21-5214

Antwort: Ausbau der A1 - Jenerseitedeich 76a (Anfrage der CDU-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Ronald Dittmer, Dr. Gunter Böttcher, Roland Hoitz, Holger Schmidt

und des Regionalausschussmitglieds Jörn Frommann

 

Die A1 soll zwischen dem Autobahndreieck Hamburg-Südost und der Anschlussstelle Hamburg-Harburg auf acht Fahrstreifen ausgebaut werden. Die durch den Ausbau und des notwendigen aktiven Lärmschutzes benötigten Grundstücke müssen erworben und hergerichtet werden. Davon scheint auch das Objekt Jenerseitedeich 76a -ein Fachwerkhaus von 1758- betroffen zu sein. Dieses Wohnwirtschaftsgeude steht auf der Denkmalliste (Nummer 28095).

 

Vor diesem fragen wir die Verwaltung:

 

Vorbemerkung:

Als Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen plant die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) derzeit den achtstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen dem Autobahndreieck HH-Südost und der AS HH-Harburg. Derzeit wird an der detaillierten Entwurfsplanung zum Ausbau gearbeitet.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Anfrage wie folgt:

 

  1. Ist das Objekt Jenerseitedeich 76a vom Ausbau der A1 betroffen? Wenn ja, soll es abgerissen werden?

 

Nein. Es ist bereits absehbar, dass das Gebäude Jenerseitedeich 76a nicht von den Planungen betroffen ist. Insofern erübrigen sich die Fragen 2 bis 4.

 

  1. Wurde die Behörde für Kultur und Medien -Denkmalschutzamt- bereits darüber informiert? Wenn ja, wie lautet deren Stellungnahme? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wurde das Objekt Jenerseitedeich 76a durch die BKM, der BWVI, dem LSBG oder der DEGES besichtigt und bewertet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  3. Kann das Objekt Jenerseitedeich 76a an einen anderen Ort transloziert werden? Wenn ja, sind dafür Haushaltsmittel eingeplant? Wenn nein, warum nicht? 

 

Zu 2. – 4.:

Siehe Antwort zu 1..

 

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