22-2756.1

Anforderung von Referent*innen zum geplanten Bau eines Schöpfwerks am Storchennestsiel

Mitteilung öffentlich

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27.09.2022
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 22-2756 einstimmig zugestimmt.

 

 

Das planfestgestellte Schöpfwerk am Storchennestsiel war Anfang Februar 2022 Thema in der Hamburger Bürgerschaft. Der Bau des Schöpfwerks soll forciert werden, siehe Bürgerschafts-Drs. 22/7240.

Der Regionalausschuss Finkenwerder möchte sich ein Bild darüber machen, welche Auswirkungen das Schöpfwerk für Finkenwerder haben wird.

 

 

Der Regionalausschuss Finkenwerder beschließt daher:

 

Vertreter*innen des BEV Finkenwerder Süd, der HPA und der BUKEA werden eingeladen und gebeten, zum geplanten Schöpfwerk Stellung zu nehmen. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:

 

              Welche Bedeutung hat das Schöpfwerk für die Be- und Entwässerung Finkenwerders?

              Wie sieht die Planung des Schöpfwerks aus und was sind seine Hauptaufgaben?

              Welche ökologischen Auswirkungen hat das Schöpfwerk auf das Wasserrahmenrichtliniengewässer Alte Süderelbe?

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) liefert zur o.g. Referentenanfrage den folgenden Zwischenbericht:

 

Welche Bedeutung hat das Schöpfwerk für die Be- und Entwässerung Finkenwerders?

 

Das Schöpfwerk wird keine Bedeutung zur Bewässerung Finkenwerder haben, da keine solche Funktion vorgesehen ist. Die Bedeutung für die Entwässerung ist dem Planfeststellungsbeschluss zur „Wasserwirtschaftlichen Neuordnung der Alten Süderelbe“ vom 28.10.2004 zu entnehmen.

 

Wie sieht die Planung des Schöpfwerks aus und was sind seine Hauptaufgaben?

 

Das Schöpfwerk soll sowohl die Aufgabe der Verstetigung des Wasserstandes in der Alten Süderelbe übernehmen als auch den Hochwasserschutz der Region sicherstellen.

Genehmigungsrechtlich wurde der Bau des Schöpfwerkes (SW) Storchennest durch den Planfeststellungsbeschluss vom 28.10.2004 zur „Wasserwirtschaftlichen Neuordnung der Alten Süderelbe“ festgestellt. Die Planfeststellung regelt die wasserwirtschaftliche Neuordnung des Raumes und basiert nicht auf konkreten Planungsunterlagen zum Bau eines Schöpfwerkes. Der Beschluss stellt lediglich fest, dass aus naturschutzfachlichen Gründen ein Schöpfwerk mit einer Förderleistung von rd. 3 m³/s am Storchennest zu bauen ist. Die BUKEA hat die Planungen für das SW Storchennest 2021 aufgenommen. Derzeit läuft die Bedarfsplanung für das Schöpfwerk, auf der anschließend der weitere Planungsprozess aufbauen wird. Die Bedarfsplanung berücksichtigt neben den naturschutzrechtlichen Aspekten auch den Binnenhochwasserschutz sowie neueste Erkenntnisse zum Klimawandel. Die Dimensionierung des SW basiert auf vier verschiedenen Lastfällen, die eine Eintrittswahrscheinlichkeit von rd. 100 Jahren abbilden. Bei den Extremereignissen sollen Wasserstände von +0,7 m NHN in der Alten Süderelbe nur selten und kurzfristig auftreten. Wasserstände oberhalb von +0,96 mNHN sollen nicht auftreten. Schöpfwerke werden für eine Nutzungsdauer von ca. 100 Jahren gebaut. Um die Wirksamkeit des Schöpfwerkes über diese lange Zeit gewährleisten zu können, wurden bei der Bedarfsplanung auch Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt. Die Bedarfsplanung sieht vor, das Bauwerk für den aktuellen Bedarf mit einer Leistungsfähigkeit von 4,5 m³/s auszustatten. Die Dimensionierung des Bauwerkes soll darüber hinaus eine Erhöhung der Gesamtleistungsfähigkeit auf 6-7 m³/s ermöglichen, um auf klimabedingt steigende Anforderungen flexibel reagieren zu können. Im Anschluss an die Bedarfsplanung soll bis ins 3. Quartal 2023 die Entwurfsplanung des Bauwerks erstellt und die Haushaltsunterlage angefertigt werden.

 

Welche ökologischen Auswirkungen hat das Schöpfwerk auf das Wasserrahmenrichtliniengewässer Alte Süderelbe?

 

Eine wesentliche Belastung des gemäß EG-WRRL berichtspflichtigen Sees Alte Süderelbe lag in den starken Wasserstandschwankungen im Frühjahr, wenn für die Wasserentnahme zur Frostschutzberegnung eine temporäre Wasserstandsanhebung von 0,0 mNHN auf +0,3 mNHN erfolgte. Daher bestand eine Maßnahme zur Zielerreichung des guten ökologischen Potentials für die Alte Süderelbe darin, den Wasserstand zu verstetigen. Diese Verstetigung wurde durch eine generelle Anhebung des Wasserstandes auf +0,3 mNHN sowie die Automatisierung des Storchennestsiels weitgehend erreicht. Da die Entwässerung über das Storchennestsiel nur in Abhängigkeit des Außenwasserstandes der Elbe erfolgen kann, führt das Schöpfwerk zu einer noch besseren Einhaltung des planfestgestellten Wasserstandes. Darüber hinaus gehende, eigenständige ökologische Auswirkungen des Schöpfwerks auf die Alte Süderelbe sind nicht zu erwarten.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.