplan St.Georg 37 (15.09.2000) |
St.Georg 43 (im Verfahren) |
Neustadt 41(23.04.2002) |
Textplan Hamburg-Altstadt 47/Neustadt 49 (05.07.2011) |
Hamburg-Altstadt 33 (25.03.2003) |
Textplan Hamburg-Altstadt 47/Neustadt 49 (05.07.2011) |
Wilhelmsburg 81 (05.04.2005) |
Wilhelmsburg 97 (08.06.2020); Wilhelmsburg 101 (im Verfahren) |
Nein.
Personal für Planung und Kontrolle
Für die Abstimmung von den Bebauungsplänen zuzuordnenden Ausgleichsflächen stehen im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Hamburg-Mitte keine gesonderten Personalstellen zur Verfügung.
Die detaillierte Planung, Umsetzung und Kontrolle von festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt je nach Ausgleichsfläche entweder durch die BUKEA bzw. das dortige Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege oder durch das Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte.
Beim Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege arbeitet das Personal bezirksübergreifend.
Beim Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte standen bis August 2020 ebenfalls keine gesonderten Personalstellen für Planung, Umsetzung und Kontrolle von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung; erst seit September 2020 hat MR eine Vollzeitstelle besetzt, die zu 80% für die Umsetzung, Unterhaltung und Kontrolle der Ausgleichsflächen zuständig ist.
Ja. Der Anteil für den Bezirk Hamburg-Mitte steht aktuell noch nicht fest. Die Aufteilung der laut Bürgerschaftsbeschluss über die Drs. 21/1698 (Ziffer II. 15.) ab dem Haushaltsjahr 2020 zur Verbesserung der Eingriffsregelung durch bessere Kontrollen und Nachsteuerung städtischer Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung zu stellenden Mittel in Höhe von 450.000 Euro pro Jahr für Personal und Maßnahmen auf die Bezirke wird gegenwärtig verhandelt. Wie
der Betrag schließlich im Bezirk Hamburg-Mitte vom Fachamt MR genutzt wird, ist noch nicht entschieden.
Dies kann für die Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zuständig ist, seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.
Hinsichtlich der von Bezirk Hamburg-Mitte - Fachamt MR betreuten Flächen erfolgt eine Priorisierung nach folgenden Kriterien:
Stand der Ausgleichsmaßnahmen aufgestellter Bebauungspläne
Die folgenden Fragen beziehen sich jeweils auf alle seit 1993 aufgestellten Bebauungspläne im Bezirk Hamburg-Mitte. Bitte hier soweit verfügbar auch die vor 2008 in Wilhelmsburg aufgestellten Bebauungspläne berücksichtigen.
Bei folgenden Bebauungsplänen liegt ein ausgleichspflichtiger Eingriff vor:
Nein. Ablösezahlungen sind im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bebauungsplanverfahren nicht zulässig.
Die Art der Maßnahmen kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Es handelt sich in allen Fällen im Sinne von § 15 Absatz 2 BNatSchG um „Ersatzmaßnahmen“, mit denen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in „gleichwertiger“ Weise hergestellt werden.
Bebauungsplan |
Art der Ausgleichmaßnahmen |
Billstedt 90 und Grünordnungsplan |
Naturnahe Gehölzflächen, Extensives Grünland, tw. mit Obstbäumen, Sukzessionsflächen, Feuchtwald |
Billstedt 92 und Grünordnungsplan |
Extensives Grünland |
Billstedt 100 |
Extensive Wiese |
Billstedt 103 |
Extensives Feuchtgrünland, Extensives Grünland, tw. mit Obstbäumen, Naturnahe Gehölzflächen, Sukzessionsflächen, Feuchtwald |
Finkenwerder 32 |
Im Plangebiet extensives Grünland und extensive Obstwiesen; auf den externen Ausgleichsflächen extensives Grünland, Wasserstandsanhebungen, Anlage von Beetgräben und Flachwasserbereichen |
Finkenwerder 35 |
Extensives Grünland |
Wilhelmsburg 18 |
Röhricht- und Hochstaudenfluren an den Ufern von Wilhelmsburger Dove-Elbe und Mühlenbrack, extensive Wiese |
Wilhelmsburg 80 |
Im Plangebiet Obstwiese, Feldhecke, Hecken; auf den externen Flurstücken 7906 (alt)/13389 (neu) und 11116 (alt)/12270 tw. (neu) der Gemarkung Wilhelmsburg Entwicklung von Gehölz- und und Staudenfluren mit standortgerechten Arten |
Wilhelmsburg 81 |
Hochstudenfluren/Röhrichtflächen an der Wilhelmsbuger-Dove-Elbe, artenreiche gestufte Gehölzflächen, extensives Grünland; ergänzend nach Aufhebung der Bebauungsplanes Wilhelmsburg 81 und Feststellung des neuen Bebauungsplanes Wilhelmsburg 97: Vereinbarung zwischen BSW und BUKEA zur Herstellung von alternativen externen Ausgleichsmaßnahmen als Ersatz der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen aus dem Bebauungsplan WB 81 durch das Sondervermögen der BUKEA mit Finanzierung durch die BSW (die Art der Ausgleichsmaßnahme ist dem Bezirksamt nicht bekannt) |
Wilhelmsburg 90 |
extensives Grünland |
Wilhelmsburg 93 |
extensives Grünland und Anlage einer Gehölzfläche |
Im Bebauungsplan Finkenwerder 30 werden Ausgleichsflächen für im Plangebiet betroffene gesetzlich geschützte Trockenrasen ausgewiesen.
