22-0920

Antwort: Anfragen nach Transparenzgesetz an das Bezirksamt (Anfrage der GRÜNEN-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Lena Zagst, Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Sonja Lattwesen, Sven Dahlgaard, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Carina Sickau, Clemens Willenbrock

 

Nach §11 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) haben Bürger*innen die Möglichkeit einen Antrag auf Zugang zu Informationen an die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg zu stellen. Auf dieser Grundlage können auch Fragen an das Bezirksamt Hamburg-MItte gestellt werden. Das Bezirksamt hat daraufhin bis zu einen Monat Zeit – in bestimmten Fällen bis zu zwei Monaten – um die gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen oder den Antrag negativ zu bescheiden. 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt: 

 

  1. Wir viele Anträge nach dem Hamburgisches Tranzparenzgesetz wurden im Jahr 2019 und im Jahr 2020 bis einschließlich zum 31.03.2020 an das Bezirksamt Hamburg-Mitte gestellt?

 

2019: 30

2020: 3

 

  1. An welche Stellen im Bezirksamt richteten sich diese Anträge?

 

Anträge werden persönlich bei den zuständigen Fachämtern gestellt, oder gehen im Funktionspostfach „Bezirksamt Hamburg-Mitte“ ein.

 

  1. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der bisher beschiedenen Anträge in dem o.g. Zeitraum?

 

Durchschnittlich 28 Tage.

 

  1. Wie viele Anträge wurden positiv beschieden? Wie viele Anträge negativ?

Gibt es Anfragen die nicht beantwortet wurden?

Wenn es nichtbeantwortete Anfragen von Bürger*innen gibt, welches waren die Gründe für die Nichtbeantwortung?

 

Teilfrage 1 und 2: Von den unter Frage 1 aufgeführten Fällen wurde ein Fall negativ beschieden, bei zwei Fällen wurde auf andere auskunftspflichtige Stellen verwiesen und bei vier Fällen lagen die gewünschten Informationen (noch) nicht vor. Bei allen übrigen Fällen wurden die Informationen übermittelt.

Teilfrage 3: Nein.

Teilfrage 4: Entfällt.

 

  1. Was waren Ablehnungsgründe für die negativ beschiedenen Anträge?

 

Die Informationen enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich sind.

 

  1. Wie viele Anträge aus dem o.g. Zeitraum sind noch unbearbeitet? Bei wie vielen ist die Bearbeitungsfrist nach HmbTG bereits überschritten?

 

Das Bezirksamt geht bei der Frage davon aus, dass nach dem aktuellen Stand gefragt wurde. Mit Datum vom 22.04.2020 sind zwei Anträge noch nicht bearbeitet und bei einem Antrag ist die Bearbeitungsfrist überschritten.