Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgendes Petitum:
-
Der Jugendhilfeausschuss betont die große Bedeutung aller in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienförderung und in den sozialräumlichen Angeboten der Familien- und Jugendhilfe erbrachten Arbeit insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, die das breite Angebot in Hamburg-Nord nutzen. Die auf diese Weise erbrachte Arbeit ist für viele der Kinder und Jugendlichen essenziell und prägend für deren späteren Lebensverlauf. Vor diesem Hintergrund betont der Jugendhilfeausschuss, dass diese Angebote über das SGB VIII auch rechtlich abgesichert sind und die im Rahmen dieser Angebotsstruktur zu erbringenden Leistungen den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zustehen.
-
Aus Sicht des Ausschusses ist auf Landesebene sicherzustellen, dass im kommenden Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg 2027/ 2028 die Mittel der Kinder- und Jugendhilfe auf einem auskömmlichen Niveau – mindestens in bisheriger Höhe mit zusätzlicher Berücksichtigung der inflationsbedingten Steigerungsraten sowie der Kostenentwicklung der Tarife und Sachkosten fortgeschrieben werden. Werden für einzelne Segmente der Kinder- und Jugendhilfe Veränderungsbedarfe aus ausschließlich fachlichen Erwägungen erkannt (z. B. sozialräumliche Veränderungen in den Stadtteilen, die eine Anpassung eines Angebots als sinnvoll erscheinen lassen), werden diese gemeinsam mit den Trägern entwickelt, geplant und umgesetzt. Daraus resultierende etwaige Minderausgaben in einem Bereich sollen anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der maßgeblichen Rahmenzuweisung zugutekommen, sofern ein nachweislicher Zusatzbedarf besteht. Die Gesamtausgaben für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sollen in unserer Stadt perspektivisch den wachsenden Bedarfen entsprechend erhöht werden.
-
Der Jugendhilfeausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord bekräftigt nochmals das in Drs. 22-1568 gemeinschaftlich beschlossene Petitum, um die Angebote der OKJA verlässlich abzusichern. Damit die gebotene Neuschlüsselung Anwendung finden kann, ist das strukturelle Defizit auszugleichen.
-
Die benötigte Planungssicherheit wird durch rechtzeitige Mittelzusagen geschaffen und durch frühzeitigen Kommunikation gegenüber den Trägern sichergestellt. Kurzfristige unterjährige Entscheidungen über Mittelvergaben oder Mittelbeschränkungen sind zu vermeiden.
Für die Freien Träger: Heike Lütkehus, Kathrin Leverkus, René Plettner, Christin Gallun, Birgit Akar, Dr. Stefan Brauckmann, Olaf Sobczak