Dies kann für die Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA oder ein Vorhabenträger zuständig ist, seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.
Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnamen, die vom Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte umgesetzt wurden, siehe die folgende Tabelle. Die Beteiligung von Experten und/oder Verbänden hängt von der Notwendigkeit ab und davon, wie die Verbände sich jeweils einbringen wollen und können.
Bebauungsplan |
Beteiligte |
Billstedt 90 |
Nabu-Gruppe Öjendorf |
Billstedt 92 |
Keine Beteiligung |
Billstedt 103 |
Nabu-Gruppe Öjendorf |
Finkenwerder 30 |
tw. Fachgutachter/Biologe |
Finkenwerder 32 |
Für die Flächen im Plangebiet: Landschaftsplanungsbüro, Fachplanung Wasserwirtschaft |
Finkenwerder 35 |
Biologe/Ornithologe sowie Landschaftsplanungsbüro |
Wilhelmsburg 18 |
Keine Beteiligung |
Wilhelmsburg 80 |
Keine Beteiligung |
Wilhelmsburg 81 |
Keine Beteiligung |
Wilhelmsburg 90 |
Nicht bekannt, da Zuständigkeit Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA |
Wilhelmsburg 93 |
Keine Beteiligung |
Dies kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Bebauungsplan |
Ort der Umsetzung |
Billstedt 90 |
im Plangebiet |
Billstedt 92 |
im Plangebiet |
Billstedt 100 |
im Plangebiet |
Billstedt 103 |
im Plangebiet und im Plangebiet Billstedt 90 |
Finkenwerder 30 |
im Plangebiet |
Finkenwerder 32 |
im Plangebie sowie außerhalb des Plangebiets auf den Flurstücken 77, 117 und 123 der Gemarkung Kirchwerder des Bezirksamts Hamburg-Bergedorf |
Finkenwerder 35 |
im Plangebiet |
Wilhelmsburg 18 |
im Plangebiet |
Wilhelmsburg 80 |
im Plangebiet sowie außerhalb des Plangebietes auf den Flurstücken 7906 und 11116 der Gemarkung Wilhelmsburg |
Wilhelmsburg 81 |
im Plangebiet; ergänzend nach Aufhebung der Bebauungsplanes Wilhelms-burg 81 und Feststellung des neuen Bebauungsplanes Wilhelmsburg 97: Vereinbarung zwischen BSW und BUKEA zur Herstellung von alternativen externen Ausgleichsmaß-nahmen als Ersatz der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen aus dem Bebauungsplan WB 81 durch das Sondervermögen der BUKEA mit Finanzierung durch die BSW (der Ort der Ausgleichsmaßnahme ist dem Bezirksamt nicht bekannt) |
Wilhelmsburg 90 |
außerhalb des Plangebiets im Bereich südlich Siedenfelder Weg, westlich der BAB A1 auf den Flurstücken 3608 (teilw.), 3623, 3625, 3626, 6648, 7380, 8548, 8550, 8553, 9341, 9400, 9424 (teilw.), 9736 (teilw.), 11223 (teilw.), 11362 (teilw.), 11363 (teilw.), 11388 und 11389 der Gemarkung Wilhelmsburg |
Wilhelmsburg 93 |
außerhalb des Plangebiets im Bereich südlich Siedenfelder Weg, östlich der BAB A1 auf dem Flurstück 3646 (teilw.) der Gemarkung Wilhelmsburg (extensives Grünland); südlich Stillhorner Weg auf dem Flurstück 1230 (teilw.) der Gemarkung Moorwerder (Gehölzfläche) |
Dies kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Bebauungsplan |
Verantwortlich für Umsetzung |
Billstedt 90 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR) |
Billstedt 92 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR) |
Billstedt 100 |
Vorhabenträger*in |
Billstedt 103 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR) |
Finkenwerder 30 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR) |
Finkenwerder 32 |
im Plangebiet: Stadt (BA Mitte, Fachamt MR); außerhalb des Plangebiets: Stadt (Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA) |
Finkenwerder 35 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR und BUKEA) und Airbus |
Wilhelmsburg 18 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR) |
Wilhelmsburg 80 |
im Plangebiet: Vorhabenträger*in; außerhalb des Plangebiets: Stadt (BA Mitte, Fachamt MR) |
