22-2704.2

Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf einer Vereinbarung für ein "Bündnis für den Fuß- und Radverkehr"

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 21.04.2022 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 4.2

Sachverhalt

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur hat in seiner Sitzung am 16.02.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag / Beschlussvorschlag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2704 mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion - zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 17.02.2022 bestätigt.

 

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte – Ausschuss für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur – nimmt zu dem Entwurf der Vereinbarung für das „Bündnis für den Rad- und Fußverkehr“ wie folgt Stellung:

 

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen des Senats, den Rad- und Fußverkehr in der Stadt auf Basis dieser Vereinbarung weiter zu fördern. Erfreulich ist dabei auch, dass eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen durch die Bezirke selbst umgesetzt oder angestoßen werden können. Dabei zeigen sich gerade im Bereich des Radverkehrs viele umfangreiche Aufgaben, die zukünftig von den zuständigen Behörden in kurzer Zeit gemeistert werden müssen. Beispielsweise seien dabei die Entwicklung von Bezirksroutenkonzepten bis Ende 2022 oder aber auch von Fahrradparkkonzepten für einzelne Quartiere genannt. Eine gute Umsetzung der Vereinbarung kann nur gelingen, wenn auch genügend Personal in den Bezirken für die Umsetzung bereitsteht. Daher sind die Bezirke durch den Senat mit Blick auf diese Aufgaben auch personell ausreichend auszustatten. Dabei kann attraktives Personal nur durch gute Arbeitsbedingungen gewonnen werden: Die Ausschreibung von befristeten Stellen für einzelne Projekte ist insoweit kontraproduktiv.
  2. Begrüßenswert ist mit Blick auf die Maßnahmen im Radverkehr etwa, dass das Thema „Fahrradparken in den Quartieren“ ausführlich geregelt wird. Gerade in den innerstädtischen Quartieren im Bezirk Hamburg-Mitte ist der „Parkdruck“ durch Fahrräder teilweise immens. Daher unterstützt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte auch jetzt schon das Bezirksamt in der Schaffung neuer Stellplätze und Fahrradbügel durch die Bereitstellung von zusätzlichen Sondermitteln hierfür. Oftmals reichen Fahrradbügel jedoch nicht; vielmehr müsste durch Doppelstockanlagen und Fahrradparkhäuschen hier noch mehr Parkfläche geschaffen werden. Inwieweit hierfür bestehende Parkstände genutzt werden, sollte jedoch in Abhängigkeit der konkreten straßenräumlichen Gegebenheiten entschieden werden, um so Konflikte möglichst zu vermeiden. Eine Beteiligung der bezirklichen Gremien ist dabei im Hinblick auf mögliche Konzepte in den Quartieren besonders wichtig.
     
  3. Die Förderung des Fußverkehrs hat seit jeher schon Priorität im Bezirk Hamburg-Mitte. So ist die Erstellung und Planung von Fußverkehrskonzepten, die in dem Entwurf als Maßnahme vorgeschlagen wird, im Bezirk Hamburg-Mitte schon seit vielen Jahren auf der Tagesordnung – etwa in der Neustadt oder zuletzt in St. Georg. Diese Konzepte nützen aber nicht, wenn sie nur in der Schublade verbleiben; sie müssen daher auch zeitnah umgesetzt werden. Dies wiederum erfordert eine gute personelle und auch finanzielle Ausstattung der Bezirke, deren Haushaltsmittel meist kaum ausreichen, um alle bestehenden und notwendigen Maßnahmen zu finanzieren. Der Senat möge daher prüfen, ob den Bezirken für die Umsetzung solcher Konzepte nicht auch zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
     
  4. Für eine gute Zusammenarbeit ist es notwendig, auch die bezirklichen Gremien rechtzeitig einzubinden. Dies gilt einerseits für das Bezirksamt selbst, wenn es etwa um bezirkliche Maßnahmen und Konzepte geht, aber auch für die Fachbehörden oder etwa den LSBG. Das Entwurfspapier sieht eine Beteiligung der bezirklichen Gremien „in bewährter Weise“ vor; was damit genau gemeint ist, ist unklar. Daher appelliert die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte an die zuständigen Behörden, auch die Bezirkspolitik zeitnah und umfassend in Entscheidungsprozesse oder bei der Realisierung von Maßnahmen einzubinden.

 

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 25.03.2022 wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Vorbemerkung:

Nachdem der Bündnistextentwurf auf der Sitzung der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende am 28. Oktober 2021 behandelt wurde, erfolgte eine Vorstellung in den bezirklichen Mobilitätsausschüssen. Die BVM stellte den Bündnistextentwurf von Dezember 2021 bis Januar 2022 in allen sieben bezirklichen Mobilitätsausschüssen vor. In den nächsten Wochen er-folgen die Finalisierung des Textes, die Ergänzung von Abbildungen und ein veröffentlichungsfähiges Layout. Die Unterzeichnung des neuen Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr ist für die erste Jahreshälfte in 2022 vorgesehen.

 

Dies vorangestellt antwortet die BVM auf die Stellungnahme zum Bündnistextentwurf wie folgt:

Der Hinweis zur personellen Ausstattung wurde zur Kenntnis genommen. Gem. Abschnitt 5.7.1 des Bündnistextes werden die Bezirksämter "in die Lage versetzt, qualifiziertes Personal zur Erfüllung der Aufgaben einzustellen. Insoweit gehen die Bündnispartner auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung davon aus, dass – unter dem Vorbehalt der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel und der Personalentwicklungsplanung des Senats – das für die Umsetzung des Bündnisses qualifizierte Personal über die Dauer der Legislaturperiode in einer Höhe bis zu ca. 3 Mio. € pro Jahr weiterhin finanzierbar ist. Die Bündnispartner:innen kommen überein, Personal so weit wie möglich unbefristet einzustellen."

 

Zu 2.:

Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen; er wird im weiteren Prozess berücksichtigt.

 

Zu 3.:

Mittel für Maßnahmen zur Umsetzung von Fußverkehrskonzepten können grundsätzlich über die jährlichen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt werden (vgl. Bündnistext Abschnitt 5.7.1).

 

Zu 4.:

Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen; er wird im weiteren Prozess berücksichtigt.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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