21-4306

Anschluss und Ergänzung an die Resolution der BV vom 19. April 2018 zum Erhalt der Domschule - Beiratsempfehlung vom 25. April 2018 - Stadtteilbeirat St. Georg

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.06.2018 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage befasst und über die Beiratsempfehlung mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE - wie folgt beschlossen:

  • Den Punkten 1., 2. und 5. wird zugestimmt.
  • Zu den Punkten 3., 4. und 6. wird die Nichtbefassung beschlossen.
     

Da die Punkte 1., 2. und 5. bereits der bestehenden Beschlusslage der Bezirksversammlung entsprechen (s.a. Drs. Nr. 21-4146), erübrigt sich eine erneute Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung.

 

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in seiner Sitzung am 25. April 2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

Resolution an das Erzbischöfliche Generalvikariat Hamburg zum Erhalt und der Fortführung der Katholischen Domschule St. Marien in der Danzigerstraße

 

Plenum und Mitglieder des Stadtteilbeirates St. Georg schließen sich folgender Resolution „Drs. 21-4146 – Schulen im Stadtteil erhalten“ der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 19. April 2018 an:

Seit mehreren Wochen ist die geplante Schließung der 8 katholischen Schulen in Hamburg Thema in Presse und Öffentlichkeit. Das Erzbistum plant 8 von den insgesamt 21 katholischen Schulen in Hamburg zu schließen. Im Bezirk Hamburg Mitte befindet sich die Domschule St. Marien in der Schmilinskystraße 70.

Unmittelbar nach der Bekanntgabe hat sich eine Initiative (Hamburger Schulgenossenschaft) gebildet, die mittels einer Genossenschaftslösung versucht, die erforderlichen Finanzmittel zum Erhalt der 21 Schulen bereitzustellen. Die Initiative vereinigt sowohl Mitglieder der katholischen Kirche als auch viele Bürgerinnen und Bürger von Hamburg. Diesen zivilgesellschaftlichen Konsens zum Erhalt der Hamburger Schulstruktur gilt es zu unterstützen. Der Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche tritt durch den Bildungspolitischen Aspekt in den Hintergrund, vielmehr ist die Vielfalt der Hamburger Schullandschaft zu erhalten.

 

Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte spricht sich für den Erhalt der Domschule St. Marien in Hamburg-Mitte aus.
  2. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte erklärt, die Festsetzung der schulischen Nutzung nach dem Bebauungsplan St. Georg 26 nicht zu verändern und weist auf die geltende soziale Erhaltensverordnung hin.

 

Ergänzung des Stadtteilbeirates St. Georg:

  1. Der Stadtteilbeirat St. Georg fordert die Offenlegung des gesamten, von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young durchgeführten, Gutachtens.
  2. Der Stadtteilbeirat St. Georg spricht sich für die Prüfung des wirtschaftlichen Bedarfes der Domschule aus.
  3. Der Stadtteilbeirat St. Georg weist auf die Bedeutung der Domschule als Schulstandort innerhalb sowie außerhalb St. Georgs hin.
  4. Der Stadtteilbeirat St. Georg fordert die Einhaltung der Regeln von Beteiligung.

 

Meinungsbild Plenum (es sind ca. 80 Personen anwesend):

Ja:MehrheitNein:  1Enthaltung:-
Votum Stadtteilbeirat:

Ja: 14Nein:  0Enthaltung:  0

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung weist hinsichtlich Punkt 2 darauf hin, dass der geltende B-Plan St. Georg 26 die Fläche der Schule als Fläche für Gemeinbedarf mit dem besonderen Zweck „Schule, Wohnungen, Jugendwohnheim, Kirche, Pfarramt, Kindertagesheim, Alteneinrichtung, Verwaltung (römisch-katholische Kirche)“ festsetzt.

Es ist auch richtig - gem. Hinweis unter Punkt 2 -, dass die Fläche außerdem im Geltungsbereich der Sozialen Erhaltungsverordnung St. Georg nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB liegt. Diese betrifft die schützenswerte Zusammensetzung der derzeitigen Wohnbevölkerung in dem entsprechenden Gebiet und kommt im Vollzug bei geplanten Vorhaben auf Flächen mit bestehender Wohnbebauung zur Anwendung.

Aus städtebaulicher Sicht wären negative Folgen für das Quartier und die Zusammensetzung zu erwarten, wenn der Schulstandort ersatzlos aufgegeben würde.

 

Bezüglich der Punkte 1 und 2 liegt ein Beschluss der Bezirksversammlung bereits vor.

Bezüglich der Punkte 3 bis 6 wird die Beiratsempfehlung an die Bezirksversammlung zur Befassung weitergeleitet.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses zu den Punkten 3., 4. und 6. gebeten.