21-4354

Antrag Kinder- und Jugendarbeit

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

 

Der JHA Hamburg-Mitte wird gebeten die Aufhebung der eingeschränkten Deckungsfähigkeit bei der Einrichtung Jugendzentrum Horner Geest KJ/20/16 (Träger Jugendzentrum Horner Geest e.V.) und für die Einrichtung Quo Vadis (Träger: Spielepark e.V. (KJ/11/16)) r das Zuwendungsjahr 2016 nachträglich zu genehmigen.

 

Begründung JZ Horner Geest:

Der Träger hat in seinem Verwendungsnachweis höhere Honorarkosten als im Zuwendungsbescheid  geltend gemacht. Die Gesamtausgaben bei den Honorarkosten übersteigt die per Zuwendungsbescheid bewilligte Summe. Bei den Personalkosten sind niedrigere Kosten entstanden. Dies resultiert aus einer Stellenvakanz von Juni bis Ende August 2016. Der Träger hat zwar die Stellennachbesetzung beantragt, die am 08.06.2018 auch vom JHA befürwortet wurde, allerdings hat er versäumt für die Zeit bis eine neu(e) Mitarbeiter(in) gefunden ist, zu beantragen, Personal- in Honorarmittel umwandeln zu können.

Die Verwaltung beabsichtigt, nach Zustimmung durch den JHA, auf eine Rückforderung wegen Missachtung der eingeschränkten Deckungsfähigkeit zu verzichten.

 

Begründung Quo Vadis:

Die Gesamtausgaben bei den Personalkosten übersteigen die per Zuwendungsbescheid bewilligte Summe. Dies resultiert aus der Abrechnung von Personalnebenkosten über die Personalkosten, die so nicht beantragt waren. Ein Hinweis von Seiten der Verwaltung, dass die Personalnebenkosten auf jeder Position im Zuwendungsantrag benannt werden müssen, erfolgte erst in 2016. Daher beabsichtigt die Verwaltung die entsprechenden Mehrausgaben aus Kulanz anzuerkennen. Dafür muss aber die Deckungshigkeit von Personal-, Sach- und Honorarmitteln hergestellt werden.

 

Aus fachlicher Sicht sind die Mittel im Sinne des Zuwendungszwecks verwendet worden, der auch erreicht wurde. Es wurde wirtschaftlich und sparsam gehandelt und alle weiteren Auflagen des Bescheids sind erfüllt.


 

Petitum/Beschluss

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.