Antwort: Aufstellen von Hinweisschildern zum Taubenfütterungsverbot (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)
Fragesteller: Clemens Willenbrock
§ 19 Abs. 2 BezVG regelt, dass die Bezirksversammlung in allen Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist, das Bezirksamt bindende Beschlüsse fassen kann.
Am 24.01.2019 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mit Drucksache 21-4963 die Aufstellung von Hinweisschildern auf das Taubenfütterungsverbot in Wilhelmsburg beschlossen.
§ 22 Abs. 1 BezVG regelt, dass das Bezirksamt Beschlüsse der Bezirksversammlung umsetzt, sofern die Bezirksamtsleitung diese nicht beanstandet. Eine Beanstandung der Bezirksamtsleitung hat in Bezug auf Drucksache 21-4963 nicht stattgefunden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Ja.
Es gibt noch keinen Entschluss, den Beschluss nicht umzusetzen.
Das Bezirksamt plant in der kommenden Sitzung des Regionalausschusses ‚Wilhelmsburg/Veddel dieses Thema zusammen mit der Politik zu erörtern.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.