22-1649.01

Antwort auf Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG Fraktion Die Linke betr.: Öffentliche und kostenlose Sportangebote im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Sachverhalt

Sport und Bewegung sind wichtige Grundlagen für Gesundheit, Wohlbefinden und gesellschaftliche Teilhabe. Sie fördern nicht nur die körperliche Fitness, sondern auch soziale Kontakte, Integration und das Gemeinschaftsgefühl in den Vierteln.

Allerdings ist der Zugang zu Sportangeboten oft an Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren oder Vereinsstrukturen gebunden. Nicht jede Person im Bezirk kann sich eine Mitgliedschaft in einem Sportverein leisten oder an kommerziellen Angeboten teilnehmen.

Dennoch sollte jede*r die Möglichkeit haben, sich sportlich zu betätigen. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass es in Harburg ausreichend öffentliche, barrierearme und kostenlose Sportmöglichkeiten im Freien gibt, die allen Menschen unabhängig von Alter, Einkommen oder Herkunft offenstehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es im Bezirk kostenlose und öffentlich zugängliche Anlagen wie zum Beispiel die folgenden?

Bitte auflisten mit Standortangabe (Adresse / Park, Grünanlage, Schulhof etc.) und Betreiberzuständigkeit:

- Fußballplätze

- Trainingseinrichtungen mit Körpergewichts-Geräten

- Bewegungs-Inseln (Active City etc.)

- Calisthenics-Anlagen

- Belegenheiten für weitere Sportarten/Randsportarten (z. B. Tischtennisplatten, Skateanlagen, Streetball, Boule, Beachvolleyball)?

- Basketballplätze

- Leichtathletik-Anlagen

- Laufrunden

- Workout-Flächen

- Yoga im Park

2. Sind diese Anlagen barrierefrei nutzbar (z. B. rollstuhlgerecht, taktile Elemente, etc.) und für welche Altersgruppen sind sie ausgelegt?

Bitte ebenfalls berücksichtigen, falls nur einzelne Bestandteile angeboten werden, wie z.B. Laufbahnen, Sprunganlagen (weit und hoch) oder Fangzäune für Wurf- und Stoßsportarten.

3. Wie wird die regelmäßige Pflege, Instandhaltung und Verkehrssicherheit dieser öffentlichen Anlagen gewährleistet?

4. Welche Anlagen im Bezirk sind zwar öffentlich, können aber nur eingeschränkt (z. B. nur innerhalb der Schulzeiten) genutzt werden?

5. Welche neuen öffentlichen Sportanlagen (z. B. Bewegungsinseln, Calisthenics-Parks, Fitnessgeräte, Spielflächen) sind im Bezirk Harburg derzeit in Planung oder Prüfung? Bitte mit Angabe über den Zeitplan der Realisierung.

Bitte die Angaben tabellarisch den Stadtteilen Harburg und Süderelbe zuordnen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

23. April 2026


Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der ehemaligen Fraktion DIE LINKE
Drs. 22-1649, wie folgt:

Vorbemerkung:

Unter Sportstätten bzw. Sportanlagen im Sinne dieser Anfrage werden alle baulichen und sonstigen Einrichtungen verstanden, die der Ausübung von Sport und Bewegung dienen. Dabei ist zwischen klassischen Sportanlagen mit geregelter Nutzung sowie frei zugänglichen Bewegungsangeboten im öffentlichen Raum zu unterscheiden.

Zu den klassischen Sportanlagen zählen insbesondere bezirkliche Sportplätze, Vereinssportanlagen sowie Schulsporthallen.

Die bezirklichen Sportplätze im Zuständigkeitsbereich des Fachamtes Sozialraummanagement, Abteilung Sport (SR 4), umfassen in der Regel Groß- und Kleinspielfelder, Multifunktionsspielfelder, Leichtathletikanlagen sowie ergänzende Funktionsgebäude und Nebenflächen. Diese Anlagen dienen vorrangig dem organisierten Vereinssport und stehen grundsätzlich nicht für eine dauerhafte kostenfreie öffentliche Nutzung zur Verfügung. Ausnahmen bestehen im Einzelfall, beispielsweise auf der Sportanlage Außenmühle oder außerhalb belegter Vereinsnutzungszeiten, sofern dies organisatorisch und betrieblich möglich ist.

