22-1076

Antrag CDU betr. Investitionsschutz für Moorburger Vereine

Antrag

Sachverhalt

Die Moorburger Vereine – wie etwa der Schützenverein Moorburg – verfügen über keine eigenen Immobilien, sondern nutzen gemietete Objekte, die sich im Besitz der Stadt bzw. der SAGA befinden. Diese Nutzung ist durch das Hafenerweiterungsgesetz potenziell gefährdet: Eine kurzfristige Kündigung der Mietverhältnisse im Zuge einer möglichen Hafenerweiterung kann nicht ausgeschlossen werden.

Gleichzeitig besteht bei den Vereinen ein erheblicher Bedarf an Modernisierungsmaßnahmen, etwa zur Sanierung von Vereinsheimen oder zur Verbesserung der Infrastruktur. Für diese Maßnahmen könnten Fördermittel (z.B. Verbandsgelder) beantragt werden. Diese sind jedoch in der Regel an Mindestnutzungszeiten (z. B. 10 Jahre) gebunden. Sollte eine vorzeitige Räumung erforderlich werden, müssten die erhaltenen Fördermittel oder Darlehen unter Umständen (vorzeitig) zurückgezahlt werden – eine für die betroffenen Vereine existenzgefährdende Situation.

Finanzsenator Dressel sprach im Rahmen der 650-Jahr-Feier Moorburgs von der Notwendigkeit „kreativer Lösungen“ für Moorburg. Eine solche Lösung könnte die Einführung eines Investitionsschutzes darstellen: Im Falle einer vorzeitigen Kündigung würde die Stadt Hamburg die Rückzahlungspflicht gegenüber den Fördermittelgebern übernehmen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten, sich mit den zuständigen Fachbehörden (insbesondere der Finanzbehörde) in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, inwieweit ein Investitionsschutz für Moorburger Vereine geschaffen werden kann.
Dieser soll sicherstellen, dass im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Mietverhältnisse die Rückzahlungspflicht für erhaltene Fördermittel von der Stadt Hamburg übernommen wird, um den Vereinen eine verlässliche Grundlage für Investitionen und Förderanträge zu bieten.


Hamburg am, 10.10.2025

Lokalisation Beta
Moorburg

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