Anfrage SPD betr. Richtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf
Im Jahr 1904 wurde der vermutlich letzte freilebende Wolf in Deutschland geschossen, bevor im Jahr 2000 wieder die ersten freilebenden Wölfe in Deutschland auf einem Truppenübungsplatz in Sachsen geboren wurden. Seit der Jahrtausendwende breitet sich der Wolf von Osten her in Deutschland und Westeuropa aus und erobert sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet zurück.
Eindeutige Wolfsnachweise (C1-Nachweise nach „Status and Conservation of the Alpine Lynx Population“ (SCALP) = harte Fakten, die die Anwesenheit der entsprechenden Tierart eindeutig bestätigen, wie Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Foto, Telemetrieortung) im Harburg gab es bereits im März 2021 (Sichtung in Marmstorf), Februar 2024 (Losung Fischbeker Heide), November 2024 (Foto, Neugraben-Fischbek), März 2025 (Losung Fischbeker Heide), im April 2025 genetisch nachgewiesenen Wildtier-Riss in Neuenfelde sowie einen erstmaligen, ebenfalls genetisch nachgewiesenen Nutztier-Riss im September 2025 in Marmstorf. Der Riss wurde durch den Wolf GW 3190m verursacht. Die Schafe waren nah am Haus, aber nicht wolfsabweisend eingezäunt.
Natürlicherweise erbeuten Wölfe vor allem wildlebende Huftiere, wie etwa Schwarz-, Reh-, oder Rotwild. Ungeschützte Nutztiere sind im Vergleich zu wildlebenden Beutetieren eine sehr leichte Beute (i.d.R. weniger wehrhaft, reduziertes Fluchtverhalten u.v.m.) und Übergriffe daher zu erwarten. Abschüsse erzielen nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Erkenntnissen aus Nachbarländern wie etwa Frankreich nicht die gewünschte Wirkung. Im Gegenteil können Abschüsse dazu führen, dass bestehende Rudelstrukturen zerstört werden und nach Verlust von Rudelmitgliedern zurückbleibende (Jung-)Tiere (oder nachwandernde Tiere) sogar vermehrt Nutztiere angreifen. Forderungen nach „wolfsfreien Zonen“ gehen an der Tatsache vorbei, dass durchziehende Wölfe theoretisch überall auftauchen können und ungesicherte und im Vergleich zu Wildtieren wehrlose Nutztiere reißen können. Einen effektiven Schutz für Nutztiere können daher nur Herdenschutzmaßnahmen in Form wolfsabweisender Zäune und Herdenschutzhunden bieten.
Um in Hamburg Konflikte zwischen Wolf und Nutztierhaltung zu vermeiden, hat die Freie und Hansestadt Hamburg im Januar 2024 eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf veröffentlicht, die eine regelhafte Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ermöglicht.
Sollte es trotz eines angemessenen Schutzes zu Rissen von Nutztieren kommen, prüft die Freie und Hansestadt Hamburg auf Antrag eine Entschädigung, wenn nachgewiesen wird, dass der Riss durch einen Wolf erfolgt ist.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung
1) Wurden bereits Anträge auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf von Nutztierhaltern aus dem Bezirk Harburg gestellt? Falls ja: Bitte aufgliedern nach 3.1 der Verordnung unter Angabe der Art der Maßnahme, dem Stadtteil im Bezirk, der Unternehmensform des Antragstellers, dem Kostenvolumen der Maßnahme und der beantragten und ggfs. gewährten Förderung bzw. dem Grund einer eventuellen Ablehnung.
2) Gab es bei dem nachgewiesenen Nutztier-Riss im September 2025 in Marmstorf einen Antrag auf Entschädigung und wie ist dieser ggfs. beschieden worden?
3) Sind der Fachbehörde Nutztierhalter (u.a. Schafherde Fischbeker Heide) im Bezirk Harburg bekannt, die bereits fachlich geeignete Herdenschutzmaßnahmen im Sinne der Verordnung nutzen? Falls ja: welcher Art (Halter und Maßnahmen)?
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.