22-1437

Antwort: Aktivität des Bezirksamtes vor den Verwaltungsgerichten über Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung mitgewirkt hat (Anfrage der GRÜNEN-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller*innen: Lena Zagst, Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Sonja Lattwesen, Sven Dahlgaard

 

 

Das Bezirksamt Altona berichtet der Bezirksversammlung Altona gemäß § 19 (1) BezVG halbjährlich über Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung mitgewirkt hat. Zuletzt geschah dies mit Drucksache 21-1033 über das 1. Halbjahr 2020.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Welche laufenden Hauptsacheverfahren des Bezirksamts Hamburg-Mitte vor den Verwaltungsgerichten betreffen Angelegenheiten, an denen die Bezirksversammlung oder ihre Ausschüsse mitgewirkt haben? (Bitte die Angelegenheit, das Datum der Mitwirkung der Bezirksversammlung und die Drucksache nennen)

 

Es handelt sich um Vorgänge aus dem Bauausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, daher werden die Angaben in der nicht öffentlichen vertraulichen Anlage vorgelegt.

 

  1. Gibt es Themengruppen die wiederkehrend bei den Verwaltungsgerichten anhängig sind, bzw. Themengruppen, die besonders häufig einen Widerspruch hervorrufen?

 

Es gibt keine bestimmten Themengruppen, die besonders häufig einen Widerspruch hervorrufen. In baurechtlichen Angelegenheiten existiert eine Vielzahl von unterschiedlichen Widersprüchen (z.B. Nachbarwidersprüche, Widersprüche gegen Nutzungsuntersagungen, Widersprüchen gegen Auflagen im Baugenehmigungsbescheid, Widersprüche gegen negative Vorbescheide/ ablehnende Bescheide, Widersprüche gegen Gebührenbescheide).  

 

  1. Wie ist jeweils der aktuelle Verfahrensstand?

 

Die zu Frage 1 aufgeführten Gerichtsverfahren befinden sich jeweils seit den angegebenen Daten unter den angegebenen Aktenzeichen beim Verwaltungsgericht. Eine Entscheidung seitens des Verwaltungsgerichts ist bisher nicht erfolgt.

 

  1. Was ist jeweils der nächste Verfahrensschritt?

 

Die zu Frage 1 genannten Verfahren befinden sich zur Entscheidung beim Verwaltungsgericht. Ein Urteil ergeht in der Regel erst nach der Durchführung eines Verhandlungstermins. Dieser wurde in allen Verfahren bisher nicht angekündigt.

 

  1. Gegen welche Verwaltungsakte des Bezirksamts, auf Grundlage von Beschlüssen der Bezirksversammlung oder eines ihrer Ausschüsse, wurde in den letzten drei Jahren Widerspruch eingelegt? (Bitte die Angelegenheit, das Datum des Beschlusses der Bezirksversammlung oder des Ausschusses und die Drucksache nennen)

 

Eine Beantwortung würde die Einzelfallauswertung von bis zu 1.500 Akten erfordern. Dies ist in der Kürze der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar.

 

  1. Welchen dieser Widersprüchen hat das Bezirksamt stattgegeben?
  2. In welcher Form wurde dem Widerspruch real entsprochen? (Form der Umsetzung)

 

Eine vollständige Beantwortung ist in der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Beispielhaft werden Informationen zu zwei Widerspruchsvorgängen aus dem Bauprüfbereich in der nicht öffentlichen vertraulichen Anlage vorgelegt.