Antwort: Aktueller Stand der Radstreifen für die St. Pauli Hafenstraße und St. Pauli Fischmarkt (Anfrage der GRÜNEN-Fraktion)
Fragesteller: Lena Zagst, Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Sonja Lattwesen, Sven Dahlgaard
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 die Drucksache 21- 5049 beschlossen. Das darin formulierte Ziel war es, in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern Mitte und Altona eine kohärente Radverkehrsführung mittels Radfahrstreifen in der Breite von circa 2 m, mindestens aber 1,85m, in beide Fahrtrichtungen zwischen der Kreuzung bei den St. Pauli-Landungsbrücken über die St. Pauli Hafenstraße und die Straße St. Pauli Fischmarkt bis hin zum Pepermölenbek inklusive der betroffenen Kreuzungen zu prüfen. Dazu wurde die Verwaltung gebeten, dem (damaligen) Ausschuss für Verkehr und Umwelt (heute "Ausschuss für Mobilität") über das Ergebnis zu berichten.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation antwortete darauf am 08.04.2019: „Die zuständige Behörde bearbeitet derzeit die Machbarkeitsstudien für die Optimierung der Radverkehrsführung auf der Veloroute 12 zwischen der Kirchenstraße in Altona und dem Rödingsmarkt in Hamburg-Mitte. Die Bezirksverwaltungen in Hamburg-Mitte und Altona werden in die Entwicklung der Varianten und in die Entscheidungsfindung im Rahmen der Machbarkeitsstudien eingebunden.“
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zur o.g. Anfrage folgt Stellung:
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) liegt ein vorläufiges Ergebnis vor. Die Vorzugsvariante beinhaltet durchgängig zwei Fahrstreifen stadteinwärts und einen Fahrstreifen stadtauswärts. Dadurch entstünde genügend Platz, um durchgängig Radfahrstreifen von mindestens 1,85 m Breite für beide Fahrtrichtungen anzulegen. Auch die geschützten Radfahrstreifen im Bereich Breite Straße/ St. Pauli Fischmarkt, welche vom Bezirk Altona gefordert wurden, sind Bestandteil der Vorzugsvariante. Für diese Variante müssten jedoch ca. 50 Längsparkstände zwischen der Fußgängerbrücke und der Balduin-Treppe weichen. Im Bereich der Fußgängerbrücke und der Balduin-Treppe könnten allerdings Lieferparkplätze (jeweils 2-3 Stück) für die ansässigen Gewerbetreibenden eingerichtet werden. Darüber hinaus wäre ein Gehweg auf der nördlichen Straßenseite zwischen Davids-Treppe und Davidstraße aufgrund fehlender Breiten nicht möglich. Die nur selten genutzte Fußgängersignalanlage auf Höhe des Restaurants Fischerhaus Hamburg würde direkt an die Bushaltestelle auf Höhe der Fußgängerbrücke versetzt werden, um so ein barrierefreies Queren zu ermöglichen.
Zu 2. und 3.:
Im zweiten Quartal 2020 soll die Vorzugsvariante vor allen beteiligten Entscheidungsträgern (BA Altona, BA Mitte, HVV, PK, VD etc.) vorgestellt werden, ehe die Machbarkeitsstudie abgeschlossen wird. Der LSBG ist gerne dazu bereit, das Ergebnis der Machbarkeitsstudie auch vor dem Ausschuss für Mobilität und der GRÜNEN-Fraktion vorzustellen, um Anregungen und Hinweise für die weitere Planung aufzunehmen.
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