Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf einer Vereinbarung für ein "Bündnis für den Fuß- und Radverkehr"
Letzte Beratung: 21.04.2022 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 4.2
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur hat in seiner Sitzung am 16.02.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag / Beschlussvorschlag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2704 mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 17.02.2022 bestätigt.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte – Ausschuss für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur – nimmt zu dem Entwurf der Vereinbarung für das „Bündnis für den Rad- und Fußverkehr“ wie folgt Stellung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 25.03.2022 wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Vorbemerkung:
Nachdem der Bündnistextentwurf auf der Sitzung der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende am 28. Oktober 2021 behandelt wurde, erfolgte eine Vorstellung in den bezirklichen Mobilitätsausschüssen. Die BVM stellte den Bündnistextentwurf von Dezember 2021 bis Januar 2022 in allen sieben bezirklichen Mobilitätsausschüssen vor. In den nächsten Wochen er-folgen die Finalisierung des Textes, die Ergänzung von Abbildungen und ein veröffentlichungsfähiges Layout. Die Unterzeichnung des neuen Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr ist für die erste Jahreshälfte in 2022 vorgesehen.
Dies vorangestellt antwortet die BVM auf die Stellungnahme zum Bündnistextentwurf wie folgt:
Der Hinweis zur personellen Ausstattung wurde zur Kenntnis genommen. Gem. Abschnitt 5.7.1 des Bündnistextes werden die Bezirksämter "in die Lage versetzt, qualifiziertes Personal zur Erfüllung der Aufgaben einzustellen. Insoweit gehen die Bündnispartner auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung davon aus, dass – unter dem Vorbehalt der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel und der Personalentwicklungsplanung des Senats – das für die Umsetzung des Bündnisses qualifizierte Personal über die Dauer der Legislaturperiode in einer Höhe bis zu ca. 3 Mio. € pro Jahr weiterhin finanzierbar ist. Die Bündnispartner:innen kommen überein, Personal so weit wie möglich unbefristet einzustellen."
Zu 2.:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen; er wird im weiteren Prozess berücksichtigt.
Zu 3.:
Mittel für Maßnahmen zur Umsetzung von Fußverkehrskonzepten können grundsätzlich über die jährlichen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt werden (vgl. Bündnistext Abschnitt 5.7.1).
Zu 4.:
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen; er wird im weiteren Prozess berücksichtigt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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