Antwort: Airbus Dienstleistungszentrum Finkenwerder (Anfrage der GRÜNEN-Fraktion)
Fragesteller*innen: Lena Zagst, Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Sonja Lattwesen, Sven Dahlgaard
Die anhaltende Corona-Pandemie hat insbesondere im Luftfahrtsektor spürbare Auswirkungen. Hiervon ist auch der auf Finkenwerder ansässige Flugzeughersteller Airbus betroffen, der plant, dort ein neues Dienstleistungszentrum (DLZ) zu realisieren. Da sich der Bebauungsplan für dieses Vorhaben aktuell in der Aufstellung befindet und die Pandemie Einfluss auf die Realisierung des Dienstleistungszentrum haben könnte, fragen wir das Bezirksamt:
Die Realisierung des Dienstleistungszentrums wird derzeit weiterhin verfolgt.
An der Konstellation der Investorengemeinschaft hat sich nichts geändert.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte steht in einem regelmäßigen Kontakt mit dem Vorhabenträger und Airbus. Rahmenbedingen, welche aufgrund der Pandemie das Bebauungsplanverfahren inhaltlich und verfahrenstechnisch beeinflussen, sind derzeit nicht erkennbar.
Nein.
Veränderungen am Zeitplan ergaben sich vor allem aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Kaufvertrags für die von der FHH zu erwerbenden Grundstücksflächen. Der städtebauliche Vertrag, welcher die Voraussetzung für den Auslegungsbeschluss ist, konnte deshalb noch nicht unterzeichnet werden.
Siehe Antwort zu Frage 5.
Zu 7. – 10.:
Nach Unterzeichnung wird der städtebauliche Vertrag im Transparenzportal der FHH veröffentlicht. Da dieser noch nicht rechtskräftig ist, können hierzu noch keine inhaltlichen Informationen erteilt werden.
Die für die Realisierung des Dienstleistungszentrums erforderlichen Flächen sollen seitens der FHH an den Vorhabenträger verkauft werden (siehe Mitteilung des Senats, Drs. 21-18003).
Zu 12. – 13.:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist für den Kaufvertrag nicht zuständig und kann dazu keine Auskünfte erteilen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist ein Verkehrsgutachten erstellt worden. In diesem wurde gutachterlich untersucht und bewertet, zu welcher Erhöhung des Verkehrsaufkommens die Realisierung des Bauvorhabens führt und ob eine leistungsgerechte Abwicklung dieser Neuverkehre über das bestehende Verkehrsnetz möglich ist. Außerhalb des Bebauungsplanverfahrens wird derzeit im Auftrag der Behörde für Wirtschaft und Innovation und in Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie den Vertretern der bezirklichen Fraktionen durch HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches die gesamtheitliche Verkehrssituation auf Finkenwerder bewerten und gesamträumliche nachhaltige Maßnahmen zur Entzerrung der Verkehrsströme und somit Entlastung des Stadtteils entwickeln soll.
Alle im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellten Gutachten werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs der Öffentlichkeit digital und im Foyer des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zur Einsicht in Papierform zur Verfügung gestellt. Nach Feststellung des Bebauungsplans werden alle Gutachten im Transparenzportal der FHH veröffentlicht.
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