21-4088

Abschaffung von Bettelampeln (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

 

In Hamburg gibt es an vielen Kreuzungen immer noch viele „Bettelampeln“ (Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster), bei denen der Fuß- und Radverkehr nicht ohne Anforderung gleichzeitig mit dem parallel fahrenden Kfz-Verkehr eine Grünfreigabe erhält.

Zudem gibt es eine hohe Zahl von Bedarfsampeln, die trotz nur mäßiger Kfz-Belastung den relativ häufigen und regelmäßigen Querungsbedarf unmotorisierter Verkehre mit erheblichen Wartezeiten behindern. Beispiele sind die Querung „Vor dem Holstentor“ an den Messehallen oder die Querung der Sievikingsallee Höhe Jordanstraße. Diese benachteiligen Fußnger*innen und Radfahrer*innen gegenüber dem motorisierten Verkehr, in dem sie ihre Grünphasen eigens anfordern müssen, während der Autoverkehr automatisch grün erhält. Viele unmotorisierte Verkehrsteilnehmende fühlen sich deshalb als Verkehrsteilnehmer*innen zweiter Klasse.

Ferner ist die Nutzung von Bedarfsampeln insgesamt nicht zeitgemäß, da sie den Autoverkehr unverhältnismäßig bevorzugt. Dies ist nicht ergebnisorientiert, wenn der Senat das erklärte Ziel verfolgt, den Radverkehrsanteil in der Stadt zu erhöhen. Zudem werden diese Ampelschaltungenufig nicht akzeptiert und fördern so das verkehrswidrige Überqueren der Straße.

Um die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmenden voranzutreiben, die Sicherheit an Kreuzungen zu erhöhen und umweltfreundlichen Verkehr attraktiver zu machen, sollten alle verbliebenen Bettelampeln zeitnah auf dauerhafte Anforderung geschaltet werden. Zudem sollen auch Bedarfsampeln regelmäßige Grünphasen ohne Anforderung, mindestens aber deutlich verkürzte Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr erhalten. Auch die Dauer der vorgesehen Querungszeiten ist in einigen Fällen besser auf die Belange älterer oder gehbehinderter Menschen abzustimmen.

 

Petitum/Beschluss:

Die Verwaltung wird wird gebeten, sich für eine zügige Umprogrammierung der verbliebenen Bettelampeln und die Fuß- und Radverkehrsfreundliche Verbesserung von Bedarfsampeln einzusetzen und dem AVU Bericht zu erstatten.

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

In Hamburg gibt es an vielen Kreuzungen immer noch viele „Bettelampeln“ (Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster), bei denen der Fuß- und Radverkehr nicht ohne Anforderung gleichzeitig mit dem parallel fahrenden Kfz-Verkehr eine Grünfreigabe erhält.

Zudem gibt es eine hohe Zahl von Bedarfsampeln, die trotz nur mäßiger Kfz-Belastung den relativ häufigen und regelmäßigen Querungsbedarf unmotorisierter Verkehre mit erheblichen Wartezeiten behindern. Beispiele sind die Querung „Vor dem Holstentor“ an den Messehallen oder die Querung der Sievikingsallee Höhe Jordanstraße. Diese benachteiligen Fußnger*innen und Radfahrer*innen gegenüber dem motorisierten Verkehr, in dem sie ihre Grünphasen eigens anfordern müssen, während der Autoverkehr automatisch grün erhält. Viele unmotorisierte Verkehrsteilnehmende fühlen sich deshalb als Verkehrsteilnehmer*innen zweiter Klasse.

Ferner ist die Nutzung von Bedarfsampeln insgesamt nicht zeitgemäß, da sie den Autoverkehr unverhältnismäßig bevorzugt. Dies ist nicht ergebnisorientiert, wenn der Senat das erklärte Ziel verfolgt, den Radverkehrsanteil in der Stadt zu erhöhen. Zudem werden diese Ampelschaltungenufig nicht akzeptiert und fördern so das verkehrswidrige Überqueren der Straße.

Um die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmenden voranzutreiben, die Sicherheit an Kreuzungen zu erhöhen und umweltfreundlichen Verkehr attraktiver zu machen, sollten alle verbliebenen Bettelampeln zeitnah auf dauerhafte Anforderung geschaltet werden. Zudem sollen auch Bedarfsampeln regelmäßige Grünphasen ohne Anforderung, mindestens aber deutlich verkürzte Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr erhalten. Auch die Dauer der vorgesehen Querungszeiten ist in einigen Fällen besser auf die Belange älterer oder gehbehinderter Menschen abzustimmen.

 

Die Verwaltung wird wird gebeten, sich für eine zügige Umprogrammierung der verbliebenen Bettelampeln und die Fuß- und Radverkehrsfreundliche Verbesserung von Bedarfsampeln einzusetzen und dem AVU Bericht zu erstatten.