22-0305

Antrag auf Sonntagsöffnung für 2020

Vorlage öffentlich

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24.10.2019
Sachverhalt

 

Nach § 8 Ladenöffnungsgesetz dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens vier Sonntagen geöffnet sein. Diese Tage werden vom Senat oder den von ihm bestimmten Stellen durch Rechtsverordnung freigegeben. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Gebietsteile und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat für das kommende Kalenderjahr bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die Zustimmung zu den bezirklichen Rechtsverordnungen zur Freigabe für die Sonntagsöffnungstermine 5. Januar, 5. April, 27. September und 8. November 2020 in Aussicht gestellt.

Für den 5. Januar 2020 ist dem Bezirksamt Hamburg-Mitte nunmehr ein weiterer Veranstaltungsvorschlag als Anlass für eine Sonntagsöffnung unterbreitet worden:

 

 

1. Zweigniederlassung „WHO´S PERFECT“, Nordkanalstraße 52, 20097 Hamburg, der La Nuova Casa Möbelhandels GmbH & Co. KG

 

Die La Nuova Casa Möbelhandels GmbH & Co. KG hat beantragt, am 5. Januar 2020 aus Anlass der Veranstaltung „Wir machen Dich spielend fit / Sport und Gesundheit“ (05.01.) eine korrespondierende Sonntagsöffnung in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr zu genehmigen. Zu den geplanten Aktivitäten hat die Antragstellerin u.a. Folgendes ausgeführt:

 

5. Januar 2020 („WHO‘S PERFECT - Wir machen Dich spielend fit! / Sport und Gesundheit“):

Italienische Design-Möbel und Sport sind auf den ersten Blick zwei Begriffe, die noch nicht so recht zusammen zu passen scheinen,  passen sie aber! Denn WHO‘S PERFECT verkauft nicht nur Möbel, vielmehr möchte man ein Lebensgefühl vermitteln! Der Unternehmens-Slogan lautet daher auch: So will ich leben! Gerade zu Beginn eines neuen Jahres passt das gewählte Motto daher so gut wie sonst kaum im Jahr. Es werden gute Vorsätze genommen und Ideen entwickelt, wie das eigene Leben noch weiter verbessert werden kann. Oftmals sind diese verbunden mit gesundheitsbezogenen Aspekten - aber auch mit Veränderungen im Lebensstil. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die Besucherinnen und Besucher besonders bei der Erfüllung dieser Bedürfnisse unterstützt werden. Dabei soll es selbstverständlich nicht nur um eine Veränderung der Inneneinrichtung gehen. Da zur primären Prävention - und somit auch zu langfristiger Gesunderhaltung - regelmäßige körperliche Bewegung, ausgewogene Ernährung, Erholung und das Erlernen von Stressbewältigungsstrategien gehören, wird anlässlich dieser Aktion beispielsweise das Catering dementsprechend angepasst. An diesem Tag wird also der Fokus insbesondere auf einer gesunden Ernährung mit Gemüse und Obst liegen. Gemeinsam mit den Kooperationspartnern möchte man darüber hinaus den Besucherinnen und Besuchern die Aspekte des Golfspielens näherbringen. Genau wie das italienisches Lebensgefühl und modernes Design mittlerweile gesellschaftsfähig geworden sind, so ist auch Golf inzwischen in vielen Gesellschaftsschichten als Breitensport angekommen. Insgesamt wird in den Räumen der Niederlassung (= 3.600 m² inkl. Aktionsflächen für Events in benötigter Größe) ein sportlich-elegantes Ambiente präsentiert, welches zudem ein Gefühl von „dolce vita“ erzeugt und somit die perfekte Balance für ein gesundheitsbewusstes Leben schaffen soll. Ein weiteres Highlight, welches die Veranstaltung abrunden wird, ist ein Gewinnspiel, welches zum Mitmachen einlädt und gerade auch die eher nicht so sportlichen Besucherinnen und Besucher zu Aktivitäten animieren soll. Bei den verschiedenen sportlichen Spielen gibt es passend zum Motto tolle Gewinne sowie attraktive Vergünstigungen.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird schon im Vorfeld zur Veranstaltung das passende Thema „Richtige Bewegungen und Gesundheit am Arbeitsplatz“ erneut aufgegriffen. Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren ist an diesem Tag mit durchschnittlich ca. 80 bis 100 Besucherinnen und Besucher zu rechnen. Das entspricht der durchschnittlichen Besucherzahl eines Samstags. Bei einer Veranstaltung im Januar ist allerdings mit einer höheren Anzahl zu rechnen, da die Besucherinnen und Besucher bis zu drei Stunden in den Räumen dieser Niederlassung verweilen.

Das Kampagnenlayout wird dabei unter dem oben genannten Motto stehen und auf die geplante Sonntagsöffnung im Zuge der Aktion hinweisen.

Die Bewerbung der Veranstaltung erfolgt durch:

• Newsletter an den  norddeutschen Kundenstamm

• Online auf der hauseigenen Store Aktivitäts-/News-Seite

• Instore Kommunikation durch Aufsteller

• persönliche Einladung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Kinderbetreuung:

Die Kosten für die Kinderbetreuung werden, falls erforderlich, durch das Unternehmen übernommen. Grundsätzlich sind aber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern von der Sonntagsarbeit ausgenommen.

 

Geltungsbereich:

Die Öffnung soll auf die Verkaufsstelle Nordkanalstraße 52 begrenzt sein.

 

 

Die geplante Veranstaltung findet an einem der vier Hamburgweit möglichen Öffnungsterminen statt. Der Beginn der Sonntagsöffnung wird auf 13:00 Uhr festgelegt, er berücksichtigt damit die vormittäglichen Zeiten der Hauptgottesdienste und endet entsprechend den Vorgaben des § 8 Abs.1 des Ladenöffnungsgesetzes um 18:00 Uhr. Damit wird die zulässige Öffnungszeit von längstens fünf Stunden nicht überschritten. Die im Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. Nr. 18/185/04) am 16.11.2004 geforderte Voraussetzung für vereinzelte Ausnahmen bei den Sonntagsöffnungen beinhaltet, dass nur Geschäfte im unmittelbaren Umfeld einer Veranstaltung öffnen dürfen. Des Weiteren sei angemerkt, dass nach § 8 Abs.1 HmbLÖffG eine Sonntagsöffnung der Einzelhändler eine konkrete Veranstaltung mit räumlichem Bezug voraussetzt. In diesem Zusammenhang wird auf die Bürgerschaftlichen Drucksachen DRS 20/14093 und die Ablehnung der DRS 21/1458 lt. Schreiben vom 07.10.2015 hingewiesen. Diese Einschränkung wird mit der Begrenzung der Öffnung auf die Verkaufsstellen in der in der Nordkanalstraße 52 erfüllt.

Die Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation (BWVI) hat mitgeteilt, dass es aus dortiger Sicht keine Einwände gegen die hier in Rede stehende Sonntagsöffnung gibt.

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, über den Antrag auf Sonntagsöffnung zu befinden. Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt wird sodann entscheiden und im Falle einer Zustimmung eine Verordnung gem. § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte vorbereiten.

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.