22-0954

Anpassung der Redezeiten in der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung (Antrag der AfD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.05.2020
Sachverhalt

 

Da mit dem jüngsten Beschluss des Hauptausschusses, die Sitzungen der Bezirksversammlung, im Sinne des AfD-Antrages 22-0676 aus dem Januar, nun doch veröffentlicht werden sollen, bedarf es weiterer Regelungen zur Durchführung der Debatten. Da aus Datenschutzrechtlichen Erwägungen lediglich das Rednerpult gefilmt werden darf, ein Großteil der Redebeiträge in der Bezirksversammlung jedoch vom Sitzplatz aus geführt wird, muss eine Möglichkeit gefunden werden, um die Debatte für den Zuschauer im Internet trotzdem nachvollziehbar zu präsentieren. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die künftige Liveübertragung nicht dazu führt, dass die Debatten zeitlich zu sehr ausgedehnt werden und so die Arbeitsfähigkeit der Bezirksversammlung einschränken.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

 

Die Bezirksversammlung/der Hauptausschuss möge beschließen,

1. Die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung dahingehend zu ändern, dass bei live übertragenen Redebeiträgen, jede Fraktion zu jedem Tagesordnungspunkt maximal vier Mal an das Rednerpult treten darf.

2. Die Redezeit der Redebeiträge am Pult auf 3 Minuten zu begrenzen.

3. Bei Redebeiträgen vom Sitzplatz aus, den Namen und die Parteizugehörigkeit des Sprechers im Bild einblenden zu lassen.