22-0221

Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 24.10.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 10.1

Sachverhalt

Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 03.09.2019 darauf geeinigt, dass die Änderungsvorschläge des Bezirksamtes in die Sitzung des Hauptausschusses am 01.10.2019 zur Beratung eingebracht werden.

Der Hauptausschuss hat die Änderungsvorschläge am 01.10.2019 beraten und hat den beigefügten Beschlussvorschlag entwickelt. Zusätzlich wird das Merkblatt zur Sondermittel-Vergabe, auf welches künftig in der Geschäftsordnung verwiesen werden soll, mit beigefügt.

 

Bis zur Sitzung der Bezirksversammlung sollte geklärt werden, ob Eingaben für erledigt erklärt werden sollten, wenn in der gleichen Angelegenheit ein Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelverfahren schwebt.

Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt wird diese Vorgehensweise auch weiter empfohlen, da die Möglichkeit des Eingreifens durch die Bezirksversammlung nach erfolgtem Verwaltungsakt / erstelltem Bescheid (und im anschließenden Widerspruchsverfahren) endet. Würde sich die Bezirksversammlung dem Anliegen dennoch annehmen, suggeriert es dem Petenten eine Einflussmöglichkeit, die nicht gegeben ist.

 

 

Zusätzlich sieht das Bezirksamt Nachbesserungsbedarf bei drei weiteren Paragraphen, was erst im Nachhinein aufgefallen ist:

 

§ 12, Absatz 7, 2. Satz der neuen GO:

Fachausschussmitglieder einer Partei können sich untereinander vertreten.

Es ist aufgefallen, dass dieser Satz unverständlich bzw. rechtswidrig ist. Die Vertretungsregelung ist klar auf die ständigen Vertretungen in einem Ausschuss und die Mitglieder der Bezirksversammlung beschränkt. Mitglieder des Ausschusses A (zumindest die zubenannten Bürger/innen) können nicht Mitglieder des Ausschusses B vertreten. Daher wird vorgeschlagen, den Satz zu streichen.

 

§ 13, Absatz 4, Satz 1 der neuen GO

Der Hauptausschuss hatte besprochen, die Regelung im alten § 11, Absatz 1 und 3 GO zu übernehmen. Das Bezirksamt schlägt vor, auch die Regelung des Absatzes 2 zu übernehmen, da dies ebenfalls als Aufgabe des Hauptausschusses gesehen wird.

 

§ 13, Absatz 5 der neuen GO

Der Hauptausschuss hatte besprochen, den Text der alten GO im § 11, Absatz 3 zu übernehmen. Da jedoch der Zeitpunkt der Äerungen des Bezirksamtsleiters nicht konkret festgelegt werden muss, sollte der Passus in der neuen Geschäftsordnung nicht einschränkend formuliert werden. Es wird vorgeschlagen, den Satz von „Vor Einstieg in die Tagesordnung…“ in „In der Sitzung…“ abzuändern.

 

Auch diese Vorschläge sind in der Anlage enthalten.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung über die Geschäftsordnung wird gebeten.

 

 

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