Antwort: Aufstellen von Hinweisschildern zum Taubenfütterungsverbot (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)
Fragesteller: Clemens Willenbrock
§ 19 Abs. 2 BezVG regelt, dass die Bezirksversammlung in allen Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist, das Bezirksamt bindende Beschlüsse fassen kann.
Am 24.01.2019 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mit Drucksache 21-4963 die Aufstellung von Hinweisschildern auf das Taubenfütterungsverbot in Wilhelmsburg beschlossen.
§ 22 Abs. 1 BezVG regelt, dass das Bezirksamt Beschlüsse der Bezirksversammlung umsetzt, sofern die Bezirksamtsleitung diese nicht beanstandet. Eine Beanstandung der Bezirksamtsleitung hat in Bezug auf Drucksache 21-4963 nicht stattgefunden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Ja.
Es gibt noch keinen Entschluss, den Beschluss nicht umzusetzen.
Das Bezirksamt plant in der kommenden Sitzung des Regionalausschusses ‚Wilhelmsburg/Veddel dieses Thema zusammen mit der Politik zu erörtern.