22-1094

Antwort: Abriss des Mietshauses Eiffestr. 606A (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Ina Morgenroth, Stefan Dührkop, Steffen Leipnitz, Theresa Jakob, Christine Wolfram, Alexander Götz, Ronald Wilken, Marinus Stehmeier

 

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in seiner Sitzung am 6.8.2019 mit großer Mehrheit den SPD-Antrag (Drucksache 22-0107) "Kein Abriss bezahlbaren Wohnraums für 100 Prozent Eigentumswohnungen ohne Sozialausgleich" beschlossen. Darin wird sich gegen den Abriss des Mietshauses Eiffestraße 606A ausgesprochen. Außerdem wird die Bezirksverwaltung aufgefordert, erneut zu prüfen, ob eine Soziale Erhaltungsverordnung für Hamm erlassen werden kann. Hierzu hatte die Fraktion DIE LINKE unter der Drucksachennummer 22-0562 im Dezember 2019 eine Anfrage gestellt. Zu Frage 8 aus der Anfrage antwortet die Verwaltung, dass eine Prüfung zur Einführung einer Sozialen Erhaltensverordnung für Hamm und Borgfelde im ersten Quartal 2020 abgeschlossen sein soll.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Welches Ergebnis hat die erneute fachliche Prüfung der Einführung einer Sozialen Erhaltensverordnung für die Stadtteile Hamm und Borgfelde ergeben und warum (Begründung der Entscheidung)?

 

Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte die Ausschussbefassung im Stadtplanungsausschuss noch nicht erfolgen. Die Ergebnisse der Überprüfung, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung in Borgfelde und Hamm vorliegen, werden im zweiten Halbjahr 2020 im Rahmen einer inhaltlichen Einführung und Erörterung im Stadtplanungsausschuss kommuniziert.