22-1346

Antwort: Anfrage bezüglich Einhaltung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG) in der Fassung vom 28. Mai 2019 (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Jordan

 

Der Umwelt- und Tierschutz, sowie der Erhalt der Artenvielfalt findet zunehmend Beachtung und gewinnt immer mehr an Bedeutung in unserem täglichen Leben. Entsprechend kommen seitens der Bürgerinnen und Bürger Anfragen die diese Themen tangieren. Die AfD-Fraktion Hamburg Mitte hat aus den Gesprächen heraus ein paar Schwerpunkte lokalisiert, welche zu dieser Anfrage führten.

In der Hansestadt Hamburg sind alle relevanten Bestimmungen im Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG) in der Fassung vom 28. Mai 2019 zu finden. Aus unseren Gesprächen heraus kristallisierte sich er Eindruck, dass es hier vermehrt zu Situationen kommt, welche nicht immer den Vorgaben des HmbFAnG entsprechen.

Der Erwerb von Fachkenntnissen zum Fischfang, zur Hege, zur Biologie und weiteren Aspekten ist essentieller Bestandteil, um einen Fischereischein zu erwerben. Der Fischereischein verfolgt das Ziel dem Tier-, Arten- und Umweltschutz gerecht zu werden.

Bedingt durch den gesellschaftlichen Wandel und durch sprachliche Barrieren gibt es vom Hörensagen immer wieder Personen, welche ohne den erforderlichen Fischereischein an den Hamburger Gewässern (Kanälen, Alster oder Elbe) angetroffen werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zur o.g. Anfrage der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wie folgt Stellung:

 

 

  1. Wie oft wurden von 2015 bis heute Ordnungswidrigkeiten, im Sinne des HmbFAnG begangen?
    (Bitte für jedes Kalenderjahr einzeln ausgewiesen)

 

Jahr

Anzahl Ordnungswidrigkeiten

2015

369

2016

190

2017

144

2018

121

2019

125

2020

146

 

  1. Welche Arten von Verstöße führten dazu, dass Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden.
    (Bitte die Benennung der Ordnungswidrigkeiten nach Schwerpunkten und sofern Geldbußen erhoben wurden die jeweiligen Summen pro Kalenderjahr)

 

Jahr

Fischen ohne Fischereischein

Fischen ohne Entrichtung der Fischereiabgabe

Verbotenes Fischereigerät

sonstige Verstöße

2015

159

35

67

108

2016

113

27

26

24

2017

70

14

29

31

2018

59

20

21

21

2019

50

26

16

33

2020

42

32

29

43

 

Jahr

erhobene Buß- und Verwarngelder

2015

keine Angaben*

2016

12.140,00 €

2017

14.150,00 €

2018

6.462,00 €

2019

9.069,50 €

2020

bisher 8904,50 €

 

* Die erhobenen Buß- und Verwarngelder für 2015 liegen aufgrund der Neuausrichtung des Haushaltswesens nicht vor.

 

  1. Wo wurden diese Verstöße registriert und in welchen Bereichen waren hierbei Schwerpunkte auszumachen?
    (Bitte nach Gewässer, örtlicher Lokalisation und den Schwerpunkten pro Kalenderjahr gegliedert)

 

2015

Fischen ohne Fischereischein

Fischen ohne Entrichtung der Fischereiabgabe

Verbotenes Fischereigerät

sonstige Verstöße

Alster

29

4

3

18

Elbe

88

28

43

54

Bille

15

0

4

1

Dove/Gose Elbe

20

3

13

32

sonstiges

7

0

4

3

 

 

 

 

 

2016

Fischen ohne Fischereischein

Fischen ohne Entrichtung der Fischereiabgabe

Verbotenes Fischereigerät

sonstige Verstöße

Alster

20

1

2

4

Elbe

52

20

11

14

Bille

10

1

3

0

Dove/Gose Elbe

23

5

7

4

sonstiges

8

0

3

2

 

 

 

 

 

2017

Fischen ohne Fischereischein

Fischen ohne Entrichtung der Fischereiabgabe

Verbotenes Fischereigerät

sonstige Verstöße

Alster

9

5

1

15

Elbe

34

8

20

12

Bille

8

0

6

1

Dove/Gose Elbe

5

1

1

2

sonstiges

14

0

1

1

 

 

 

 

