22-1920.01

Antwort auf Anfrage FDP betr. Umgang mit der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS)

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

An GBS-Schulen findet ganz normal Unterricht von 8 bis 13 Uhr statt. Davor, ggf. ab 6 Uhr, und danach, ggf. bis 18 Uhr, gibt es Betreuungsangebote durch Jugendhilfeträger. Schule und Träger haben sich gemeinsam auf ein pädagogisches Konzept verständigt und wirken zusammen, um für die Kinder ein Bildungs- und Betreuungspaket bereitzustellen, das ihren Bedürfnissen entspricht. Für die Zeit von 8 bis 16 Uhr müssen die Eltern nichts zahlen.

Schulen und Träger legen im Interesse der Kinder viel Wert darauf, dass die pädagogische Arbeit kontinuierlich stattfindet und gut organisiert werden kann. Deshalb nehmen die Kinder, die für die GBS angemeldet sind, mindestens an drei Tagen in der Woche wenigstens bis 15 Uhr an diesem Angebot teil.

Dies führte auf dem offenen Schulgelände der Schule Arp-Schnitger-Stieg wiederholt zu kurzfristigen und unregelmäßigen Abholsituationen und außerdem zu Störungen im pädagogischen Alltag der GBS-Angebote und des geregelten Tagesablaufs. Gleichzeitig muss aber die Sicherheit aller Kinder weiter gewährleistet werden und klare, verlässliche Strukturen geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund wird an der GBS-Schule Arp-Schnitger-Stieg folgende Regelung erprobt: hrend der GBS-Zeiten (ab 14:00 Uhr) werden der Schuleingang sowie die Schultore geschlossen gehalten. Die Abholung der Kinder erfolgt in diesem Zeitraum ausschließlich am Schultor. Das bedeutet konkret:

  • Die Abholung erfolgt ausschließlich am Schultor bzw. Schuleingang.
  • Ein Abholen aus dem Schulgebäude ist nicht mehr möglich bzw. vorgesehen.
  • Die Eltern/Sorgeberechtigte warten vor dem Tor (in Ausnahmefällen bis 14:00 Uhr auch auf dem Schulhof).
  • Nach der Abholung verlassen die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern das Schulgelände.
  • Ein weiteres Spielen auf dem Schulhof im Anschluss ist nicht vorgesehen.
  • Die festen Abholzeiten (15:00 Uhr und 16:00 Uhr) bleiben bestehen. Zu diesen Zeiten werden die Kinder wie gewohnt zum Tor gebracht. Das Betreten des Schulgeländes ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss stets unter Rücksichtnahme auf den laufenden Schul- und GBS-Betrieb erfolgen.

Dies wiederum hat zur Folge, dass die Nutzung der Turnhalle auf dem Schulgelände für die sportliche Ertüchtigung kleinerer Kinder durch Vereine in den Nachmittagsstunden erschwert bzw. unmöglich wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Wie wird die Sicherheit der Kinder und der beschäftigten bei geschlossenem Eingang und geschlossenen Schulhoftoren gewährleistet? Die Schulhoftore müssen durch eine Person per Schüssel geöffnet werden und haben von Innen keine Flucht- bzw. Notöffnungsmöglichkeit.
  2. Welche Möglichkeiten gibt es für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ungehindert auf das Schulgelände zu gelangen?
  3. Der rückwärtige Zugang hinter dem Sportplatz über das Gelände der Vereinigung zur Förderung von Sport und Freizeit Neuenfelde vom dortigen Parkplatz ist nicht barrierefrei und daher ungeeignet. Wie kann barrierefreier Zugang ermöglicht werden?
  4. Wie wird gewährleistet, dass Eltern nicht alle zu den Abholzeiten an der Straße vor dem Schultor parken, sondern vielmehr, wie sonst auch, den Festplatz und den dortigen hinteren Eingang nutzen können?
  5. Wie kann der ungehinderte Zugang zur Turnhalle durch schulfremde Kinder, Erziehungspflichtige und Trainer der verschiedenen Vereine gewährleistet werden?
  6. Gibt es solche oder vergleichbare Probleme an anderen GBS-Schulen und anderen Ganztagsschulen im Bezirk Harburg?

Harburg, den 12. Juni 2026

Lokalisation Beta
Arp-Schnitger-Stieg Neuenfelde

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