Antrag auf Sonntagsöffnung für 2020
Nach § 8 Ladenöffnungsgesetz dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens vier Sonntagen geöffnet sein. Diese Tage werden vom Senat oder den von ihm bestimmten Stellen durch Rechtsverordnung freigegeben. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Gebietsteile und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat für das kommende Kalenderjahr bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die Zustimmung zu den bezirklichen Rechtsverordnungen zur Freigabe für die Sonntagsöffnungstermine 5. Januar, 5. April, 27. September und 8. November 2020 in Aussicht gestellt.
Für den November-Termin ist dem Bezirksamt Hamburg-Mitte nunmehr ein weiterer Vorschlag als Anlass für eine Sonntagsöffnung unterbreitet worden:
1. Niederlassung Süderstraße 83 der Detlev Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH
Die Detlev Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH hat beantragt, am 8. November 2020 aus Anlass der Veranstaltung „Schraubertipps Live-Vorführung + großer Bikertreff“ (08.11.) eine korrespondierende Sonntagsöffnung in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr zu genehmigen. Zu den geplanten Aktivitäten rund um das Thema „Motorrad“ hat die Antragstellerin u.a. Folgendes ausgeführt:
8. November 2020 („Schraubertipps Live-Vorführung + großer Bikertreff“):
Die Veranstalterin möchte den Besucherinnen und Besuchern zum Saisonende einen Ausflugstreffpunkt und eine professionelle Veranstaltung mit Informationen rund um das Thema „Schraubertipps“ anbieten. Unter diesem Motto finden an dem Nachmittag Live-Vorführungen eines Zweiradmechanikermeisters statt. Die Schwerpunkte dieser Live-Vorführung sind neben der Vermittlung technischer Grundkenntnisse rund um die Wartung, die Instandhaltung und die Pflege eines Motorrades.
Die Besucherinnen und Besucher können sich dabei vor Ort mit dem Referenten über Tipps und Tricks zum Motorradschrauben austauschen, einen Kaffee zu trinken oder einfach am Imbissstand etwas essen oder trinken.
Weiterhin geplant sind:
- Kaffeebar / Crepesstand / Imbisswagen (Bratwurst / Currywurst / Pommes /
nicht alkoholische Getränke)
- DJ
- Kinderschminke
- Eiswagen
- Burger Food-Truck
- Tipps und Tricks rund um das Thema „Schrauben am Motorrad“.
Die Aktionen werden auf verschiedenen Flächen in der Filiale verteilt. Parkplätze für die Besucherinnen und Besucher sind auf dem Gelände sowie in den umliegenden Straßen bzw. dem Verkauf ab Lager (Süderstraße 129) vorhanden.
Im Bezirk Hamburg-Mitte wurde diese Veranstaltung bereits 2018 - allerdings an einem Werktag - versuchsweise durchgeführt. Die Resonanz auf diese Veranstaltung war überaus positiv, sodass davon ausgegangen werden kann, dass eine erneute Veranstaltung mit Schraubertipps bei den Besucherinnen und Besuchern aus Hamburg und dem weitläufigen Umland auf zumindest ebenso großen Zuspruch treffen wird.
Das Besuchsaufkommen in der Filiale Süderstraße 83 über alle 17 verkaufsoffenen Sonntage in den Jahren 2014 bis 2018 belief sich auf ca. 15.000 Besucherinnen und Besucher (mithin rd. 882 p. Sonntag bzw. 176 p. Std.). Für den 08.11.2020 werden von der Veranstalterin - je nach Wetterlage - ca. 1.000 Besucherinnen und Besucher (p. Std. = 200) erwartet. Diese Besucherzahlen werden zukünftig weiter aufwachsen, da aufgrund der neuen Regularien für Sonntagsöffnung nur noch die Louis Filiale in der Süderstraße 83 geöffnet hat (zuvor hatten in Hamburg stets vier Filialen aufgrund diverser Aktionen sonntags geöffnet!).
Die Bewerbung dieser Veranstaltung wird wie folgt erfolgen:
• Verteilung von Handzetteln in allen fünf Hamburger Filialen sowie den Filialen Lübeck
Kiel und Bremen
• Facebookpost
• Hinweis auf Google
• Hinweis auf die Louis Homepage www.louis.de
• E-Mail-Einladung an alle Louis Besucherinnen und Besucher aus Hamburg, Bremen,
Schleswig-Holstein und einem Großteil von Niedersachsen sowie Mecklenburg-Vorpommern
(ca. 150.000 E-Mail-Empfängerinnen und -Empfänger)
• Plakatwerbung in allen Hamburger Filialen sowie den Filialen Lübeck, Kiel und Bremen.
Durch diese umfangreichen Werbemaßnahmen werden viele Bikerinnen und Biker aus Hamburg sowie dem weitläufigen Umland erreicht.
Kinderbetreuung:
Der Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesem Sonntag erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Frage einer Kinderbetreuung wird zu jedem Termin gestellt. Bei Bedarf werden individuelle Lösungen geschaffen.
Geltungsbereich:
Die Öffnung soll auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83 begrenzt sein.
Die geplanten Veranstaltungen finden an den vier Hamburgweit möglichen Öffnungsterminen statt. Der Beginn der Sonntagsöffnungen wird auf 13:00 Uhr festgelegt, er berücksichtigt damit die vormittäglichen Zeiten der Hauptgottesdienste und endet entsprechend den Vorgaben des § 8 Abs.1 des Ladenöffnungsgesetzes um 18:00 Uhr. Damit wird die zulässige Öffnungszeit von längstens fünf Stunden nicht überschritten. Die im Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. Nr. 18/185/04) am 16.11.2004 geforderte Voraussetzung für vereinzelte Ausnahmen bei den Sonntagsöffnungen beinhaltet, dass nur Geschäfte im unmittelbaren Umfeld einer Veranstaltung öffnen dürfen. Des Weiteren sei angemerkt, dass nach § 8 Abs.1 HmbLÖffG eine Sonntagsöffnung der Einzelhändler eine konkrete Veranstaltung mit räumlichem Bezug voraussetzt. In diesem Zusammenhang wird auf die Bürgerschaftlichen Drucksachen DRS 20/14093 und die Ablehnung der DRS 21/1458 lt. Schreiben vom 07.10.2015 hingewiesen. Diese Einschränkung wird mit der Begrenzung der Öffnung auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83 erfüllt.
Die Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation (BWVI) hat mitgeteilt, dass es aus dortiger Sicht keine Einwände gegen die hier in Rede stehende Sonntagsöffnung gibt.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, über diesen Antrag auf Sonntagsöffnung zu befinden. Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt wird sodann entscheiden und im Falle einer Zustimmung eine Verordnung gem. § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte vorbereiten.
Um Beschlussfassung wird gebeten.