Antwort auf Anfrage FDP betr. Umgang mit der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS)
An GBS-Schulen findet „ganz normal“ Unterricht von 8 bis 13 Uhr statt. Davor, ggf. ab 6 Uhr, und danach, ggf. bis 18 Uhr, gibt es Betreuungsangebote durch Jugendhilfeträger. Schule und Träger haben sich gemeinsam auf ein pädagogisches Konzept verständigt und wirken zusammen, um für die Kinder ein Bildungs- und Betreuungspaket bereitzustellen, das ihren Bedürfnissen entspricht. Für die Zeit von 8 bis 16 Uhr müssen die Eltern nichts zahlen.
Schulen und Träger legen im Interesse der Kinder viel Wert darauf, dass die pädagogische Arbeit kontinuierlich stattfindet und gut organisiert werden kann. Deshalb nehmen die Kinder, die für die GBS angemeldet sind, mindestens an drei Tagen in der Woche wenigstens bis 15 Uhr an diesem Angebot teil.
Dies führte auf dem offenen Schulgelände der Schule Arp-Schnitger-Stieg wiederholt zu kurzfristigen und unregelmäßigen Abholsituationen und außerdem zu Störungen im pädagogischen Alltag der GBS-Angebote und des geregelten Tagesablaufs. Gleichzeitig muss aber die Sicherheit aller Kinder weiter gewährleistet werden und klare, verlässliche Strukturen geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund wird an der GBS-Schule Arp-Schnitger-Stieg folgende Regelung erprobt: „Während der GBS-Zeiten (ab 14:00 Uhr) werden der Schuleingang sowie die Schultore geschlossen gehalten. Die Abholung der Kinder erfolgt in diesem Zeitraum ausschließlich am Schultor.“ Das bedeutet konkret:
Dies wiederum hat zur Folge, dass die Nutzung der Turnhalle auf dem Schulgelände für die sportliche Ertüchtigung kleinerer Kinder durch Vereine in den Nachmittagsstunden erschwert bzw. unmöglich wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Harburg, den 12. Juni 2026
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