 

2018

Fischen ohne Fischereischein

Fischen ohne Entrichtung der Fischereiabgabe

Verbotenes Fischereigerät

sonstige Verstöße

Alster

7

1

0

2

Elbe

22

8

12

7

Bille

21

6

2

9

Dove/Gose Elbe

5

4

5

2

sonstiges

4

1

2

1

 

 

 

 

 

2019

Fischen ohne Fischereischein

Fischen ohne Entrichtung der Fischereiabgabe

Verbotenes Fischereigerät

sonstige Verstöße

Alster

9

8

1

10

Elbe

22

17

6

17

Bille

8

1

4

2

Dove/Gose Elbe

5

0

4

3

sonstiges

6

0

1

1

 

 

 

 

 

2020

Fischen ohne Fischereischein

Fischen ohne Entrichtung der Fischereiabgabe

Verbotenes Fischereigerät

sonstige Verstöße

Alster

6

2

1

8

Elbe

14

24

21

17

Bille

9

3

6

7

Dove/Gose Elbe

4

1

0

3

sonstiges

9

2

1

8

 

  1. Wie oft wurden hier insbesondere bezogen auf die Fangart, sowie den Tier- und Artenschutz Verstöße registriert?
    (Bitte nach Gewässer, örtlicher Lokalisation und den Schwerpunkten pro Kalenderjahr gegliedert)

 

 

Verstöße gegen Tier/Arten-schutz

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Alster

 

2

0

1

1

0

0

Elbe

 

11

4

3

0

1

1

Bille

 

2

0

0

6

2

2

Dove/

Gose Elbe

 

0

0

0

1

2

0

sonstige

 

0

0

0

0

0

0

 

  1. In wie weit wird bei den Ordnungsbehörden (Polizei, Wasserschutzpolizei und sonstigen Ordnungs- und Aufsichtsbehörden) regelmäßig das Thema Einhaltung und Überwachung des HmbFAnG in den Schwerpunktbereichen der Ordnungswidrigkeiten thematisiert und ggf. geschult?
    (Bitte die Anzahl pro Kalenderjahr)

 

Jahr

Schulungen

2019

8

2020

4

 

  1. Wie viele Verstöße hat es im Bereich des Wasserschutzkommissariats 2 gegeben, gegliedert nach Lokalisation (z.B. Reiherstieg, Spreehafen, Veringkanal, Dove-Elbe, Süderelbe, Norderelbe etc. pp.)

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Norderelbe

9

16

11

9

11

12

Hansahafen+Saalehafen

9

2

2

1

2

1

Zollhafen+Peutehafen

5

1

2

0

0

0

Spreehafen

19

2

4

2

5

1

Reiherstieg

5

4

7

5

7

7

Steinwerder

11

2

6

5

6

10

Hafencity

17

18

12

7

10

1

Alster

54

27

30

10

28

17

Bille

20

14

15

38

15

25

Dove-Gose Elbe

68

39

9

16

12

8

Entenwerder

30

10

8

5

1

13

 

  1. Wie sind die Hamburger Vorschriften bezüglich der Fischerei im Bereich von Schleusenanlagen, Absperrbauwerken oder ähnlichen Anlagen?

 

Der Zugang zu diesen Anlagen wird durch § 8 des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes eingeschränkt.

 

  1. Wie oft sind Verstöße in diesem Bereich aufgefallen und wie oft führten diese Verstöße zur Ahndung im Sinne von Ordnungswidrigkeiten oder gar weiterer Strafverfolgung?

 

Keine.

 

  1. Wie oft werden grundsätzlich Kontrollen durchgeführt und gibt es hier Kontroll-Schwerpunkte?

 

Jahre

Kontrollen

2015

2585

2016

2442

2017

keine Angaben

2018

2048

2019

1360

2020

bisher 1018

 

Es wird im gesamten Stadtgebiet kontrolliert. Es handelt sich bei den oben genannten Zahlen um kontrollierten Personen durch die ehrenamtlich hoheitliche Fischereiaufsicht. Die Zahl der Kontrolltage ist über die Jahre nicht gesunken. Zudem werden seit 2019 bedingt durch umfassende Schulungen vermehrt durch die Polizei Anglerinnen und Angler kontrolliert, sodass insgesamt von einer über die Jahre steigenden Kontrolldichte auszugehen ist. Die Zahlen von 2017 liegen aufgrund eines Wechsels der Führung der Fischereiaufsicht nicht vor.

