22-1393

Antwort: Airbus Dienstleistungszentrum Finkenwerder (Anfrage der GRÜNEN-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller*innen:  Lena  Zagst,  Manuel  Muja,  Henrike  Wehrkamp,  Lothar  Knode,  Carina  Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Sonja Lattwesen, Sven Dahlgaard

 

Die anhaltende Corona-Pandemie hat insbesondere im Luftfahrtsektor spürbare Auswirkungen. Hiervon ist auch der auf Finkenwerder ansässige Flugzeughersteller Airbus betroffen, der plant, dort ein neues Dienstleistungszentrum (DLZ) zu realisieren. Da sich der Bebauungsplan für dieses Vorhaben aktuell in der Aufstellung befindet und die Pandemie Einfluss auf die Realisierung des Dienstleistungszentrum haben könnte, fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Hält Airbus trotz der geänderten Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie an der Absicht der Realisierung des Dienstleistungszentrums fest?

 

Die Realisierung des Dienstleistungszentrums wird derzeit weiterhin verfolgt.

 

  1. Haben sich bei der Zusammensetzung der Investor*innengemeinschaft Änderungen ergeben? Wenn ja, welche?

 

An der Konstellation der Investorengemeinschaft hat sich nichts geändert.

 

  1. Gab es seit Beginn der Pandemie Gespräche mit Airbus, in denen diese veränderten Rahmenbedingungen thematisiert wurden? Wenn ja, wie stellen sich diese veränderten Rahmenbedingungen im Hinblick auf das Dienstleistungszentrum dar?

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte steht in einem regelmäßigen Kontakt mit dem Vorhabenträger und Airbus. Rahmenbedingen, welche aufgrund der Pandemie das Bebauungsplanverfahren inhaltlich und verfahrenstechnisch beeinflussen, sind derzeit nicht erkennbar.

 

  1. Gibt es Änderungen an der Planung und/oder am Entwurf für den Bebauungsplan, die aus den veränderten Rahmenbedingungen resultieren?

 

Nein.

 

  1. Ergeben sich durch die Corona-Pandemie Veränderungen am Zeitplan für die Realisierung des Vorhabens seitens der Investor*innen? Wenn ja, welche?

 

Veränderungen am Zeitplan ergaben sich vor allem aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Kaufvertrags für die von der FHH zu erwerbenden Grundstücksflächen. Der städtebauliche Vertrag, welcher die Voraussetzung für den Auslegungsbeschluss ist, konnte deshalb noch nicht unterzeichnet werden.

 

  1. Was ist der aktuelle Stand bezüglich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrags?

 

Siehe Antwort zu Frage 5.

 

  1. Sind Auflagen bezüglich des Nachweises der Finanzierung des Vorhabens vor Baubeginn im städtebaulichen Vertrag enthalten oder vorgesehen? Wenn ja, welche? 

 

  1. Sind Auflagen bezüglich des Nachweises der sichergestellten Nutzung des Gebäudes (z.B. durch langfristige Mietverträge für den Lebensmittelvollsortimenter, das Fitness- und Gesundheitszentrum, die Kita, das Hotel oder die gastronomischen Nutzungen) vor Baubeginn im städtebaulichen Vertrag enthalten oder vorgesehen? Wenn ja, welche?

 

  1. Wann muss nach städtebaulichem Vertrag spätestens mit der Umsetzung begonnen werden?

 

  1. Wann muss nach städtebaulichem Vertrag die Herstellung spätestens abgeschlossen sein?

 

Zu 7. – 10.:

Nach Unterzeichnung wird der städtebauliche Vertrag im Transparenzportal der FHH veröffentlicht. Da dieser noch nicht rechtskräftig ist, können hierzu noch keine inhaltlichen Informationen erteilt werden. 

 

  1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse des betroffenen Grundstücks/der betroffenen Grundstücke?

 

Die für die Realisierung des Dienstleistungszentrums erforderlichen Flächen sollen seitens der FHH an den Vorhabenträger verkauft werden (siehe Mitteilung des Senats, Drs. 21-18003).

 

  1. Sind Auflagen bezüglich des Nachweises der Finanzierung des Vorhabens vor Baubeginn im Kaufvertrag für das Grundstück/die Grundstücke enthalten oder vorgesehen? Wenn ja, welche? 

 

  1. Sind Auflagen bezüglich des Nachweises der sichergestellten Nutzung des Gebäudes (z.B. durch langfristige Mietverträge für den Lebensmittelvollsortimenter, das Fitness- und Gesundheitszentrum, die Kita, das Hotel oder die gastronomischen Nutzungen) vor Baubeginn im Kaufvertrag für das Grundstück/die Grundstücke enthalten oder vorgesehen? Wenn ja, welche?

 

Zu 12. – 13.:

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist für den Kaufvertrag nicht zuständig und kann dazu keine Auskünfte erteilen.

 

  1. Wie viele Verkehrsgutachten wurden erstellt und welcher Aufgabenstellung folgten diese jeweils?

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist ein Verkehrsgutachten erstellt worden. In diesem wurde gutachterlich untersucht und bewertet, zu welcher Erhöhung des Verkehrsaufkommens die Realisierung des Bauvorhabens führt und ob eine leistungsgerechte Abwicklung dieser Neuverkehre über das bestehende Verkehrsnetz möglich ist. Außerhalb des Bebauungsplanverfahrens wird derzeit im Auftrag der Behörde für Wirtschaft und Innovation und in Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie den Vertretern der bezirklichen Fraktionen durch HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches die gesamtheitliche Verkehrssituation auf Finkenwerder bewerten und gesamträumliche nachhaltige Maßnahmen zur Entzerrung der Verkehrsströme und somit Entlastung des Stadtteils entwickeln soll.

 

  1. Sind die erstellten Verkehrsgutachten öffentlich zugänglich? Wenn ja, wo?

 

Alle im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellten Gutachten werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs der Öffentlichkeit digital und im Foyer des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zur Einsicht in Papierform zur Verfügung gestellt. Nach Feststellung des Bebauungsplans werden alle Gutachten im Transparenzportal der FHH veröffentlicht.