Wilhelmsburg 81 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR und ergänzend nach Aufhebung der Bebauungsplanes Wilhelmsburg 81 und Feststellung des neuen Bebauungsplanes Wilhelmsburg 97: Vereinbarung zwischen BSW und BUKEA zur Herstellung von alternativen externen Ausgleichsmaßnahmen als Ersatz der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen aus dem Bebauungsplan WB 81 durch das Sondervermögen der BUKEA mit Finanzierung durch die BSW) |
Wilhelmsburg 90 |
Stadt (Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA |
Wilhelmsburg 93 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR und Sondervermögen Natur-schutz und Landschaftspflege der BUKEA) |
Dies kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Bebauungsplan |
Mit Umsetzung beauftragt |
Billstedt 90 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR) |
Billstedt 92 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR); teilweise jedoch kein Zugriff, da privat |
Billstedt 100 |
Privater Eigentümer |
Billstedt 103 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR) |
Finkenwerder 30 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR) |
Finkenwerder 32 |
im Plangebiet: Stadt (BA Mitte, Fachamt MR); außerhalb des Plangebiets: Stadt (Sondervermögen Naturschutz und Land-schaftspflege der BUKEA) |
Finkenwerder 35 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR und BUKEA) und Airbus |
Wilhelmsburg 18 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR) |
Wilhelmsburg 80 |
im Plangebiet: Vorhabenträger*in; außerhalb des Plange-biets: Stadt (BA Mitte, Fachamt MR) |
Wilhelmsburg 81 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR und ergänzend nach Aufhe-bung der Bebauungsplanes Wilhelmsburg 81 und Feststel-lung des neuen Bebauungsplanes Wilhelmsburg 97: Verein-barung zwischen BSW und BUKEA zur Herstellung von alter-nativen externen Ausgleichsmaß-nahmen als Ersatz der fest-gesetzten Ausgleichsmaßnahmen aus dem Bebauungsplan WB 81 durch das Sondervermögen der BUKEA mit Finanzie-rung durch die BSW) |
Wilhelmsburg 90 |
Stadt (Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA |
Wilhelmsburg 93 |
Stadt (BA Mitte, Fachamt MR und Sondervermögen Natur-schutz und Landschaftspflege der BUKEA) |
Es handelt sich in allen Fällen um Festsetzungen im Bebauungsplan.
Für die Ausgleichsflächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA oder ein Vorhabenträger zuständig ist, liegen dem Bezirksamt keine Infomationen über die jeweils angefallenen Kosten vor.
Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnamen, die vom Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte umgesetzt wurden, können die jeweils angefallenen Kosten nicht ohne erheblichen Rechercheaufwand ermittelt werden.
Ja, die Gehölzfläche südlich Stillhorner Weg auf dem Flurstück 1230 (teilw.) der Gemarkung Moorwerder (Gehölzfläche), die dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 93 zugeordnet ist, wurde bereits ab 2010 hergerichtet.
Feste zeitliche Vorgaben gibt es nicht. Grundsätzlich muss zum Zeitpunkt der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Eingriffen eine Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen möglich sein. Die Umsetzung festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen muss in Anlehnung an § 15 Absätze 5 und 6 BNatSchG in einer „angemessenen Frist“ erfolgen.
Hinsichtlich der Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zuständig ist, kann dies seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.
Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnamen, die vom Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte oder einem Vorhabenträger umgesetzt wurden, kann dies der folgenden Tabelle entnommen werden.