 

  1. Welche Erkenntnisse liegen vor in Bezug auf die Veränderungen der Artenvielfalt in den Hamburger Gewässern?

 

Die Veränderungen der Artenvielfalt in Hamburger Gewässern wurden bezogen auf die Fisch- und Neunaugenarten zuletzt für den 2015 veröffentlichten Atlas der Fische und Neunaugen Hamburgs untersucht. Der Atlas enthält in Tab. 4.3 für die in Hamburg vorkommenden Fischarten jeweils eine Aussage zur lang- und kurzfristigen Entwicklung ihres Bestandes. Laut Atlas sind im kurzfristigen Trend (20-30 Jahre) für die meisten Arten Bestandszunahmen zu verzeichnen und nur bei einer Art (Karpfen) eine leichte Abnahme des Bestandes, wogegen im langfristigen Trend (>100 Jahre) die Bestandsabnahmen überwogen. Aktuellere systematische Auswertungen zu Bestandstrends liegen nicht vor. Die Bestandsentwicklung der fischereilich relevanten Arten in den freien Gewässern Hamburgs wird aktuell im Rahmen einer Studie, die vom Anglerverband Hamburg durchgeführt wird, untersucht.

 

  1. Welche Fischarten sind rückläufig? Welche Maßnahmen sind zum Erhalt der rückläufigen Arten geplant oder sind in der Umsetzung?

 

In den letzten Jahren waren die Stintfänge in der Elbe rückläufig. Über die Ursachen für diese Beobachtung liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor, die gezielte Maßnahmen zur Stützung und Verbesserung des Bestandes dieser Art ermöglichen. Daher werden in den kommenden Jahren im Rahmen von zwei durch die BUKEA finanzierten Studien die Bestandssituation des Stintes in der Tideelbe detailliert und umfangreich untersucht sowie Auswertungen und Versuche zu einzelnen möglicherweise maßgeblichen Einflussfaktoren wie Unterhaltungsbaggerungen, erhöhte Schwebstoffkonzentrationen und Untersuchungen zur Bestandsituation in Hafenbecken durchgeführt. Dies geschieht im Auftrag der Stiftung Lebensraum Elbe.

Im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurden und werden zahlreiche Maßnahmen in den Gewässern umgesetzt, die auch zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen für die Fische und Neunaugen geführt haben bzw. noch führen werden. Von Maßnahmen, welche die Längsdurchgängigkeit der Fließgewässer durch die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen oder den Ersatz von Sohlabstürzen durch Sohlgleiten verbessern, von Renaturierungsmaßnahmen und ökologisch ausgerichteter Gewässerunterhaltung sowie Verbesserungen von Ufer- und Sohlstrukturen werden auch anspruchsvollere Arten profitieren, sodass sich auch ihre Bestandsituation verbessern kann. Wurden in einem Gewässer geeignete Lebensbedingungen geschaffen, kommt auch ein Besatz mit Fischen in Betracht, wenn diese nicht aus anderen Gewässern zuwandern können. Beispielsweise wurden nach Durchführung diverser Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen in der Engelbek (u. a. Anbindung der Aue, Abflachen von Uferböschungen, Einbau von Strömungslenkern und Treibselfängen aus Totholz und Kies) Bachschmerlen, Steinbeißer und Bachneunaugen wieder angesiedelt.

Andere Maßnahmen zum Erhalt von Arten sind die von der Obersten Fischereibehörde geförderten / finanzierten Projekte zum Besatz mit Glasaalen und zur Umsetzung von Blankaalen aus der Unteren Bille in die Elbe sowie zur Wiederansiedlung und Erhalt der Karausche, Quappe und zur Wiederansiedlung der Meerforelle in der Alster.

 

  1. Welche Fischarten sind hinzugekommen?

 

In den letzten Jahren wurde die Schwarzmundgrundel nicht mehr nur in der Elbe nachgewiesen. Individuen dieser invasiven Neozoenart wurden bei Befischungen für das Fischmonitoring gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie insbesondere in der Unteren Bille, aber z. B. auch in der Gose Elbe und der Flottbek erfasst.

 

 

 

 

Lokalisation Beta
Hamburg Groß Flottbek

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