Anpassung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung zur Reduzierung der Druckexemplare
Die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse haben in der Zeit der Corona-Pandemie in der Regel digital getagt. Dies führte bei vielen Gremienmitgliedern zur Anschaffung von entsprechendem Equipment und der Nutzung der digital bereitgestellten Sitzungsunterlagen.
In dann wieder stattfindenden Präsenzsitzungen stellte die Gremienbetreuung die vorgesehene Anzahl an Papierausdrucken zur Verfügung, die jedoch kaum in Anspruch genommen wurden. Daher wird nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung und dem Ältestenrat folgende Anpassung vorgeschlagen:
§ 5 Einberufung der Bezirksversammlung
Die Bezirksversammlung ist in der Regel monatlich, oder wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder der Bezirksversammlung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt, durch das vorsitzende Mitglied einzuberufen. Die Sitzungsunterlagen sollen den Mitgliedern der Bezirksversammlung spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung übersandt werden.
Tagesordnungen, Drucksachen und Niederschriften werden den Bezirksversammlungs- und Hauptausschussmitgliedern ausschließlich digital zur Verfügung gestellt.
Mitglieder der Fachausschüsse erhalten die Tagesordnungen, Drucksachen und Niederschriften ebenfalls digital, allerdings am Sitzungstag je ein Papierexemplar.
Mitglieder der Fach-, Regional- und Unterausschüsse erhalten die Tagesordnungen, Drucksachen und Niederschriften ebenfalls digital, allerdings am Sitzungstag eine abgestimmte Anzahl an Papierexemplaren pro Fraktion:
Fraktion ab 4 Personen im ARegionalausschuss: 2 Exemplare, Fraktionen unter 4 Personen im RegionalaAusschuss 1 Exemplar
Um Beschlussfassung über die Änderung des § 5 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wird gebeten.