Bebauungsplan |
Begonnen? (ja/nein) |
Wann? |
Billstedt 90 |
ja |
2007 |
Billstedt 92 |
ja |
2005 |
Billstedt 100 |
ja |
2006 |
Billstedt 103 |
ja |
2007 |
Finkenwerder 30 |
ja |
2005 |
Finkenwerder 32 |
im Plangebiet: nein |
|
Finkenwerder 35 |
ja |
2000 |
Wilhelmsburg 18 |
nein |
|
Wilhelmsburg 80 |
ja |
2005 |
Wilhelmsburg 81 |
nein |
|
Wilhelmsburg 93 |
ja |
2010 |
Hinsichtlich der Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zuständig ist, kann dies seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.
Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnamen, die vom Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte oder einem Vorhabenträger umzusetzen sind, kann dies der folgenden Tabelle entnommen werden.
Bebauungsplan |
Grund |
Finkenwerder 32 |
Keine Bauanträge, kein Baubeginn erfolgt, laufendes wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren |
Wilhelmsburg 18 |
Kein Zugriff auf private Flächen |
Wilhelmsburg 81 |
Kein Zugriff auf private Flächen |
Hinsichtlich der Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zuständig ist, kann dies seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.
Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen, die vom Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte oder einem Vorhabenträger umgesetzt wurden, kann dies der folgenden Tabelle entnommen werden.
Bebauungsplan |
Ausgleichsmaßnahme abgeschlossen? (ja/nein) |
Billstedt 90 |
nein |
Billstedt 92 |
nein |
Billstedt 100 |
ja |
Billstedt 103 |
nein |
Finkenwerder 30 |
ja |
Finkenwerder 32 |
nein |
Finkenwerder 35 |
ja |
Wilhelmsburg 18 |
nein |
Wilhelmsburg 80 |
ja |
Wilhelmsburg 81 |
nein |
Wilhelmsburg 93 |
ja |
Hinsichtlich der Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zuständig ist, kann dies seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.
Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen, die vom Fachamt MR des Bezirksamts Hamburg-Mitte umgesetzt wurden, kann dies der folgenden Tabelle entnommen werden.
Bebauungsplan |
|
Billstedt 90 und Billstedt 103 |
Mangelnde Personalkapazitäten (im Bezirksamt Hamburg-Mitte steht erst seit September 2020 eine Vollzeitstelle für Planung, Umsetzung und Kontrolle von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung) |
Billstedt 92 |
Ein Flurstück ist noch im Privateigentum, daher kein Zugriff |
Finkenwerder 32 |
Keine Bauanträge, kein Baubeginn erfolgt, laufendes wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren |
Wilhelmsburg 18 |
Kein Zugriff auf private Flächen |
Wilhelmsburg 81 |
Kein Zugriff auf private Flächen |
Ja. Alle Ausgleichsflächen müssen im Hinblick auf ihre jeweiligen Entwicklungsziele und/oder im Hinblick auf Verkehrssicherungspflichten und Müllbeseitigung gepflegt werden. Die Pflege ist dauerhaft erforderlich. Eine zeitliche Beschränkung der Pflege wurde nicht festsetzt.
Hinsichtlich der Flächen, für die das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zuständig ist, kann dies seitens des Bezirksamts nicht beantwortet werden.
Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen, für die das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig ist, werden vom Fachamt MR Kontrollen der Pflegezustände der einzelnen Ausgleichsflächen sowie die Pflegemaßnahmen im Rahmen der personellen Kapazitäten und unter Beachtung der in Frage 6 genannten priorisierenden Kriterien durchgeführt.
Im Bebauungsplan Wilhelmsburg 81 wurden auf den Blättern 1 und 2 Ausgleichsflächen festgesetzt. An die Stelle des Blattes 1 des Bebauungsplans Wilhelmsburg 81 ist der Bebauungsplan Wilhelmsburg 97 getreten. In diesem wurden die ursprünglichen Ausgleichsflächen in ihrem Zuschnitt angepasst und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie als Grünfläche (Parkanlage FHH und Private Grünfläche) festgesetzt. Kleine randliche Teilbereiche der ehemaligen Ausgleichsflächen wurden als Straßenverkehrsfläche, Allgemeines Wohngebiet sowie Urbanes Gebiet ausgewiesen. An die Stelle des Blattes 2 des Bebauungsplans Wilhelmsburg 81 wird mit grundsätzlich gleichbleibender Zielsetzung der Bebauungsplan Wilhelmsburg 101 treten. Für die ursprünglichen Ausgleichsflächen ist die Festsetzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geplant, in Teilbereichen Grünfläche (Parkanlage FHH).
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