Vereinssportanlagen befinden sich regelmäßig in der Nutzung bzw. Verantwortung der jeweiligen Sportvereine. Die Steuerung der Belegung und Zugänglichkeit erfolgt dort durch die Vereine selbst. Eine allgemeine kostenfreie öffentliche Nutzung besteht in der Regel nicht.

Schulsporthallen dienen überwiegend dem Schulbetrieb und werden üblicherweise werktags bis in den Nachmittag hinein für den Schulsport genutzt. Außerhalb der schulischen Nutzungszeiten erfolgt regelmäßig eine Vergabe an Sportvereine. Auch hier besteht grundsätzlich keine freie und öffentliche Nutzungsmöglichkeit.

Davon zu unterscheiden sind öffentliche Flächen und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum, etwa in Parks, Gnanlagen oder auf sonstigen frei zugänglichen Flächen. Hierzu zählen beispielsweise Tischtennisplatten, Calisthenics- und Parkour-Anlagen, Bolzplätze, Boule-Angebote oder vergleichbare Bewegungsmöglichkeiten. Diese Angebote sind grundsätzlich kostenfreisowie ohne Zugangsbeschränkungen nutzbar und dienen der selbstorganisierten sportlichen Betätigung der Bevölkerung.

Unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit leisten sowohl klassische Sportanlagen als auch öffentliche Bewegungsangebote einen wichtigen Beitrag zur sportlichen Infrastruktur im Bezirk.



1. Gibt es im Bezirk kostenlose und öffentlich zugängliche Anlagen wie zum
Beispiel die folgenden?

Bitte auflisten mit Standortangabe (Adresse / Park, Grünanlage, Schulhof etc.)
und Betreiberzuständigkeit:

- Fußballplätze

- Trainingseinrichtungen mit Körpergewichts-Geräten

- Bewegungs-Inseln (Active City etc.)

- Calisthenics-Anlagen

- Belegenheitenr weitere Sportarten/Randsportarten (z. B. Tischtennisplatten,
Skateanlagen, Streetball, Boule, Beachvolleyball)?

- Basketballplätze

- Leichtathletik-Anlagen

- Laufrunden

- Workout-Flächen

- Yoga im Park

Antwort: siehe Anlage. Die Sportanlagen sowie Bewegungsflächen sind nach Funktion aufgelistet.


2. Sind diese Anlagen barrierefrei nutzbar (z. B. rollstuhlgerecht, taktile Elemente, etc.)
und für welche Altersgruppen sind sie ausgelegt?

Bitte ebenfalls berücksichtigen, falls nur einzelne Bestandteile angeboten werden, wie
z.B. Laufbahnen, Sprunganlagen (weit und hoch) oder Fangzäune für Wurf- und
Stoßsportarten.

Antwort:Eine vollständige, einheitliche Übersicht zur Barrierefreiheit sämtlicher öffentlicher Sportanlagen im Bezirk Harburg liegt derzeit nicht in der geforderten Differenzierung vor.

Grundsätzlich wird bei Neuplanungen und größeren Umbaumaßnahmen die barrierefreie Nutzbarkeit im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben berücksichtigt und soweit möglich umgesetzt. Bei Bestandsanlagen ist der Grad der Barrierefreiheit hingegen heterogen und abhängig von Baualter, baulichen Gegebenheiten sowie bereits erfolgten Sanierungsmaßnahmen.

Die Anlagen richten sich in ihrer Nutzung überwiegend an ein breites Spektrum von Altersgruppen. Einzelne Sportangebote (z. B. Laufbahnen, Sprung- oder Wurfanlagen) sind dabei sportartspezifisch ausgelegt und werden sowohl im Schul- als auch im Vereins- und Freizeitsport genutzt.

