Anträge auf Sonntagsöffnung am 2. Juni und 29. September 2019
Nach § 8 Ladenöffnungsgesetz dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens vier Sonntagen geöffnet sein. Diese Tage werden vom Senat oder den von ihm bestimmten Stellen durch Rechtsverordnung freigegeben. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Gebietsteile und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat für das laufende Kalenderjahr bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die Zustimmung zu den bezirklichen Rechtsverordnungen zur Freigabe für die die Sonntagsöffnungstermine 7. April, 2. Juni, 29. September und 3. November 2019 in Aussicht gestellt.
Für die Termine am 2. Juni und 29. September 2019 sind dem Bezirksamt Hamburg-Mitte nach dem 08.01.2019 nunmehr zwei weitere Veranstaltungswünsche als Anlass für Sonntagsöffnungen in diesem Jahr eingereicht worden:
1. Billstedt Center
Das Centermanagement des Billstedt Center hat zusätzlich zu den bereits genehmigten Öffnungen für die Verkaufsstellen im Billstedt Center am 7. April und 3. November 2019 beantragt, nun jeweils auch für die korrespondierende Sonntagsöffnungen aus Anlass der Veranstaltungen „Menschen verbinden / Inklusion und Integration“ (02.06.) und „Familienzeit / Kinder, Jugend und Familie“ (28.09.) jeweils in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr zu genehmigen. Zur Erläuterung der einzelnen Konzeptvorschläge wurde Folgendes ausgeführt:
2. Juni 2019 („Menschen verbinden / Inklusion und Integration“):
An diesem Tag sollen die Besucherinnen und Besucher durch zahlreiche Mitmachaktionen mit dem Ziel, Menschen zu verbinden, angesprochen werden. Darüber hinaus werden soziale Einrichtungen und Institutionen Ihre Arbeit präsentieren.
Themenschwerpunkte werden folgende sein:
1.Integration: Kooperationspartner Freiwilligenbörse; Präsentation von stadtteilbezogenem Engagement auf freiwilliger Basis mit dem Hauptaugenmerk der Integration.
2.Inklusion: Schulen, z.B.: Stadteilschule Öjendorf; Durchführen einer gemeinsamen Kunstaktion vor Ort, welche dann im Center ausgestellt wird. Die Arbeitsidee ist die Erstellung eines großen Kunstbanners von diversen Schülerinnen und Schülern live vor Ort. Die Kunstaktion wird professionell begleitet und hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Inklusionshintergrund zu verbinden.
3.Bildung: Präsentation der Arbeit von Bildungseinrichtungen im Stadtteil, darunter die Elternschule Billstedt oder auch der Schülerhilfe.
4.Kinder: Präsentation von Kinderangeboten und Kita´s im Stadtteil, darunter der Kita-Einstieg Hamburg mit den Kita Kulturlotsen sowie der Initiative für Frühe Bildung.
Die Themenschwerpunkte werden separat auf eigenen Aktionsflächen präsentiert. Die Besucherinnen und Besucher erhalten bereits an den Eingängen Informationen über die Angebote und haben somit die Möglichkeit, sich gezielt zu informieren. Jede Aktionsfläche wird mit einem passenden Show Act begleitet. Dies kann eine Darbietung oder aber auch ein Gewinnspiel sein, welches den Fokus der Besucherinnen und Besucher zusätzlich auf das Kernthema dieser Veranstaltung lenkt.
Das Konzept dieser Sonntagsöffnung unter dem oben genannten Motto soll Besucherinnen und Besucher, egal ob Groß oder Klein, im gesamten Stadtteil und darüber hinaus ansprechen und begeistern.
Das Kampagnenlayout des Billstedt Centers wird unter dem Motto „Menschen verbinden“ stehen und auf die geplante Sonntagsöffnung im Zuge der Aktion hingewiesen. Die Veranstaltung wird im Layout als Hauptkommunikationsinhalt gesetzt. Der Hinweis auf die Sonntagsöffnung wird dabei lediglich mit einem „Störer“ platziert.
An diesem Tag werden vom Veranstalter - je nach Wetterlage und Konkurrenz - ca. 20.000 Besucherinnen und Besucher (p. Std. = 4.000) erwartet.
Für die Bewerbung dieser Aktion werden folgende Medien eingesetzt:
• Print: u.a. Anzeigen und Tip on Cards z.B. im Hamburger Abendblatt, Bergedorfer Zeitung etc.
• Social Media (Facebook, Instagram) sowie Banner Werbung etc.
• Online: u.a. Website des Centers, Online-PR, Mobile Ads
• POS: u.a. Plakate, Leuchstelen, Flyer, Durchsagen
• Funk: Kooperation mit Radio Hamburg
• OoH: u.a. CLP´s sowie mobile Flächen.
