Änderungsantrag zum Haushaltsvorschlag der Verwaltung im Bereich OKJ (geändert beschlossen)
Durch die Aufstockung der Rahmenzuweisungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Förderung der Erziehung in der Familie und Sozialraumorientierte Angebote im Bezirk Hamburg-Mitte stehen im Haushaltsjahr 2019 insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 370.000,00 € (123.000 € Tarif, 247.000 € Demographie) zur Verfügung. Daneben sind Haushaltsreste in Höhe von 134.611,82€ aus 2017 zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund möge der Jugendhilfeausschuss beschließen:
1.Der Haushaltsvorschlag der Verwaltung 2019 für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird dahingehend abgeändert, dass eine Rückstellung für Tarifkostensteigerungen in Höhe von 2,5 Prozent auf die Personalkosten gebildet wird. Die Rückstellung beläuft sich, ausgehend von seitens der Verwaltung ermittelten Personalkosten in Höhe von 3.132.570,38 Euro – auf 78.314,26 Euro. Die Rückstellungen für Tarifkostensteigerungen im Jahr 2019 belaufen sich folglich auf diesen Betrag.
2. Der verbleibende Rest in Höhe 40.200,74 Euro zuzüglich der Haushaltsreste aus 2017 in Höhe von 134.611,82€ soll für innovative Projekte zur Weiterentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Hamburg-Mitte im Jahre 2019 verwendet werden. Gedacht ist sowohl an Strukturverbesserungen in einzelnen Einrichtungen als auch an die Finanzierung sachbezogener Projekte und Maßnahmen.
Grundlage hierfür bietet jeweils die fachbehördliche Globalrichtlinie zur Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Hamburg-Mitte sowie weitere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind hiermit aufgefordert, entsprechende Ideen und Projektskizzen zu entwickeln und dem zuständigen Fachamt bis zum 31.10.2018 zur Verfügung zu stellen. Dabei wird besonderer Wert auf Maßnahmen gelegt, die zur Vernetzung von entsprechenden Aktivtäten im Sozialraum beitragen. Der Jugendhilfeausschuss wird hierüber auf seiner Sitzung im November 2018 entscheiden. Die o.g. Träger sind über diesen Beschluss schnellstmöglich zu informieren.