Eine detaillierte Aufschlüsselung zu einzelnen Anlagen und deren konkreter Ausstattung insbesondere im Hinblick auf spezifische barrierefreie Elemente liegt derzeit nicht vor. Soweit Informationen vorliegen, sind diese in der Anlage aufgeführt.

3. Wie wird die regelmäßige Pflege, Instandhaltung und Verkehrssicherheit dieser
öffentlichen Anlagen gewährleistet?

Antwort: Die regelmäßige Pflege, Instandhaltung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit der öffentlichen Sportanlagen sowie Bewegungsflächen und Geräten in öffentlichen Parks im Besitz des Bezirks Harburg erfolgt durch die zuständigen Dienststellen des Bezirksamtes.

Die laufende Betreuung der bezirklichen Sportplätze wird insbesondere durch eingesetzte Platzwarte sichergestellt, die vor Ort für Pflege, Kontrolle und kleinere Instandsetzungsmaßnahmen verantwortlich sind. Ergänzend erfolgen regelmäßige Überprüfungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Größere Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen werden bedarfsorientiert geplant und in Abstimmung mit dem beim Bezirksamt Hamburg-Mitte angesiedelten Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau (M/BS) umgesetzt. Bei Bedarf werden externe Fachfirmen beauftragt.

Bei Bewegungsflächen und Geräten in öffentlichen Parks werden wöchentliche Sichtkontrollen (Überprüfung auf offentlichtliche Schäden, Verschmutzungen oder Gefahrenquellen), monatliche Funktionskontrollen (Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und Stabilität aller beweglichen und sicherheitsrelevanten Teile) sowie jährliche Hauptinspektionen (umfassende Überprüfung und Dokumentation des Gesamtzustands durch externes Fachbüro) durchgeführt. Bei Schadensmeldung wird zeitnah je nach Schadensgröße der Schaden behoben.








4. Welche Anlagen im Bezirk sind zwar öffentlich, können aber nur eingeschränkt
(z.B. nur innerhalb der Schulzeiten) genutzt werden?

Antwort:

Die Sportanlage Außenmühle kann ausschließlich außerhalb der Schulzeiten genutzt werden. Die Anlagen Ehestorfer Weg und Alter Postweg sind ausschließlich außerhalb der Schulzeiten sowie des Trainings- und /oder Spielbetriebs in Absprache mit dem Platzwart nutzbar.


5. Welche neuen öffentlichen Sportanlagen (z. B. Bewegungsinseln,
Calisthenics-Parks, Fitnessgeräte, Spielflächen) sind im Bezirk Harburg derzeit
in Planung oder Prüfung? Bitte mit Angabe über den Zeitplan der
Realisierung.

Bitte die Angaben tabellarisch den Stadtteilen Harburg und Süderelbe
zuordnen.

Sportanlage/Anlage

Geplante Inhalte

Stadtteil

Realisierung

Kinderspielplatz Hausbrucher Straße / Süderelbe

Calisthenics-Gerät, Sanierung Sportfeld, Ergänzung Basketballkörbe, Tischtennisplatte

Hausbruch

2027

Kinderspielplatz Stremelkamp

Calisthenics-Gerät, Sanierung Sportfeld, Ergänzung Basketballkorb

Neugraben-Fischbek

2027

Jugend-Freizeitfläche Ohrnsweg

Soccer- und Basketballfeld, Skatefläche, Calisthenics-Gerät, Tischtennisplatte

Neugraben-Fischbek

2027

Kinderspielplatz Steinikestraße

Sanierung Sportfeld, Ergänzung Basketballkorb

Eißendorf

2027

Sport- und Spielband Schwarzenbergpark

Multifeld Fußball und Basketball, Beachvolleyball, Calisthenics-Geräte, 3 Stück Tischtennisplatten, Skateanlage

Harburg

2027

Carstensen

Lokalisation Beta
Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V. Ehestorfer Weg Alter Postweg Hausbrucher Str. Hausbrucher Str. Skatepark Neuwiedenthal

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.