Veranstalter und zentraler Ansprechpartner für alle beschriebenen Aktionen ist das Billstedt Center; welches diese in Kooperation mit verschiedenen lokalen Akteuren und Deko- sowie Eventagenturen steuert und organisiert.
Kinderbetreuung:
Die Kinderbetreuung der an diesem Sonntag eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch die ECE Projektmanagement GmbH sichergestellt.
Geltungsbereich:
Die Öffnung soll auf die Verkaufsstellen im Billstedt Center begrenzt sein.
29. September 2019 („Familienzeit / Kinder, Jugend und Familie“):
Im hektischen Tagesablauf fliegen die Tage nur so dahin. Zeit für die Familie muss gezielt geplant werden. An diesem Tag steht die Familie daher im Vordergrund. Es werden Angebote gemacht, die Familien gemeinsam erleben können. Ziel ist es, Familien im Stadtteil gemeinsam Zeit mit positiven Erlebnissen zu schenken. Folgende Erlebnisse sind geplant:
Die Themenschwerpunkte werden separat auf eigenen Aktionsflächen präsentiert. Die Familien erhalten bereits an den Eingängen Informationen über die Angebote und haben somit die Möglichkeit, sich gezielt zu informieren. welches den Fokus zusätzlich auf das Kernthema dieser Veranstaltung lenkt.
Das Konzept dieser Veranstaltung unter dem oben angegebenen Motto wird die Besucherinnen und Besucher, egal ob Groß oder Klein, im Stadtteil und darüber hinaus ansprechen und begeistern.
Das Kampagnenlayout des Billstedt Centers wird unter dem Motto „Familienzeit“ stehen und auf die geplante Sonntagsöffnung im Zuge der Aktion hingewiesen. Die Veranstaltung wird im Layout als Hauptkommunikationsinhalt gesetzt. Der Hinweis auf die Sonntagsöffnung wird dabei lediglich mit einem „Störer“ platziert.
An diesem Tag werden vom Veranstalter - je nach Wetterlage und Konkurrenz - ca. 20.000 Besucherinnen und Besucher (p. Std. = 4.000) erwartet.
Für die Bewerbung dieser Aktion werden folgende Medien eingesetzt:
• Print: u.a. Anzeigen und Tip on Cards z.B. im Hamburger Abendblatt, Bergedorfer Zeitung etc.
• Social Media (Facebook, Instagram) sowie Banner Werbung etc.
• Online: u.a. Website des Centers, Online-PR, Mobile Ads
• POS: u.a. Plakate, Leuchstelen, Flyer, Durchsagen
• Funk: Kooperation mit Radio Hamburg)
• OoH: u.a. CLP´s sowie mobile Flächen.
Veranstalter und zentraler Ansprechpartner für alle beschriebenen Aktionen ist das Billstedt Center; welches diese in Kooperation mit verschiedenen lokalen Akteuren und Deko- sowie Eventagenturen steuert und organisiert.
Kinderbetreuung:
Die Kinderbetreuung der an diesem Sonntag eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch die ECE Projektmanagement GmbH sichergestellt.
Geltungsbereich:
Die Öffnung soll auf die Verkaufsstellen im Billstedt Center begrenzt sein.
Die geplanten Veranstaltungen finden an zwei der vier hamburgweit möglichen Öffnungsterminen statt. Der Beginn der Sonntagsöffnungen wird auf 13:00 Uhr festgelegt, er berücksichtigt damit die vormittäglichen Zeiten der Hauptgottesdienste und endet entsprechend den Vorgaben des § 8 Abs.1 des Ladenöffnungsgesetzes um 18:00 Uhr. Damit wird die zulässige Öffnungszeit von längstens fünf Stunden nicht überschritten. Die im Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. Nr. 18/185/04) am 16.11.2004 geforderte Voraussetzung für vereinzelte Ausnahmen bei den Sonntagsöffnungen beinhaltet, dass nur Geschäfte im unmittelbaren Umfeld einer Veranstaltung öffnen dürfen. Des Weiteren sei angemerkt, dass nach § 8 Abs.1 HmbLÖffG eine Sonntagsöffnung der Einzelhändler eine konkrete Veranstaltung mit räumlichem Bezug voraussetzt. In diesem Zusammenhang wird auf die Bürgerschaftlichen Drucksachen Drs. 20/14093 und die Ablehnung der Drs. 21/1458 lt. Schreiben vom 07.10.2015 hingewiesen. Diese Einschränkung wird mit der Begrenzung der Öffnung auf die Verkaufsstellen des Billstedt Centers erfüllt.
Der Hauptausschuss wird gebeten, über diese Anträge auf Sonntagsöffnung zu befinden. Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt wird sodann entscheiden und im Falle einer Zustimmung eine Verordnung gem. § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte vorbereiten.